Personenaufzug, Tragkraft 1 150 kg, H x B x T 2 200 x 1 100 x 2 500, 5 Haltestellen; Lastenaufzug, Tragkraft 2 500 kg, H x B x T 2 300 x 2 000 x 2 500 mm,
5 Haltestellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz-Respiratorium
Postanschrift: Parkallee 1-40
Postort: Sülfeld
Postleitzahl: 23845
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de📧
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.fz-borstel.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Teilnahme-URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz‐Respiratorium, Lieferung und Montage von 2 Aufzügen, Vergabenummer 31900080OV”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen und Rolltreppen📦
Kurze Beschreibung:
“Personenaufzug, Tragkraft 1 150 kg, H x B x T 2 200 x 1 100 x 2 500, 5 Haltestellen; Lastenaufzug, Tragkraft 2 500 kg, H x B x T 2 300 x 2 000 x 2 500 mm,
5...”
Kurze Beschreibung
Personenaufzug, Tragkraft 1 150 kg, H x B x T 2 200 x 1 100 x 2 500, 5 Haltestellen; Lastenaufzug, Tragkraft 2 500 kg, H x B x T 2 300 x 2 000 x 2 500 mm,
5 Haltestellen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 178 487 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sülfeld
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Ziff. II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 178 487 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2021-10-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gelangt das Angebot oder der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des
Nachunternehmers.
Das Formblatt 124 ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung, sowie unter:
https://www.e‐vergabe‐sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB‐124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung, sowie unter:
https://www.e‐vergabe‐sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB‐124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung, sowie unter:
https://www.e‐vergabe‐sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB‐124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue‐ und Vergabegesetz Schleswig‐Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG). Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie unter https://www.evergabe‐
Sh.de/service/formblaetter/ erhältlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-24
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-24
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR
Büro Lübeck
Schillstraße 1‐3
23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und der GMSH, Submissionsstelle Bau; keine Bieter oder deren Bevollmächtigte”
“Die elektronische Angebotsabgabe per E‐Mail ist nicht zugelassen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.2 genannten...”
Die elektronische Angebotsabgabe per E‐Mail ist nicht zugelassen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.2 genannten Bedingungen:
Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, indem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden.
Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Sülfeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 059-135591 (2019-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Region: Segeberg🏙️ Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz‐Respiratorium, Lieferung und Montage von 2 Aufzügen, Vergabenummer 31900080OV
2019/S 059-135591”
Kurze Beschreibung:
“Das Forschungszentrum Borstel Plant den Neubau eines Forschungsgebäudes. Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um einen 4-geschossigen Baukörper mit...”
Kurze Beschreibung
Das Forschungszentrum Borstel Plant den Neubau eines Forschungsgebäudes. Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um einen 4-geschossigen Baukörper mit einem zusätzlichen Technikgeschoss auf der Dachebene (genaue Beschreibung siehe II.2.4).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 310666.30 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Personenaufzug, Tragkraft 1 150 kg, HxBxT 2 200 x 1 100 x 2 500, 5 Haltestellen; Lastenaufzug, Tragkraft 2 500 kg, H x B x T 2 300 x 2 000 x 2 500 mm, 5 Haltestellen”
Beschreibung der Beschaffung
Personenaufzug, Tragkraft 1 150 kg, HxBxT 2 200 x 1 100 x 2 500, 5 Haltestellen; Lastenaufzug, Tragkraft 2 500 kg, H x B x T 2 300 x 2 000 x 2 500 mm, 5 Haltestellen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 059-135591
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 31900080OV
Titel:
“Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz‐Respiratorium, Lieferung und Montage von 2 Aufzügen, Vergabenummer 31900080OV”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Braun Aufzüge GmbH & Co. KG
Postanschrift: Von Brakens Höhe 6
Postort: Zierenberg
Postleitzahl: 34289
Land: Estland 🇪🇪
Telefon: +49 560651968-0📞
E-Mail: info@braun-aufzuege.de📧
Fax: +49 560651965-11 📠
Region: Kassel, Landkreis🏙️
URL: www.braun-aufzuege.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 178 487 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 310666.30 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 63 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Quelle: OJS 2019/S 142-348890 (2019-07-22)