Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen:
— Register A) [Mindestbedingung]:
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
— Register B) [Mindestbedingung]:
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
— Register C) [Mindestbedingung]:
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige. Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
— Register D) [Mindestbedingung]:
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
— Register E) [Mindestbedingung]:
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 123 Abs. 4 GWB genannten Umstände vorliegen.
Dazu hat der Bewerber das mit den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellte Formblatt „Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und§ 19 MiLoG“ zu nutzen und vollständig auszufüllen.
— Register F) [Mindestbedingung]:
Erklärung des Bieters, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen.