Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— Aktuell gültige Zulassungsbescheinigung als Betrieb für die Gemeinschaftsverpflegung als Caterer (Großküche) von der zuständigen Behörde,
— Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie,
— Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer in Kopie,
— Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bzw. EEE gem. § 50 VgV,
— Eigenerklärungen nach §§ 3, 4 Abs. 1 LTTG Rheinland-Pfalz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 12 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialversicherung, nicht älter als 12 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 12 Monate,
— Aktuell gültige Haftpflichtversicherung mit einer gesamten Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,
— drei Referenzen über Leistungen der genannten Art in den letzten 3 Jahren mit Ansprechpartners, Auftragssumme und Zeitraum.