Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung und der Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Gebieten der Landeshauptstadt Wiesbaden. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Schulen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 2019-11-Wiesbaden
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung und der Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Gebieten der Landeshauptstadt Wiesbaden. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Schulen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung und der Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Gebieten der Landeshauptstadt Wiesbaden. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Schulen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (erreichbar über www.dtvp.de) um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9WD5GB
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (erreichbar über www.dtvp.de) um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9WD5GB
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. oben unter „Kurzer Beschreibung“, hier 39 Schuladressen.
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der beruflichen Befähigung und Erlaubnis hat der Bewerber folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass in den letzten 2 Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitnehmerent-sendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Darüber hinaus hat der Bewerber nachstehende Angaben zu machen:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Nachweise zu erbringen:
— Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
— soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlicher Mindestumsatz EUR 4 Mio. netto) sowie
— Eigenerklärung oder, soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt.
Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung hat der Bewerber folgenden Nachweis mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung; falls keine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, so die Hinweise in den Vergabeunterlagen zu berücksichtigen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/ Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
— Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/ Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Preise Vorleistungsprodukte (davon Preis Vorleistungsprodukt Layer 3 (5 %), Preis Vorleistungsprodukt Layer 2 (5 %) und Preis Vorleistungsprodukt Dark Fibre (5 %))
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (erreichbar über www.dtvp.de) um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: 2020-05-VE-Wiesbaden
Gesamtwert des Auftrags: 1063145.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (erreichbar über www.dtvp.de) um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9WDVW1
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (erreichbar über www.dtvp.de) um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9WDVW1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: S. oben unter „Kurzer Beschreibung“, hier 39 Schuladressen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: WiTCOM GmbH
Postanschrift: Konradinerallee 25
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 611-26244-0📞
E-Mail: info@witcom.de📧
Land: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.witcom.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1063145.28 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9WDVW1
Quelle: OJS 2021/S 037-093209 (2021-02-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1063145.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (erreichbar über www.dtvp.de) um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9WDVW1
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit auch der ausgewählte Bieter das unternehmerische Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher das offene, transparente und diskriminierungsfreie Verhandlungsverfahren entsprechend der Regelungen der KonzVgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Vergabestelle orientiert sich daher an einem zweistufigen Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); auch in Anbetracht dessen, dass der Schwellenwert für die KonzVgV nicht erreicht ist.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (erreichbar über www.dtvp.de) um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.