Gegenstand der Beschaffung ist die Beauftragung einer Agentur, die eine Markenplattform für die Kultur in NRW entwickelt und die Implementierung der Markenplattform konzeptionell vorbereitet. Die schrittweise Erhöhung des Kulturetats um 100 Millionen EUR auf schließlich 300 Millionen EUR in 2022 sendet das eindeutige Signal, dass der Kultur auf Landesebene wieder ein gesteigerter Stellenwert beigemessen wird. Dies entspricht dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Landesregierung, die Kultur im Land zu stärken („Kultur soll wieder einen wichtigen Stellenwert in der Landespolitik bekommen“, Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, S.90). Parallel zum finanziellen Aufschwung soll die Kultur nun auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Aufschwung erleben. Markenplattform meint ein in einem strategischen Prozess erarbeitetes, klar artikuliertes und visualisiertes Konzept für die Kommunikation der Kultur in NRW. Eine solche Markenplattform bildet die Grundlage für die Implementierung der Marke „Kultur in NRW“ die in einem weiteren Schritt durch unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen erfolgt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 3/19
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Beauftragung einer Agentur, die eine Markenplattform für die Kultur in NRW entwickelt und die Implementierung der Markenplattform konzeptionell vorbereitet.
Die schrittweise Erhöhung des Kulturetats um 100 Millionen EUR auf schließlich 300 Millionen EUR in 2022 sendet das eindeutige Signal, dass der Kultur auf Landesebene wieder ein gesteigerter Stellenwert beigemessen wird. Dies entspricht dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Landesregierung, die Kultur im Land zu stärken („Kultur soll wieder einen wichtigen Stellenwert in der Landespolitik bekommen“, Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, S.90). Parallel zum finanziellen Aufschwung soll die Kultur nun auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Aufschwung erleben.
Markenplattform meint ein in einem strategischen Prozess erarbeitetes, klar artikuliertes und visualisiertes Konzept für die Kommunikation der Kultur in NRW. Eine solche Markenplattform bildet die Grundlage für die Implementierung der Marke „Kultur in NRW“ die in einem weiteren Schritt durch unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen erfolgt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Beauftragung einer Agentur, die eine Markenplattform für die Kultur in NRW entwickelt und die Implementierung der Markenplattform konzeptionell vorbereitet.
Die schrittweise Erhöhung des Kulturetats um 100 Millionen EUR auf schließlich 300 Millionen EUR in 2022 sendet das eindeutige Signal, dass der Kultur auf Landesebene wieder ein gesteigerter Stellenwert beigemessen wird. Dies entspricht dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Landesregierung, die Kultur im Land zu stärken („Kultur soll wieder einen wichtigen Stellenwert in der Landespolitik bekommen“, Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, S.90). Parallel zum finanziellen Aufschwung soll die Kultur nun auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Aufschwung erleben.
Markenplattform meint ein in einem strategischen Prozess erarbeitetes, klar artikuliertes und visualisiertes Konzept für die Kommunikation der Kultur in NRW. Eine solche Markenplattform bildet die Grundlage für die Implementierung der Marke „Kultur in NRW“ die in einem weiteren Schritt durch unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen erfolgt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Marketing-Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-14 📅
Datum des Beginns: 2019-04-23 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 032-072060
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
I) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Dr. Jessica Klein
Referat Z.14
40190 Düsseldorf
E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de
II) Informationen und Kommunikation
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
15.2.2019
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW am 22.2.2019 zur Kenntnis gegeben.
Nachfragen zu den Fragen und Antworten werden bis spätestens 1.3.2019 über das Kommunikationssystem erbeten.
Die Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 7.3.2019 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYYDG
I) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail darauf hinzuweisen:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
15.2.2019
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW am 22.2.2019 zur Kenntnis gegeben.
Nachfragen zu den Fragen und Antworten werden bis spätestens 1.3.2019 über das Kommunikationssystem erbeten.
Die Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 7.3.2019 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYYDG
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Beauftragung einer Agentur, die eine Markenplattform für die Kultur in NRW entwickelt und die Implementierung der Markenplattform konzeptionell vorbereitet.
Die schrittweise Erhöhung des Kulturetats um 100 Millionen EUR auf schließlich 300 Millionen EUR in 2022 sendet das eindeutige Signal, dass der Kultur auf Landesebene wieder ein gesteigerter Stellenwert beigemessen wird. Dies entspricht dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Landesregierung, die Kultur im Land zu stärken („Kultur soll wieder einen wichtigen Stellenwert in der Landespolitik bekommen“, Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, S.90). Parallel zum finanziellen Aufschwung soll die Kultur nun auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Aufschwung erleben.
Die schrittweise Erhöhung des Kulturetats um 100 Millionen EUR auf schließlich 300 Millionen EUR in 2022 sendet das eindeutige Signal, dass der Kultur auf Landesebene wieder ein gesteigerter Stellenwert beigemessen wird. Dies entspricht dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Landesregierung, die Kultur im Land zu stärken („Kultur soll wieder einen wichtigen Stellenwert in der Landespolitik bekommen“, Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, S.90). Parallel zum finanziellen Aufschwung soll die Kultur nun auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Aufschwung erleben.
Markenplattform meint ein in einem strategischen Prozess erarbeitetes, klar artikuliertes und visualisiertes Konzept für die Kommunikation der Kultur in NRW. Eine solche Markenplattform bildet die Grundlage für die Implementierung der Marke „Kultur in NRW“ die in einem weiteren Schritt durch unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen erfolgt.
Markenplattform meint ein in einem strategischen Prozess erarbeitetes, klar artikuliertes und visualisiertes Konzept für die Kommunikation der Kultur in NRW. Eine solche Markenplattform bildet die Grundlage für die Implementierung der Marke „Kultur in NRW“ die in einem weiteren Schritt durch unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen erfolgt.
I) Das MKW beabsichtigt die Beauftragung von folgenden Leistungen, die in 2 Phasen erfolgen soll:
Phase 1: Analyse und Konzeption der Markenplattform/konzeptionelle Phase
Phase 2: Implementierung der Markenplattform/ Umsetzungsphase (optional !)
Der Leistungszeitraum von Phase 1 – Analyse und Konzeption der Markenplattform – beginnt idealerweise im April 2019 (Vertragsbeginn) und endet idealerweise Ende September 2019, und setzt sich aus 2 Schritten zusammen.
1) Schritt: Umfassende Analyse der Kulturlandschaft in NRW;
2) Schritt: Konzeption und Entwicklung der Markenplattform.
Nähere Angaben zu den wesentlichen Leistungsteilen der Phase 1 sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen“ zu entnehmen.
Für die Phase 2 – Implementierung der Markenplattform – hat der Auftraggeber die Option, die Auftragnehmerin mit der Implementierung der Markenplattform (Umsetzungsphase) zu beauftragen, sofern der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin einen Monat vor Beginn der Implementierung mitteilt.
Für die Phase 2 – Implementierung der Markenplattform – hat der Auftraggeber die Option, die Auftragnehmerin mit der Implementierung der Markenplattform (Umsetzungsphase) zu beauftragen, sofern der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin einen Monat vor Beginn der Implementierung mitteilt.
Der Leistungszeitraum der Phase 2 erstreckt sich von Ende September 2019 (Ende Phase 1) bis zum Ende Dezember 2020. Der Leistungszeitraum der Phase 2 kann optional bis zum Ende Mai 2022 verlängert werden.
Nähere Angaben zu den wesentlichen Leistungsteilen der Phase 2 sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere vergabebedingungen“ zu entnehmen.
Im Verlauf des Projektes kann es notwendig sein, ggf. weitere optionale Leistungen, deren Gegenstand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist, zu beauftragen. Entsprechend können die oben genannten Phasen 1 und 2 durch optionale Zusatzleistungen ergänzt werden. Nähere Angaben zu den optionalen Leistungen sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen“ zu entnehmen.
Im Verlauf des Projektes kann es notwendig sein, ggf. weitere optionale Leistungen, deren Gegenstand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist, zu beauftragen. Entsprechend können die oben genannten Phasen 1 und 2 durch optionale Zusatzleistungen ergänzt werden. Nähere Angaben zu den optionalen Leistungen sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen“ zu entnehmen.
II) Das Auftragsvolumen für die Phase 1 ist begrenzt auf maximal 123 500 EUR (ohne MwSt.). Für die optionale Erbringung der Phase 2 ist das Auftragsvolumen auf max. 155 600 EUR (ohne MwSt.) begrenzt.
