Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich sowie für die Träger Dataports im Wege eines Rahmenvertrages für max. 4 Jahre, beginnend ab 1.1.2020, vergeben. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 5 500 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden – verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Die Mietlaufzeit je Gerät beträgt 5 Jahre. Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen mehrere Gerätetypen, vom Tisch- bis zum Gerät mit Großvolumen. Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Referenznummer: DP-2019000021
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich sowie für die Träger Dataports im Wege eines Rahmenvertrages für max. 4 Jahre, beginnend ab 1.1.2020, vergeben.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 5 500 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden – verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Die Mietlaufzeit je Gerät beträgt 5 Jahre.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen mehrere Gerätetypen, vom Tisch- bis zum Gerät mit Großvolumen.
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich sowie für die Träger Dataports im Wege eines Rahmenvertrages für max. 4 Jahre, beginnend ab 1.1.2020, vergeben.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 5 500 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden – verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Die Mietlaufzeit je Gerät beträgt 5 Jahre.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen mehrere Gerätetypen, vom Tisch- bis zum Gerät mit Großvolumen.
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-05 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 107-260784
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich sowie für die Träger Dataports im Wege eines Rahmenvertrages für max. 4 Jahre, beginnend ab 1.1.2020, vergeben.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 5 500 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden – verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Die Mietlaufzeit je Gerät beträgt 5 Jahre.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen mehrere Gerätetypen, vom Tisch- bis zum Gerät mit Großvolumen.
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich, für die Träger Dataports sowie für rechtlich selbständige Unternehmen der jeweiligen Träger bzw. Betriebe in den Trägerländern im Wege eines Rahmenvertrages vergeben. Standorte des Auftraggebers sind in Altenholz, Kiel, Flensburg, Itzehoe, Lübeck, Hamburg, Bremen, Rostock, Halle, Magdeburg und Lüneburg sowie in ggf. während der Vertragslaufzeit zusätzlich gegründeten Standorten. Vertragsbeginn ist ab dem 1.1.2020. Im vorherigen Zeitraum ab Zuschlag soll ggf. die Transition erfolgen. Die Abrufmöglichkeit aus dem Rahmenvertrag endet spätestens am 31.12.2023. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 5 500 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden – verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Dabei werden im ersten Quartal des Vertrages ca. 170 Geräte abgerufen. Die Geräte sollen jeweils für 5 Jahre Mietlaufzeit gemietet werden.
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich, für die Träger Dataports sowie für rechtlich selbständige Unternehmen der jeweiligen Träger bzw. Betriebe in den Trägerländern im Wege eines Rahmenvertrages vergeben. Standorte des Auftraggebers sind in Altenholz, Kiel, Flensburg, Itzehoe, Lübeck, Hamburg, Bremen, Rostock, Halle, Magdeburg und Lüneburg sowie in ggf. während der Vertragslaufzeit zusätzlich gegründeten Standorten. Vertragsbeginn ist ab dem 1.1.2020. Im vorherigen Zeitraum ab Zuschlag soll ggf. die Transition erfolgen. Die Abrufmöglichkeit aus dem Rahmenvertrag endet spätestens am 31.12.2023. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 5 500 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden – verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Dabei werden im ersten Quartal des Vertrages ca. 170 Geräte abgerufen. Die Geräte sollen jeweils für 5 Jahre Mietlaufzeit gemietet werden.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen mehrere Gerätetypen, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können:
1) Tischgerät (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A4);
2) Multifunktionsgerät mittleres Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3);
3) Multifunktionsgerät hohes Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3);
4) Großflächenmultifunktionsgerät (Farbe, bis DIN A0);
5) Multifunktionsgerät sehr hohes Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3).
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte der Typen 1 bis 3 werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte der Typen 1 bis 3 werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Bewerber am Ticketsystem des Auftraggebers teilnimmt und die beim User-Help-Desk (UHD) bzw. Call-Center erstellten Tickets zu Fehlermeldungen der Anwender, die die Multifunktionsgeräte betreffen und evtl. auch zu automatisch erzeugten Tickets direkt im Ticketsystem des Auftraggebers bearbeitet. Dazu wird dem Anbieter ein Remotezugriff auf das Ticketsystem ermöglicht.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Bewerber am Ticketsystem des Auftraggebers teilnimmt und die beim User-Help-Desk (UHD) bzw. Call-Center erstellten Tickets zu Fehlermeldungen der Anwender, die die Multifunktionsgeräte betreffen und evtl. auch zu automatisch erzeugten Tickets direkt im Ticketsystem des Auftraggebers bearbeitet. Dazu wird dem Anbieter ein Remotezugriff auf das Ticketsystem ermöglicht.
Darüber hinaus muss ein Accounting realisierbar sein und der Bewerber in der Lage sein, seine monatlichen Leistungen mandantenfähig (Behörden- bzw. Dienststellenweise) gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
– deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
– keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
– Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
– Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
– Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
– alle genannten Bedarfsstellen können innerhalb Ihrer Liegenschaften ausnahmslos mit Geräten und Services versorgt werden,
– oben genannte Gerätetypen 1 – 3 sind mit der Managementsoftware der Firma Genius Bytes zertifiziert und die Managementsoftware und die an-gebotenen Multifunktionsgeräte laufen im Hinblick auf Zählerstände, Übermittlung von Fehlercodes sowie der Pull-Printing-Funktion einwandfrei und liefern die richtigen Ergebnisse,
– oben genannte Gerätetypen 1 – 3 sind mit der Managementsoftware der Firma Genius Bytes zertifiziert und die Managementsoftware und die an-gebotenen Multifunktionsgeräte laufen im Hinblick auf Zählerstände, Übermittlung von Fehlercodes sowie der Pull-Printing-Funktion einwandfrei und liefern die richtigen Ergebnisse,
– monatliche bzw. quartalsweise Abrechnung der erbrachten Leistungen mandantenfähig (behörden- bzw. dienst stellenweise) und Anwendung der Ordnungskriterien des Auftraggebers.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber muss über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen (Fachkunde). Auswertung der Angaben des Bewerbers zur Unternehmensbeschreibung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Jahresumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (40 %).
Für das Kriterium „Jahresumsatz“ erhält der Bewerber 5 Punkte für eine kontinuierliche Umsatzentwicklung; andernfalls 0 Punkte. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der zu vergebenden Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für das Kriterium „Jahresumsatz“ erhält der Bewerber 5 Punkte für eine kontinuierliche Umsatzentwicklung; andernfalls 0 Punkte. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der zu vergebenden Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Die erreichte Punktzahl (max. 200) fließt mit einem Gewicht von 16 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
2) Anzahl der supporteten Geräte bei Kunden (40 %).
5 Punkte erhält der Bewerber für eine kontinuierliche Geräteentwicklung, andernfalls 0 Punkte. Die Geräteentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5 Punkte erhält der Bewerber für eine kontinuierliche Geräteentwicklung, andernfalls 0 Punkte. Die Geräteentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
3) Betriebshaftpflichtversicherung (20 %).
5 Punkte erhält der Bewerber für mind. 10 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend. 3 Punkte erhält der Bewerber für mind. 5 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend. 1 Punkt erhält der Bewerber für mind. 2 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend; darunter erhält der Bewerber 0 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5 Punkte erhält der Bewerber für mind. 10 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend. 3 Punkte erhält der Bewerber für mind. 5 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend. 1 Punkt erhält der Bewerber für mind. 2 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend; darunter erhält der Bewerber 0 Punkte.
Die erreichte Punktzahl (max. 100) fließt mit einem Gewicht von 8 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
Mindeststandards:
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen (50 %).
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit 1 Jahr die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit 1 Jahr die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u. a. auch länderübergreifende Serviceerbringung an ein nicht überwiegend heterogenes Umfeld mit nicht koordinierten aber standardisierten Abrufen (aus einem standardisiertem Warenkorb) beschreiben.
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u. a. auch länderübergreifende Serviceerbringung an ein nicht überwiegend heterogenes Umfeld mit nicht koordinierten aber standardisierten Abrufen (aus einem standardisiertem Warenkorb) beschreiben.
Die erreichte Punktzahl (max. 250) fließt mit einem Gewicht von 30 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
2) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (25 %).
Für das allgemeine Qualitätsmanagement: 2,5 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 2 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; einen Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden.
Für das allgemeine Qualitätsmanagement: 2,5 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 2 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; einen Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden.
Zusätzlich für das IT-Sicherheitsmanagement: 2,5 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 2 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vorgaben der ISO 27001 dargestellt sein muss; einen Punkt für ein zwar nicht dem Standard ISO 27001 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System für das IT-Sicherheitsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Zusätzlich für das IT-Sicherheitsmanagement: 2,5 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 2 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vorgaben der ISO 27001 dargestellt sein muss; einen Punkt für ein zwar nicht dem Standard ISO 27001 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System für das IT-Sicherheitsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt jeweils der schwächste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt jeweils der schwächste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Die erreichte Punktzahl (max. 125) fließt mit einem Gewicht von 15 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
3) Maßnahmen zum Umweltmanagement, während der Auftragsausführung (25 %).
