Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer:
— Los 1: Festnetzproviderleistung sowie Mobilfunkleistung gemeinsam,
— Los 2: Mobilfunkleistung für ca. 5 000 Mobilfunkanschlüssen,
— Los 3: Mobilfunkleitung für ca. 2 500 Mobilfunkanschlüssen.
Hauptleistungsstandorte für SIP Trunk sind Hamburg und Bremen mit jeweils ca. 120 000 und 70 000 Anschaltemöglichkeiten, die georedundant an den Provider angeschlossen sind.
Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 4,7 Millionen bzw. 1,1 Millionen Gesprächsminuten pro Monat. Die derzeitige Anzahl der Mobilfunkanschlüsse beträgt ca. 17 000 Stück im Los 1.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzbetreiber 2020
DP-2019000025
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer:
— Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer:
— Los 1: Festnetzproviderleistung sowie Mobilfunkleistung gemeinsam,
— Los 2: Mobilfunkleistung für ca. 5 000 Mobilfunkanschlüssen,
— Los 3: Mobilfunkleitung für ca. 2 500 Mobilfunkanschlüssen.
Hauptleistungsstandorte für SIP Trunk sind Hamburg und Bremen mit jeweils ca. 120 000 und 70 000 Anschaltemöglichkeiten, die georedundant an den Provider angeschlossen sind.
Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 4,7 Millionen bzw. 1,1 Millionen Gesprächsminuten pro Monat. Die derzeitige Anzahl der Mobilfunkanschlüsse beträgt ca. 17 000 Stück im Los 1.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Festnetzproviderleistung sowie Mobilfunkleistung gemeinsam
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Bremen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Dataport betreibt aktuell etwa 17 000 LTE Mobilfunkanschlüsse (Rufnummern), die überwiegend in Hamburg und Bremen (aber auch in kleineren Stückzahlen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Dataport betreibt aktuell etwa 17 000 LTE Mobilfunkanschlüsse (Rufnummern), die überwiegend in Hamburg und Bremen (aber auch in kleineren Stückzahlen in allen anderen Trägerländern) genutzt werden. Die bestehenden Verträge sollen in dem Los 1 auf neue zeitgemäße Konditionen umgestellt und tariflich konsolidiert werden. Im Falle eines Anbieterwechsels sind die Bestandskarten in einem zu definierenden Migrationsprozess schnellstmöglich in das Netz des neuen Anbieters zu überführen.
Ferner betreibt Dataport für die Trägerländer Hamburg und Bremen die gesamte Telekommunikationsinfrastruktur mit jeweils ca. 120 000 bzw. ca. 17 000 TK-Anschaltemöglichkeiten. Für diese TK Infrastruktur werden nach Bundesland getrennte Provider SIP Trunks benötigt. In Hamburg werden 4 x 100 Mbit/s sowie in Bremen 4 x 50 Mbit/s Verbindungen an jeweils 2 Standorten (georedundant sowie einer Mehrfachabstützung über unterschiedliche Wege und Hauseinführungen), d. h. Hamburg 2 Standorte und Bremen 2 Standorte, ausgeschrieben.
Für den Standort Hamburg kommt für eine Stagingumgebung eine 10 Mbit/s. die aber nicht den o. g. Sicherheitsanforderungen genügen muss, hinzu.
Die Verkehrsmengen betragen für Hamburg ca. 4,7 Millionen Minuten pro Monat abgehenden Verkehr. Für den Standort Bremen ca. 1,1 Millionen Minuten.
Die gennanten Leistungen werden für die Dauer von 2 Jahren mit zweimal einjähriger Verlängerungsoption vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet nach spätestens 4 Jahren (31.3.2024) automatisch.
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Zusätzliche Informationen: Erweiterte Richtwertmethode
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunkleistung für ca. 5 000 Mobilfunkanschlüsse
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In diesem Los werden 5 000 Mobilfunkanschlüsse ausgeschrieben. Es dient zum einen der Vertragskonsolidierung unserer Trägerländer und zum anderen um Bedarfe...”
Beschreibung der Beschaffung
In diesem Los werden 5 000 Mobilfunkanschlüsse ausgeschrieben. Es dient zum einen der Vertragskonsolidierung unserer Trägerländer und zum anderen um Bedarfe abzudecken, die durch bspw. örtliche Gegebenheiten oder bestimmte Leistungsinhalte durch den Provider unter Los 1 nicht erfüllt werden können.
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Zusätzliche Informationen: Erweiterte Richtswertmethode
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunkleitung für ca. 2 500 Mobilfunkanschlüsse
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In diesem Los werden 5 000 Mobilfunkanschlüsse ausgeschrieben. Es dient zum einen der Vertragskonsolidierung unserer Trägerländer und zum anderen um Bedarfe...”
Beschreibung der Beschaffung
In diesem Los werden 5 000 Mobilfunkanschlüsse ausgeschrieben. Es dient zum einen der Vertragskonsolidierung unserer Trägerländer und zum anderen um Bedarfe abzudecken, die durch bspw. örtliche Gegebenheiten oder bestimmte Leistungsinhalte durch den Provider unter Los 1 und 2 nicht erfüllt werden können.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Anlage 3 Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Um den entsprechenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Um den entsprechenden Nachweis zu erbringen, hat der Bewerber Umsatzkennzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags und insgesamt zu benennen und eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung abzugeben.
“Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem...”
Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem der 3 aktuellsten angegebenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags
— für Los 1 mindestens 1,25 Mio. EUR,
— für Los 2 mindestens 0,25 Mio. EUR,
— für Los 3 mindestens 0,13 Mio. EUR beträgt.
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Um den entsprechenden Nachweis zu erbringen, hat der Bewerber Referenzen, einen Nachweis zum IT-Sicherheitsmanagement sowie zum Qualitätsmanagement einzureichen.
Die Anlage 6 Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Es müssen insg. mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die in Anlage 6 benannten Referenzen des Bewerbers gem. dort angegebenem Punkteschema sowie folgender Erläuterungen.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen:
Die Ergebnisse der Auswertung der Referenzen gehen mit 100 % in die Gesamtbewertung der Teilnahmeunterlage ein.
Der Bewerber benennt in der Anlage 6 Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.11.2016 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet hier, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbes. nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.
Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziff. 3) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungsort, jährlicher Auftragswert, vergleichbarer Auftraggeber, Rolle des Bewerbers) gem. Anlage 6 Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz, z.B. eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers genügt nicht). Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wertbar betrachtet.
Bei der Gesamtwertung wird immer von 4 (für Los 1) bzw. 3 (jeweils für Los 2 und 3) Referenzen ausgegangen. Werden weniger als 4 bzw. 3 wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet.
Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchstes arithm. Mittel der Eignungspunkte entspricht bester Bewerbung).
Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als 4 bzw. 3 Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten 4 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten 4 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können.
Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Formular Anlage 6 Referenzen eingetragen werden. Das genaue Bewertungsvorgehen entnehmen die Bewerber bitte der Teilnahmeunterlage A.
Lässt die Bewertung der Anlage 6 Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage 6 Referenzen beschrieben wurde.
Dies trifft insbesondere zu, wenn der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen nicht mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte, also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn:
— die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt
— bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen
— oder der Schluss nahe liegt, dass der Bewerber insgesamt nur über sehr begrenzte Erfahrungen mit dem Beschaffungsgegenstand verfügt.
b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Auswertung der Anlage 7 Qualitätsmanagement
Die Anlage 7 Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den Qualitätsmanagementmaßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage 7 Qualitätsmanagement ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen;
c) Maßnahmen zur IT-Sicherheit: Auswertung der Anlage 9 IT-Sicherheitsmanagementsystem
Die Anlage 9 IT-Sicherheitsmanagementsystem ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmanagement-Maßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig besitzt.
Im Bereich der Informationssicherheitsmanagementsysteme werden die folgenden Zertifikate berücksichtigt:
— ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz,
— ISO 27001.
Dabei wird das Vorliegen eines einschlägigen Zertifikats nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorrangig vor einem Zertifikat nach ISO 27001 berücksichtigt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage 9 IT-Sicherheitsmanagementsystem ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärung zur DSGVO,
— Zusage, dass für das eingesetzte Personal bei Bedarf eine Überprüfung nach SÜG durchgeführt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-11-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung...”
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s.o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 195-474300 (2019-10-07)
Ergänzende Angaben (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer.
— Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer.
— Los 1: Festnetzproviderleistung sowie Mobilfunkleistung gemeinsam,
— Los 2: Mobilfunkleistung für ca. 5 000 Mobilfunkanschlüssen,
— Los 3: Mobilfunkleitung für ca. 2 500 Mobilfunkanschlüssen.