Reise- und Übernachtungskosten sind nicht Bestandteil des Angebots. Sie werden nach vorheriger Abstimmung der Dienstreise mit dem Auftraggeber gesondert entsprechend dem Landesreisekostenrecht NRW erstattet. Tagegeld wird nicht gewährt. Übernachtungskosten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernommen. Für die optionalen Leistungen betreffend Phase 1 und Phase 2 wird kein Auftragsvolumen festgelegt.
Reise- und Übernachtungskosten sind nicht Bestandteil des Angebots. Sie werden nach vorheriger Abstimmung der Dienstreise mit dem Auftraggeber gesondert entsprechend dem Landesreisekostenrecht NRW erstattet. Tagegeld wird nicht gewährt. Übernachtungskosten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernommen. Für die optionalen Leistungen betreffend Phase 1 und Phase 2 wird kein Auftragsvolumen festgelegt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum der Phase 2 kann optional bis zum Ende Mai 2022 verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Phase 2 – Implementierung der Markenplattform
Der Leistungszeitraum der Phase 2 erstreckt sich im Fall der Beauftragung von Ende September 2019 (Ende Phase 1) bis zum Ende Dezember 2020.
Zu Phase 1 und 2 können optionale Zusatzleistungen beauftragt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom Bieter erstellte Beschreibung seines Unternehmens mit einer Darstellung seiner Struktur, seiner hauptsächlichen Tätigkeitsfelder und seiner fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie evtl. eine entsprechende Beschreibung der Unterauftragnehmerin. Die Darstellung ist auf maximal 3 Seiten (DIN A 4) zu beschränken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom Bieter erstellte Beschreibung seines Unternehmens mit einer Darstellung seiner Struktur, seiner hauptsächlichen Tätigkeitsfelder und seiner fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie evtl. eine entsprechende Beschreibung der Unterauftragnehmerin. Die Darstellung ist auf maximal 3 Seiten (DIN A 4) zu beschränken.
Darüber hinaus ist die Übersendung von Unternehmensbroschüren und sonstigen allgemeine Werbemittel nicht zulässig.
— Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung bezogen auf den Ausschreibungs-/Auftragsgegenstand unter Angabe der maximalen Deckungssumme je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem in der Vergabeunterlage ausgewiesenen Muster.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung bezogen auf den Ausschreibungs-/Auftragsgegenstand unter Angabe der maximalen Deckungssumme je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem in der Vergabeunterlage ausgewiesenen Muster.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die fachlichen Herausforderungen des Auftrags.
— Eigenerklärung über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die fachlichen Herausforderungen des Auftrags.
Nachzuweisen durch eine kurze Darstellung ihrer einschlägigen Erfahrungen und Qualifikationen, ihrer Zuordnung zu den jeweiligen Aufgabenfeldern, der Größe der jeweiligen Teams und ihrer Verfügbarkeit,
— Erfahrungen mit Auftraggebern in der Marken- und Kommunikationsentwicklung im Kulturbereich (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen durch mindestens 3 Projektbeispiele aus den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (einschließlich Ansprechpartner), Auftragszeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal 3 Seiten (DIN-A 4).
— Erfahrungen mit Auftraggebern in der Marken- und Kommunikationsentwicklung im Kulturbereich (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen durch mindestens 3 Projektbeispiele aus den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (einschließlich Ansprechpartner), Auftragszeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal 3 Seiten (DIN-A 4).
Bieter, die über keine Erfahrungsnachweise im vorgenannten Sinne verfügen (z. B. neu gegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen vorzulegen, die eine Beurteilung in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Bieter, die über keine Erfahrungsnachweise im vorgenannten Sinne verfügen (z. B. neu gegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen vorzulegen, die eine Beurteilung in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
I) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail darauf hinzuweisen:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
15.2.2019
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW am 22.2.2019 zur Kenntnis gegeben.
Nachfragen zu den Fragen und Antworten werden bis spätestens 1.3.2019 über das Kommunikationssystem erbeten.
Die Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 7.3.2019 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Beauftragung einer Agentur, die eine Markenplattform für die Kultur in NRW entwickelt und die Implementierung der Markenplattform konzeptionell vorbereitet.
Die schrittweise Erhöhung des Kulturetats um 100 Millionen EUR auf schließlich 300 Millionen EUR in 2022 sendet das eindeutige Signal, dass der Kultur auf Landesebene wieder ein gesteigerter Stellenwert beigemessen wird. Dies entspricht dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Landesregierung, die Kultur im Land zu stärken („Kultur soll wieder einen wichtigen Stellenwert in der Landespolitik bekommen“, Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, S.90). Parallel zum finanziellen Aufschwung soll die Kultur nun auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Aufschwung erleben.
Gegenstand der Beschaffung ist die Beauftragung einer Agentur, die eine Markenplattform für die Kultur in NRW entwickelt und die Implementierung der Markenplattform konzeptionell vorbereitet.
Die schrittweise Erhöhung des Kulturetats um 100 Millionen EUR auf schließlich 300 Millionen EUR in 2022 sendet das eindeutige Signal, dass der Kultur auf Landesebene wieder ein gesteigerter Stellenwert beigemessen wird. Dies entspricht dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Landesregierung, die Kultur im Land zu stärken („Kultur soll wieder einen wichtigen Stellenwert in der Landespolitik bekommen“, Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, S.90). Parallel zum finanziellen Aufschwung soll die Kultur nun auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Aufschwung erleben.
Gesamtwert des Auftrags: 279 100 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das MKW hat die Beauftragung von folgenden Leistungen erteilt, die in 2 Phasen erfolgen soll:
— Phase 1: Analyse und Konzeption der Markenplattform/ konzeptionelle Phase,
— Phase 2: Implementierung der Markenplattform/ Umsetzungsphase. (optional !)
Markenplattform meint ein in einem strategischen Prozess erarbeitetes, klar artikuliertes und visualisiertes Konzept für die Kommunikation der Kultur in NRW. Eine solche Markenplattform bildet die Grundlage für die Implementierung der Marke „Kultur in NRW“, die in einem weiteren Schritt durch unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen erfolgt.
Markenplattform meint ein in einem strategischen Prozess erarbeitetes, klar artikuliertes und visualisiertes Konzept für die Kommunikation der Kultur in NRW. Eine solche Markenplattform bildet die Grundlage für die Implementierung der Marke „Kultur in NRW“, die in einem weiteren Schritt durch unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen erfolgt.
Der Leistungszeitraum von Phase 1 - Analyse und Konzeption der Markenplattform - beginnt im Mai 2019 (Vertragsbeginn) und endet idealerweise Ende September 2019, und setzt sich aus 2 Schritten zusammen:
— 1. Schritt: Umfassende Analyse der Kulturlandschaft in NRW,
— 2. Schritt: Konzeption und Entwicklung der Markenplattform.
Für die Phase 2 - Implementierung der Markenplattform - hat der Auftraggeber die Option, die Auftragnehmerin mit der Implementierung der Markenplattform (Umsetzungsphase) zu beauftragen, sofern der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin einen Monat vor Beginn der Implementierung mitteilt. Der Leistungszeitraum der Phase 2 erstreckt sich von Ende September 2019 (Ende Phase 1) bis zum Ende Dezember 2020. Der Leistungszeitraum der Phase 2 kann optional bis zum Ende Mai 2022 verlängert werden.
Für die Phase 2 - Implementierung der Markenplattform - hat der Auftraggeber die Option, die Auftragnehmerin mit der Implementierung der Markenplattform (Umsetzungsphase) zu beauftragen, sofern der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin einen Monat vor Beginn der Implementierung mitteilt. Der Leistungszeitraum der Phase 2 erstreckt sich von Ende September 2019 (Ende Phase 1) bis zum Ende Dezember 2020. Der Leistungszeitraum der Phase 2 kann optional bis zum Ende Mai 2022 verlängert werden.
Im Verlauf des Projektes kann es notwendig sein, ggf. weitere optionale Leistungen, deren Gegenstand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist, zu beauftragen. Entsprechend können die oben genannten Phasen 1 und 2 durch optionale Zusatzleistungen ergänzt werden.
Im Verlauf des Projektes kann es notwendig sein, ggf. weitere optionale Leistungen, deren Gegenstand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist, zu beauftragen. Entsprechend können die oben genannten Phasen 1 und 2 durch optionale Zusatzleistungen ergänzt werden.
Beschreibung der Optionen: Phase 2 - Implementierung der Markenplattform -
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 40221 Düsseldorf.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-29 📅
Name: Stan Hema GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 228 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8