5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 4 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 14001:2015 dargestellt sein muss; 2 Punkte für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Umweltmaßnahmen nachgewiesen werden.
5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 4 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 14001:2015 dargestellt sein muss; 2 Punkte für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Umweltmaßnahmen nachgewiesen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der schwächste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der schwächste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Mindeststandards:
Aus der in III.1.2) und III.1.3) ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet (höchste Punktzahl = Rang 1 usw.). Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vorrangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ einen höheren Punktwert erzielt haben. Die Rangfolge ist maßgeblich für die Auswahl der Bewerber (siehe II.2.9).
Aus der in III.1.2) und III.1.3) ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet (höchste Punktzahl = Rang 1 usw.). Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vorrangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ einen höheren Punktwert erzielt haben. Die Rangfolge ist maßgeblich für die Auswahl der Bewerber (siehe II.2.9).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
– deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
– keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
– Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
– Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
– Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
– alle genannten Bedarfsstellen können innerhalb Ihrer Liegenschaften ausnahmslos mit Geräten und Services versorgt werden,
– oben genannte Gerätetypen 1 – 3 sind mit der Managementsoftware der Firma Genius Bytes zertifiziert und die Managementsoftware und die an-gebotenen Multifunktionsgeräte laufen im Hinblick auf Zählerstände, Übermittlung von Fehlercodes sowie der Pull-Printing-Funktion einwandfrei und liefern die richtigen Ergebnisse,
– oben genannte Gerätetypen 1 – 3 sind mit der Managementsoftware der Firma Genius Bytes zertifiziert und die Managementsoftware und die an-gebotenen Multifunktionsgeräte laufen im Hinblick auf Zählerstände, Übermittlung von Fehlercodes sowie der Pull-Printing-Funktion einwandfrei und liefern die richtigen Ergebnisse,
– monatliche bzw. quartalsweise Abrechnung der erbrachten Leistungen mandantenfähig (behörden- bzw. dienststellenweise) und Anwendung der Ordnungskriterien des Auftraggebers.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 4 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 4 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mai 2023
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Quelle: OJS 2019/S 107-260784 (2019-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 21 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich, für die Träger Dataports sowie für rechtlich selbständige Unternehmen der jeweiligen Träger bzw. Betriebe in den Trägerländern im Wege eines Rahmenvertrages vergeben. Standorte des Auftraggebers sind in Altenholz, Kiel, Flensburg, Itzehoe, Lübeck, Hamburg, Bremen, Rostock, Halle, Magdeburg und Lüneburg sowie in ggf. während der Vertragslaufzeit zusätzlich gegründeten Standorten. Vertragsbeginn ist ab dem 1.1.2020. Im vorherigen Zeitraum ab Zuschlag soll ggf. die Transition erfolgen. Die Abrufmöglichkeit aus dem Rahmenvertrag endet spätestens am 31.12.2023. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 5.500 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden – verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Dabei werden im ersten Quartal des Vertrages ca. 170 Geräte abgerufen. Die Geräte sollen jeweils für 5 Jahre Mietlaufzeit gemietet werden.
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich, für die Träger Dataports sowie für rechtlich selbständige Unternehmen der jeweiligen Träger bzw. Betriebe in den Trägerländern im Wege eines Rahmenvertrages vergeben. Standorte des Auftraggebers sind in Altenholz, Kiel, Flensburg, Itzehoe, Lübeck, Hamburg, Bremen, Rostock, Halle, Magdeburg und Lüneburg sowie in ggf. während der Vertragslaufzeit zusätzlich gegründeten Standorten. Vertragsbeginn ist ab dem 1.1.2020. Im vorherigen Zeitraum ab Zuschlag soll ggf. die Transition erfolgen. Die Abrufmöglichkeit aus dem Rahmenvertrag endet spätestens am 31.12.2023. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 5.500 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden – verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Dabei werden im ersten Quartal des Vertrages ca. 170 Geräte abgerufen. Die Geräte sollen jeweils für 5 Jahre Mietlaufzeit gemietet werden.
Darüber hinaus muss ein Accounting realisierbar sein und der Bewerber in der Lage sein, seine monatlichen Leistungen mandantenfähig (Behörden- bzw. Dienst stellenweise) gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Name: Ricoh Deutschland GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Straße 315
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Internetadresse: www.ricoh.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 21 900 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“