Operative Professional am Standort Augustdorf (ZAW)

Karrierecenter der Bundeswehr III – regionales Karrierecenter Münster

Ausschreibung eines 4-jährigen Rahmenvertrags für die Durchführung einer jährlich startenden 12-monatigen Fortbildung zum Operative Professionale am Standort Augustdorf für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Berufsausbildung
Referenznummer: PERS_KARRCBW_DUESSELDORF_SZ_SGBFD-2019-0004
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung eines 4-jährigen Rahmenvertrags für die Durchführung einer jährlich startenden 12-monatigen Fortbildung zum Operative Professionale am Standort Augustdorf für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufsausbildung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Karrierecenter der Bundeswehr III – regionales Karrierecenter Münster
Postanschrift: Nieberdingstraße 24
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: karrcbwiiiregkarrcmuenster@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 251/60948-309 📞
Fax: +49 251/60948-340 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-08 📅
Datum des Beginns: 2020-01-07 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 028-063406
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 821 500 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Teilnehmer sind Soldaten auf Zeit, die in der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben sollen. Die Soldaten sollen auf Grundlage der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3.5.2002 (BGBl. I S. 1547), die zuletzt durch Artikel 55 der Verordnung vom 26.3.2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, sowie dem einschlägigen Ausbildungsrahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Operative Professional IT-Entwickler/IT-Projektleiter (Handreichung der DIHK) ausgebildet und auf die Prüfung sowie ggf. Nachprüfung vorbereitet werden. Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse soll im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung erfolgen.
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Während der Ausbildung werden die Teilnehmer vom üblichen militärischen Dienst freigestellt und einer ZAW-Betreuungsstelle (Militärische Dienststelle) wirtschaftlich und truppendienstlich unterstellt. Sie erhalten weiterhin Besoldung und Versorgung durch die Bundeswehr.
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Die Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen ist für Soldaten Dienst, es besteht daher Versorgungsschutz nach den §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Personen, für die das Bundesversorgungsgesetz oder Gesetze, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, gelten, sind gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Siebenten Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diesbezüglich sind daher keine Kosten in der Kalkulation anzusetzen.
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Die Unterbringung der Teilnehmer erfolgt in der ZAW Betreuungsstelle Augustdorf, General-Feldmarschall-Rommel-Kaserne, Gfm.-Rommel-Straße 1, 32832 Augustdorf. Die Höchstteilnehmerzahl beträgt je Maßnahme 25 Teilnehmer. Es sollen jeweils 2 Maßnahmen parallel stattfinden, davon eine Maßnahme in der Fachrichtung ,,Geprüfte/r IT-Entwickler/in“ und eine in der Fachrichtung ,,Geprüfte/r IT-Projektleiter/in“.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: regionaler Service Berufsförderung

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2019/S 028-063406 (2019-02-05)