Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst- und Graureinigungsleistungen im Behördenpark Hannover und den angrenzenden öffentlichen Flächen; (VOEK 193-19)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Vergabe von Winterdienst- und Graureinigungsleistungen im Behördenpark Hannover und den angrenzenden öffentlichen Flächen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-06 Auftragsbekanntmachung
2019-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: VOEK 193-19
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Winterdienst- und Graureinigungsleistungen im Behördenpark Hannover und den angrenzenden öffentlichen Flächen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Glatteisbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr.
Postleitzahl: 87
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31811559 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=260846 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=260846 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-10 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 110-268886
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat, — werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen, — bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen, — der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, — Ortsbesichtigungen können im Zeitraum vom 24.6.2019 bis 5.7.2019 nach Absprache durchgeführt werden (Anmeldung bis spätestens 1.7.2019). Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen, — Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 8.7.2019; 12.00 Uhr, — Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen, — für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, — Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden, — es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht, — für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt, — die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Der Auftrag umfasst Winterdienstleistungen (Schneeräumung und Streudienst) auf sämtlichen im Lageplan (Anlage 1.1 zum Vertrag) blau gekennzeichneten befestigten Flächen sowie die Gehwegreinigung auf den im Norden und Süden an die Liegenschaft angrenzenden blau gekennzeichneten Flächen. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen sind die Flächen entsprechend der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung der Stadt Hannover und den speziellen Anforderungen der Auftraggeberin so zu behandeln, dass die Befahr- und Begehbarkeit jederzeit gewährleistet ist und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist.
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Leistungszeitraum Winterdienst: vom 01. November des laufenden Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres.
Der Winterdienst kann einvernehmlich reduziert oder verlängert werden, wenn durch Witterungsumstände oder auftretende Ausnahmewetterlagen eine Verlängerung oder Reduzierung des Winterdienstes erforderlich erscheint.
Die zu beräumenden Gesamtflächen setzen sich wie folgt zusammen:
— Fläche 1: innerhalb der Liegenschaft:
Fahrbahn 27 806,12 m
Parkplatz 2 250,00 m
Gehwege 1 950,00 m
Gesamt Fläche innerhalb der Liegenschaft: 32 006,12 m
— Fläche 2 außerhalb der Liegenschaft:
Möckernstr. 30 einschl. Ein-/Ausfahrt und Nordring 2 (siehe Anlage 1.2)
Gesamt Fläche außerhalb der Liegenschaft 1 290,26 m
Gesamtfläche Winterdienst: 33 296,38 m
2) Alle im Aufmaß (Anlage 1.2 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführten befestigten Wege und Flächen (insgesamt 1 290,26 m
Beschreibung der Verlängerungen:
Das ausgeschriebene Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern die AG einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um ein weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Betreffendes Objekt:
Behördenpark in 30163 Hannover, Möckernstr. 30, einschließlich Ein- und Ausfahrt sowie öffentliche Gehwegflächen Möckernstraße 30 und Nordring 2.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
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2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).
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3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden 2,0 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
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5) Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung: Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
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7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
(im Vordruck Anhang II enthalten).
8) Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
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Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
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Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
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10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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11) Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=260846 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
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— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
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— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
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— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Ortsbesichtigungen können im Zeitraum vom 24.6.2019 bis 5.7.2019 nach Absprache durchgeführt werden (Anmeldung bis spätestens 1.7.2019). Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 8.7.2019; 12.00 Uhr,
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— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
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— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
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— für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 110-268886 (2019-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 166-407149
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 110-268886
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
— der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat, — werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen, — bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen, — der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, — Ortsbesichtigungen können im Zeitraum vom 24.6.2019 bis 5.7.2019 nach Absprache durchgeführt werden (Anmeldung bis spätestens 1.7.2019). Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen, — fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 8.7.2019; 12:00 Uhr, — Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen, — für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, — Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden, — es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht, — für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt, — die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungszeitraum Winterdienst: vom 01. November des laufenden Jahres bis zum 31.3) des Folgejahres.
– Fläche 1: innerhalb der Liegenschaft:
– Fläche 2 außerhalb der Liegenschaft:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Behördenpark in 30163 Hannover
Möckernstr. 30
einschließlich Ein- und Ausfahrt sowie öffentliche Gehwegflächen Möckernstraße 30 und Nordring 2.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-26 📅
Name: Kampmann Städtereinigung GmbH
Postanschrift: Daverstedter Straße 135
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Referenz
Zusätzliche Informationen
— der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
Mehr anzeigen
— fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 8.7.2019; 12:00 Uhr,
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Quelle: OJS 2019/S 166-407149 (2019-08-26)