Mittagsverpflegung der Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem 1.1.2020 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 bis 31.7.2021

Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer

Mittagsverpflegung der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem 1.1.2020 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 bis 31.7.2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Kurze Beschreibung:
Mittagsverpflegung der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem 1.1.2020 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 bis 31.7.2021.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Postanschrift: Untere Kirchstraße 1
Postleitzahl: 54320
Postort: Waldrach
Kontakt
Internetadresse: http://www.ruwer.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@ruwer.de 📧
Telefon: +49 6500 / 918-224 / 204 📞
Fax: +49 6500 / 918-100 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E34111331 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-22 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 139-342641
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A auf der Vergabeplattform Subreport (siehe I.3). Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstaaten ist eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 20.5.2010 RS T-258/06 verwiesen. Die VG führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Bekanntmachung des v. g. Auftrages in Anlehnung an die Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Ein Anspruch auf Beachtung der VgV seitens der Bewerber bzw. Bieter besteht nicht. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung. Ein Nachprüfverfahren ist damit nicht eröffnet. §§ 160 ff. GWB finden keine Anwendung.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mittagsverpflegung der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem 1.1.2020 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 bis 31.7.2021
— Grundschule Gusterath/Pluwig,
— Grundschule Osburg,
— Grundschule Mertesdorf-Kasel,
— Grundschule Farschweiler,
— Grundschule Schöndorf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschulen in der Verbandsgemeinde Ruwer

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.ruwer.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34111331 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A auf der Vergabeplattform Subreport (siehe I.3). Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstaaten ist eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 20.5.2010 RS T-258/06 verwiesen.
Mehr anzeigen
Die VG führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Bekanntmachung des v. g. Auftrages in Anlehnung an die Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Ein Anspruch auf Beachtung der VgV seitens der Bewerber bzw. Bieter besteht nicht. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfverfahren ist damit nicht eröffnet. §§ 160 ff. GWB finden keine Anwendung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Kreisverwaltung Trier-Saarbug
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 139-342641 (2019-07-18)