Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung der Neubauteile A und C des Ernst-Mach-Gymnasiums Hürth am Standort Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth.
Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitigen Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen.
Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen:
— Bauherrnseitiger Rückbau und Schadstoffentsorgung der Bestandsbauteile A und C,
— Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Abbruchmaßnahmen erforderlich ist,
— Interimsbaumaßnahme 6 Klassencontainer auf dem Posthof, erforderlich während der Baumaßnahme Bauteil C,
— die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (im Bestand vorh.). Umverlegung der Fernwärmeleitung,
— das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Klassen- und Differenzierungsbereiche),
— Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen,
— Telefonanlagen und -endgeräte,
— Zentrale und dezentrale Serveranlagen, Whiteboards und Tafeln,
— die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadt Hürth und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der Generalunternehmer liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen.
Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Planungsdokumente zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch den auftraggeberseitig beauftragten Generalplaner eine Leitdetailplanung erstellt. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln.
Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb Schule zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird.
Die Durchführung der Baumaßnahme erfolgt in 2 Bauabschnitten (BA):
Der 1. BA besteht aus der Erstellung der Neubauteile C1 und C2 sowie der Neugestaltung eines Teiles der Außenanlagen um die beiden Neubauteile.
Der 2. BA besteht aus der Erstellung des Neubauteils A.
Der Auftraggeber stellt mit den Ausschreibungsunterlagen ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden soll (Zuschlagskriterium). Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen.
Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen.