Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen:
Bewertet werden die Referenzen des Bewerbers mit Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt (maximal) 30 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung gelten folgende Regeln:
— Die Referenz muss Fachplanungsleistungen TGA für die Anlagengruppen 4 und 5 nach der HOAI mit anrechenbaren Kosten (KG 400) in Höhe von mindestens 200 000 EUR je Anlagengruppe umfassen (2 Punkte),
— Weitere Punkte werden wie folgt vergeben:
— Die Planungsleistung umfasst mindestens 6 Leistungsphasen inner-halb der Leistungsphase 1 bis 8 der HOAI (2 Punkte),
— Die Planungsleistung wurde für einen Neubau erbracht (2 Punkte),
— Die Planungsleistung wurde termin- und kostengerecht durchgeführt (1 Punkt),
— Die Planungsleistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber er-bracht (1 Punkt),
— Die Planungsleistung beinhaltet Brandschutz (1 Punkt),
— Die Planungsleistung beinhaltet Arbeitsschutz (1 Punkt).
Der Bewerber hat die Referenz in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, die folgende Angaben beinhalten muss: Leistungszeitraum, Auftragswert, Auftraggeber sowie eine kurze Erläuterung des Leistungsinhalts. Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
2) Anzahl der Mitglieder im Projektteam:
Bewertet wird die vom Bewerber angegebene Anzahl der Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbar, z. B. staatlich geprüfter Techniker), deren Einsatz der Bewerber bei der Leistungserbringung vornehmen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften):
— Mitgliederanzahl größer bzw. gleich: 3 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 15 Punkte,
— Mitgliederanzahl gleich: 2 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 10 Punkte,
— Mitgliederanzahl gleich: 1 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 5 Punkte,
— Mitgliederanzahl 0 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte): 0 Punkte.
3) Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl:
Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2016, 2017, 2018). Die Anzahl der sozialpflichtig beschäftigten Mitarbeiter bezieht sich auf Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte so wie in Ziffer 2 angegeben berücksichtigt werden.
— Durchschnittliche Beschäftigtenzahl größer bzw. gleich: 8 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 15 Punkte,
— Durchschnittliche Beschäftigtenzahl 5 bis 7 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 10 Punkte,
— Durchschnittliche Beschäftigtenzahl 2 bis 4 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 5 Punkte,
— Durchschnittliche Beschäftigtenzahl weniger als 2 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte): 0 Punkte.