Mittagsverpflegung der Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem 1.1.2020 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 bis 31.7.2021
Auftragsbekanntmachung (2019-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Kurze Beschreibung:
“Mittagsverpflegung der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem 1.1.2020 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 bis 31.7.2021.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Ort der Leistung
NUTS region: Trier-Saarburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Postanschrift: Untere Kirchstraße 1
Postleitzahl: 54320
Postort: Waldrach
Kontakt
Internetadresse: http://www.ruwer.de🌏
E-Mail: vergabestelle@ruwer.de📧
Telefon: +49 6500 / 918-224 / 204📞
Fax: +49 6500 / 918-100 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E34111331🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-22 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 139-342641
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
“Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A auf...”
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A auf der Vergabeplattform Subreport (siehe I.3). Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstaaten ist eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 20.5.2010 RS T-258/06 verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 139-342641 (2019-07-18)