Hauptleistungsstandorte für SIP Trunk sind Hamburg und Bremen mit jeweils ca. 120 000 und 70 000 Anschaltemöglichkeiten, die georedundant an den Provider angeschlossen sind.
Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 4,7 Millionen bzw. 1,1 Millionen Gesprächsminuten pro Monat. Die derzeitige Anzahl der Mobilfunkanschlüsse beträgt ca. 17 000 Stück im Los 1.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 195-474300
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 1.4.2020
Ende: 30.3.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr...”
Text
Beginn: 1.4.2020
Ende: 30.3.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet nach spätestens 4 Jahren (31.3.2024) automatisch.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 15.5.2020
Ende: 14.5.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr...”
Text
Beginn: 15.5.2020
Ende: 14.5.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet nach spätestens 4 Jahren (14.5.2024) automatisch.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 1.4.2020
Ende: 30.3.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr...”
Text
Beginn: 1.4.2020
Ende: 30.3.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet nach spätestens 4 Jahren (31.3.2024) automatisch.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 15.5.2020
Ende: 14.5.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr...”
Text
Beginn: 15.5.2020
Ende: 14.5.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet nach spätestens vier Jahren (14.5.2024) automatisch.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“In diesem Los werden 5 000 Mobilfunkanschlüsse ausgeschrieben. Es dient zum einen der Vertragskonsolidierung unserer Trägerländer und zum anderen um Bedarfe...”
Text
In diesem Los werden 5 000 Mobilfunkanschlüsse ausgeschrieben. Es dient zum einen der Vertragskonsolidierung unserer Trägerländer und zum anderen um Bedarfe abzudecken, die durch bspw. örtliche Gegebenheiten oder bestimmte Leistungsinhalte durch den Provider unter Los 1 und 2 nicht erfüllt werden können.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“In diesem Los werden 2 500 Mobilfunkanschlüsse ausgeschrieben. Es dient zum einen der Vertragskonsolidierung unserer Trägerländer und zum anderen um Bedarfe...”
Text
In diesem Los werden 2 500 Mobilfunkanschlüsse ausgeschrieben. Es dient zum einen der Vertragskonsolidierung unserer Trägerländer und zum anderen um Bedarfe abzudecken, die durch bspw. örtliche Gegebenheiten oder bestimmte Leistungsinhalte durch den Provider unter Los 1 und 2 nicht erfüllt werden können.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 1.4.2020
Ende: 30.3.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr...”
Text
Beginn: 1.4.2020
Ende: 30.3.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet nach spätestens 4 Jahren (31.3.2024) automatisch.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 15.5.2020
Ende: 14.5.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr...”
Text
Beginn: 15.5.2020
Ende: 14.5.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet nach spätestens 4 Jahren (14.5.2024) automatisch.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag...”
Text
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemein-schaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Anlage 3 Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
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Text:
“Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag...”
Text
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Anlage Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Um den entsprechenden Nachweis zu erbringen, hat der Bewerber Referenzen, einen Nachweis zum IT-Sicherheitsmanagement sowie zum Qualitätsmanagement einzureichen.
Die Anlage 6 Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Es müssen insg. mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die in Anlage 6 benannten Referenzen des Bewerbers gem. dort angegebenem Punkteschema sowie folgender Erläuterungen.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen:
Die Ergebnisse der Auswertung der Referenzen gehen mit 100 % in die Gesamtbewertung der Teilnahmeunterlage ein.
Der Bewerber benennt in der Anlage 6 Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.11.2016 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet hier, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbes. nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.
Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziff. 3) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungsort, jährlicher Auftragswert, ver-gleichbarer Auftraggeber, Rolle des Bewerbers) gem. Anlage 6 Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz, z. B. eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers genügt nicht). Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wertbar betrachtet.
Bei der Gesamtwertung wird immer von 4 (für Los 1) bzw. 3 (jeweils für Los 2 und 3) Referenzen ausgegangen. Werden weniger als 4 bzw. 3 wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet.
Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchstes arithm. Mittel der Eignungspunkte entspricht bester Bewerbung).
Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als 4 bzw. 3 Ref
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Um den entsprechenden Nachweis zu erbringen, hat der Bewerber Referenzen, einen Nachweis zum IT-Sicherheitsmanagement sowie zum Qualitätsmanagement einzureichen.
Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Es müssen insg. mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die in Anlage Referenzen benannten Referenzen des Bewerbers gem. dort angegebenem Punkteschema sowie folgender Erläuterungen.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen:
Die Ergebnisse der Auswertung der Referenzen gehen zu 100 % in die Gesamtwertung der Teilnahmeunterlage ein.
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.11.2016 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet hier, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbes. nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.
Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziff. 3) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungsort, jährlicher Auftragswert, ver-gleichbarer Auftraggeber, Rolle des Bewerbers) gem. Anlage 6 Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz, z. B. eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers genügt nicht). Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wertbar betrachtet.
Bei der Gesamtwertung wird immer von 4 (für Los 1) bzw. 3 (jeweils für Los 2 und 3) Referenzen ausgegangen. Werden weniger als 4 bzw. 3 wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet.
Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchstes arithm. Mittel der Eignungspunkte entspricht bester Bewerbung).
Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als 4 bzw. 3 R
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Erenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die...”
Text
Erenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten 4 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können.
Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Formular Anlage 6 Referenzen eingetragen werden. Das genaue Bewertungsvorgehen entnehmen die Bewerber bitte der Teilnahmeunterlage A.
Lässt die Bewertung der Anlage 6 Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage 6 Referenzen beschrieben wurde.
Dies trifft insbesondere zu, wenn der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen nicht mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte, also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn:
— die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt,
— bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen,
— oder der Schluss nahe liegt, dass der Bewerber insgesamt nur über sehr begrenzte Erfahrungen mit dem Beschaffungsgegenstand verfügt.
b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Auswertung der Anlage 7 Qualitätsmanagement
Die Anlage 7 Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den Qualitätsmanagementmaßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage 7 Qualitätsmanagement ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
c) Maßnahmen zur IT-Sicherheit: Auswertung der Anlage 9 IT-Sicherheitsmanagementsystem
Die Anlage 9 IT-Sicherheitsmanagementsystem ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmanagement-Maßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig besitzt.
Im Bereich der Informationssicherheitsmanagementsysteme werden die folgenden Zertifikate berücksichtigt:
— ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz,
— ISO 27001.
Dabei wird das Vorliegen eines einschlägigen Zertifikats nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorrangig vor einem Zertifikat nach ISO 27001 berücksichtigt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage 9 IT-Sicherheitsmanagementsystem ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauf
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Text:
“Eferenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die...”
Text
Eferenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten 4 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können.
Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Formular Anlage Referenzen eingetragen werden. Das genaue Bewertungsvorgehen entnehmen die Bewerber bitte der Teilnahmeunterlage A.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
Dies trifft insbesondere zu, wenn der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen nicht mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte, also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durch-schnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn:
— die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt,
— bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen,
— oder der Schluss nahe liegt, dass der Bewerber insgesamt nur über sehr begrenzte Erfahrungen mit dem Beschaffungsgegenstand verfügt.
b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Auswertung der Anlage Qualitätsmanagement
Die Anlage Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den Qualitätsmanagementmaßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Qualitätsmanagement ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
c) Maßnahmen zur IT-Sicherheit: Auswertung der Anlage IT-Sicherheitsmanagementsystem
Die Anlage IT-Sicherheitsmanagementsystem ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmanagement-Maßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig besitzt.
Im Bereich der Informationssicherheitsmanagementsysteme werden die folgenden Zertifikate berücksichtigt:
— ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz
— ISO 27001
Dabei wird das Vorliegen eines einschlägigen Zertifikats nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorrangig vor einem Zertifikat nach ISO 27001 berücksichtigt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage IT-Sicherheitsmanagementsystem ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für j
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Tragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Neuer Wert
Text: Edes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-11-08 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-11-18 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Text: Tag: 22.11.2019
Neuer Wert
Text: Tag: 4.12.2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.5.2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.6.2020
Quelle: OJS 2019/S 201-489424 (2019-10-14)
Ergänzende Angaben (2019-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer.
Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer.
Los 1: Festnetzproviderleistung sowie Mobilfunkleistung gemeinsam
Los 2: Mobilfunkleistung für ca. 5 000 Mobilfunkanschlüssen
Los 3: Mobilfunkleitung für ca. 2 500 Mobilfunkanschlüssen
Hauptleistungsstandorte für SIP Trunk sind Hamburg und Bremen mit jeweils ca. 120 000 und 70 000 Anschaltemöglichkeiten, die georedundant an den Provider angeschlossen sind.
Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 4,7 Millionen bzw. 1,1 Millionen Gesprächsminuten pro Monat. Die derzeitige Anzahl der Mobilfunkanschlüsse beträgt ca. 17 000 Stück im Los 1.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Um den entsprechenden Nachweis zu erbringen, hat der Bewerber Referenzen, einen Nachweis zum IT-Sicherheitsmanagement sowie zum Qualitätsmanagement einzureichen.
Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Es müssen insg. mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die in Anlage Referenzen benannten Referenzen des Bewerbers gem. dort angegebenem Punkteschema sowie folgender Erläuterungen.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen:
Die Ergebnisse der Auswertung der Referenzen gehen zu 100 % in die Gesamtwertung der Teilnahmeunterlage ein.
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.11.2016 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet hier, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbes. nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.
Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziff. 3) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungsort, jährlicher Auftragswert, ver-gleichbarer Auftraggeber, Rolle des Bewerbers) gem. Anlage 6 Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz, z. B. eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers genügt nicht). Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wertbar betrachtet.
Bei der Gesamtwertung wird immer von 4 (für Los 1) bzw. 3 (jeweils für Los 2 und 3) Referenzen ausgegangen. Werden weniger als 4 bzw. 3 wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet.
Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchstes arithm. Mittel der Eignungspunkte entspricht bester Bewerbung).
Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als 4 bzw. 3 R
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel u. ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Um den entsprechenden Nachweis zu erbringen, hat der Bewerber Referenzen und einen Nachweis zum Qualitätsmanagement einzureichen.
Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Es müssen insg. mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die in Anlage Referenzen benannten Referenzen des Bewerbers gem. dort angegebenem Punkteschema sowie folgender Erläuterungen.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen:
Die Ergebnisse der Auswertung der Referenzen gehen zu 100 % in die Gesamtwertung der Teilnahmeunterlage ein.
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.11.2016 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet hier, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbes. nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.
Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziff. 3) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungsort, jährlicher Auftragswert, ver-gleichbarer Auftraggeber, Rolle des Bewerbers) gem. Anlage Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz, z. B. eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers genügt nicht). Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wertbar betrachtet.
Bei der Gesamtwertung wird immer von 4 (für Los 1) bzw. 3 (jeweils für Los 2 und 3) Referenzen ausgegangen. Werden weniger als 4 bzw. 3 wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet.
Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchstes arithm. Mittel der Eignungspunkte entspricht bester Bewerbung).
Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als 4 bzw. 3 Referenzen einreichen, entsteht ihm.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die...”
Text
Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten 4 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können.
Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Formular Anlage Referenzen eingetragen werden. Das genaue Bewertungsvorgehen entnehmen die Bewerber bitte der Teilnahmeunterlage A.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
Dies trifft insbesondere zu, wenn der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen nicht mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte, also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn:
— die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt,
— bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen,
— oder der Schluss nahe liegt, dass der Bewerber insgesamt nur über sehr begrenzte Erfahrungen mit dem Beschaffungsgegenstand verfügt.
b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Auswertung der Anlage Qualitätsmanagement.
Die Anlage Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den Qualitätsmanagementmaßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Qualitätsmanagement ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
c) Maßnahmen zur IT-Sicherheit: Auswertung der Anlage IT-Sicherheitsmanagementsystem.
Die Anlage IT-Sicherheitsmanagementsystem ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmanagement-Maßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig besitzt.
Im Bereich der Informationssicherheitsmanagementsysteme werden die folgenden Zertifikate berücksichtigt:
— ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz,
— ISO 27001.
Dabei wird das Vorliegen eines einschlägigen Zertifikats nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorrangig vor einem Zertifikat nach ISO 27001 berücksichtigt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage IT-Sicherheitsmanagementsystem ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für j
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Daraus kein Nachteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten 4 bzw. 3 Referenzen...”
Text
Daraus kein Nachteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten 4 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können.
Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Formular Anlage Referenzen eingetragen werden. Das genaue Bewertungsvorgehen entnehmen die Bewerber bitte der Teilnahmeunterlage A.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
Dies trifft insbesondere zu, wenn der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen nicht mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte, also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn:
— die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt,
— bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen,
— oder der Schluss nahe liegt, dass der Bewerber insgesamt nur über sehr begrenzte Erfahrungen mit dem Beschaffungsgegenstand verfügt.
b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Auswertung der Anlage Qualitätsmanagement.
Die Anlage Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den Qualitätsmanagementmaßnahmen werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Qualitätsmanagement ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Edes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung...”
Text
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s.o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Ab-schnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
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Text:
“Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung...”
Text
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s.o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
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Quelle: OJS 2019/S 205-500542 (2019-10-21)
Ergänzende Angaben (2019-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer.
— Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer.
— Los 1: Festnetzproviderleistung sowie Mobilfunkleistung gemeinsam,
— Los 2: Mobilfunkleistung für ca. 5.000 Mobilfunkanschlüssen,
— Los 3: Mobilfunkleitung für ca. 2.500 Mobilfunkanschlüssen.
Hauptleistungsstandorte für SIP Trunk sind Hamburg und Bremen mit jeweils ca. 120 000 und 70 000 Anschaltemöglichkeiten, die georedundant an den Provider angeschlossen sind.
Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 4,7 Millionen bzw. 1,1 Millionen Gesprächsminuten pro Monat. Die derzeitige Anzahl der Mobilfunkanschlüsse beträgt ca. 17 000 Stück im Los 1.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2019/S 209-511514 (2019-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer.
— Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Festnetzproviderdienstleistung (mittels IP SIP Trunks) sowie Mobilfunkleistung für Dataport und ihre Trägerländer.
— Los 1: Festnetzproviderleistung sowie Mobilfunkleistung gemeinsam;
— Los 2: Mobilfunkleistung für ca. 5 000 Mobilfunkanschlüssen;
— Los 3: Mobilfunkleitung für ca. 2 500 Mobilfunkanschlüssen.
Hauptleistungsstandorte für SIP Trunk sind Hamburg und Bremen mit jeweils ca. 120 000 und 70 000 Anschaltemöglichkeiten, die georedundant an den Provider angeschlossen sind.
Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 4,7 Millionen bzw. 1,1 Millionen Gesprächsminuten pro Monat. Die derzeitige Anzahl der Mobilfunkanschlüsse beträgt ca. 17 000 Stück im Los 1.
Der Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger, einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – Festnetz und Mobilfunk
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dataport betreibt aktuell etwa 17 000 LTE Mobilfunkanschlüsse (Rufnummern), die überwiegend in Hamburg und Bremen (aber auch in kleineren Stückzahlen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Dataport betreibt aktuell etwa 17 000 LTE Mobilfunkanschlüsse (Rufnummern), die überwiegend in Hamburg und Bremen (aber auch in kleineren Stückzahlen in allen anderen Trägerländern) genutzt werden. Die bestehenden Verträge sollen in dem Los1 auf neue zeitgemäße Konditionen umgestellt und tariflich konsolidiert werden. Im Falle eines Anbieterwechsels sind die Bestandskarten in einem zu definierenden Migrationsprozess schnellstmöglich in das Netz des neuen Anbieters zu überführen.
Ferner betreibt Dataport für die Trägerländer Hamburg und Bremen die gesamte Telekommunikationsinfrastruktur mit jeweils ca. 120 000 bzw. ca. 17 000 TK-Anschaltemöglichkeiten. Für diese TK Infrastruktur werden nach Bundesland getrennte Provider SIP Trunks benötigt. In Hamburg werden 4x 100Mbit/s sowie in Bremen 4x 50 Mbit/s Verbindungen an jeweils 2 Standorten (georedundant sowie einer Mehrfachabstützung über unterschiedliche Wege und Hauseinführungen), d.h. Hamburg 2 Standorte und Bremen 2 Standorte, ausgeschrieben.
Für den Standort Hamburg kommt für eine Stagingumgebung eine 10 Mbit/s. die aber nicht den o. g. Sicherheitsanforderungen genügen muss, hinzu.
Die Verkehrsmengen betragen für Hamburg ca. 4,7 Millionen Minuten pro Monat abgehenden Verkehr. Für den Standort Bremen ca. 1,1 Millionen Minuten.
Die genannten Leistungen werden für die Dauer von 2 Jahren mit zweimal einjähriger Verlängerungsoption vergeben.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängern. Die Verlängerung ist automatisch wirksam, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – Mobilfunk
Titel: Los 3 - Mobilfunk
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 195-474300
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 – Festnetz und Mobilfunk
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 50
Postort: München
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 – Mobilfunk
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vodafone GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Braun-Platz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Region: Düsseldorf🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 – Mobilfunk
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Fühlsbüttler Straße 29
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22787
Region: Hamburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung...”
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s. o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 099-237871 (2020-05-18)