In der Fachstrategie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist als ein Ziel die Verbesserung der regionalen Klimamodellierung als Werkzeug zur Klimaberatung festgehalten. Die Untersuchungen richten sich vermehrt auf die urbanen Räume. Hierbei sollen vertikale Temperatur- und Feuchtprofile sowie Winddaten in einer hohen zeitlichen Auflösung erfasst werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der DWD die Beschaffung eines mobilen Doppler-LiDAR zur Ermittlung der erforderlichen Werte, um darauf aufbauend die für die klimatologischen Modelle wichtigen Windverteilungen und Masseflüsse bestimmen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Meteorologische Instrumente
Referenznummer: OV 39536/19-DAN
Kurze Beschreibung:
In der Fachstrategie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist als ein Ziel die Verbesserung der regionalen Klimamodellierung als Werkzeug zur Klimaberatung festgehalten. Die Untersuchungen richten sich vermehrt auf die urbanen Räume. Hierbei sollen vertikale Temperatur- und Feuchtprofile sowie Winddaten in einer hohen zeitlichen Auflösung erfasst werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der DWD die Beschaffung eines mobilen Doppler-LiDAR zur Ermittlung der erforderlichen Werte, um darauf aufbauend die für die klimatologischen Modelle wichtigen Windverteilungen und Masseflüsse bestimmen zu können.
In der Fachstrategie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist als ein Ziel die Verbesserung der regionalen Klimamodellierung als Werkzeug zur Klimaberatung festgehalten. Die Untersuchungen richten sich vermehrt auf die urbanen Räume. Hierbei sollen vertikale Temperatur- und Feuchtprofile sowie Winddaten in einer hohen zeitlichen Auflösung erfasst werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der DWD die Beschaffung eines mobilen Doppler-LiDAR zur Ermittlung der erforderlichen Werte, um darauf aufbauend die für die klimatologischen Modelle wichtigen Windverteilungen und Masseflüsse bestimmen zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Meteorologische Instrumente📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam-Mittelmark
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das zu liefernde System kommt in verschiedenen Projekten des DWD zum Einsatz. Möglich sind mehrere kurze Einsätze hintereinander oder länger andauernde Einsätze (mehrere Monate) im 24/7 Betrieb.
Das System besteht aus den folgenden Komponenten:
— Doppler-LiDAR, welches den oberen Halbraum scannt inklusive Steuerrechner,
— Auswerte- und Darstellungssoftware,
— Dokumentation.
Nach der Lieferung und Inbetriebnahme des Systems soll eine Nutzerschulung durchgeführt werden.
Im Weiteren sind für die Dauer von mindestens 24 Monaten Serviceleistungen zu erbringen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern nach Ablauf der Mindestvertragsdauer keine Vertragspartei fristgerecht kündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutscher Wetterdienst
Güterfelder Damm 87-91
Haus 37
14532 Stahnsdorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben über die Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— Angaben über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Angaben zu Verstößen gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— Angaben über dei Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
— Angaben bezüglich der Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben über Zahlungsfähigkeit/Insolvenzverfahren,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden,
— Vorlage von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (davon maximal eine DWD-Referenz),
— Angaben über das jährliche Mittel der Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte,
— Angaben zur Gewährleistung der Qualität,
— Angaben zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten,
— Angaben zur technischen Ausrüstung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499421📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe des Angebots gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe des Angebots gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen.
Unternehmen, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Teilnehmer kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Teilnehmer kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
Quelle: OJS 2019/S 143-351468 (2019-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge