Neubau Brücke und Gründung Freitreppe

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke in der Europacity über den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Gründung der Freitreppe am Westufer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-17 Auftragsbekanntmachung
2019-10-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Brücken
Referenznummer: 19-036
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke in der Europacity über den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Gründung der Freitreppe am Westufer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Brücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baugrundverfestigungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle.tiefbau@senuvk.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901393575/3577 📞
Fax: +49 30901393576 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/114408 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 097-233364
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) konfinanziert.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Europa City Brücke – Golda- Meir- Steg:
— 600 m
— 355 m
— 120 m Großbohrpfähle,
— 110 m
— 170 t Stahlüberbau (architektonisch gestaltet, mit Laserschnitten),
— 950 m
Gründung der Freitreppe am Westufer:
— 280 m
— 150 m
— 2 400 m Kleinverpresspfähle,
— 500 m
Treppen- Uferkonsolen:
— 66 Stück Stahlkonsolen für Kragkonstruktion,
— 85 m
Dauer: 14 Monate
Zusätzliche Informationen:
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) konfinanziert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 10115 Berlin-Mitte

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Auftragsunterlagen.
Angabe der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
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— Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Angabe das in den letzten 2 Jahren das Unternehmen nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarz- Arbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
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— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zu Leistungen, aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu Vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften, die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— in I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) werden Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt, die für die Erbringung der Bauleistung zu beachten sind. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein,
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— Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz vom 8.7.2010 i. d. F. vom 5.6.2012 (GVBl. für Berlin vom 16.6.2012, S. 159) (Frauenförderung, Umweltschutzanforderungen, Tariftreue).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/114408 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— zu I.3):
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter „Einstellungen – Firma – Vergabeplattformen“ mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button „Bewerben“ rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
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Bewerber/Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
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— zu II.2.5) Erläuterungen zum Zuschlagskriterium Preis:
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten – die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Auf gesondertes Verlangen ist die Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzulegen.
— zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Der Bieter hat zu belegen, dass die Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Bescheinigungen und Einzelnachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Telefon: +49 30-90138316 📞
Fax: +49 30-90137613 📠
Quelle: OJS 2019/S 097-233364 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke in der Europacity über den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Gründung der Freitreppe am Westufer.
Gesamtwert des Auftrags: 7516263.49 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/uvk/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 202-490257
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 097-233364
ABl. S-Ausgabe: 202

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke in der Europacity über den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal,
Gründung der Freitreppe am Westufer.
Europa City Brücke - Golda- Meir- Steg:

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-20 📅
Name: Streicher Tief- und Ingenieurbau Jena GmbH & Co. KG
Postanschrift: In den Teichen 2
Postort: Jena
Postleitzahl: 07751
Land: Deutschland 🇩🇪
Thüringen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7516263.49 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau - V A C 3 -

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohnevorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohnedass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2019/S 202-490257 (2019-10-16)