Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung, Los 7 – Außenputzarbeiten
19 VOB 150”
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der umfassenden Sanierung und des Umbaus der denkmalgeschützten Ostschule sollen am Gebäude Außenputzarbeiten durchgeführt werden.”
1️⃣
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Grobmengen sollen u. a. ausgeführt werden:
— 180 m Gesimsabdeckung mit Wandanschluss, Titanzink, bis 500 mm,
— 64 m Gesimsabdeckung mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Grobmengen sollen u. a. ausgeführt werden:
— 180 m Gesimsabdeckung mit Wandanschluss, Titanzink, bis 500 mm,
— 64 m Gesimsabdeckung mit Wandanschluss, Titanzink, bis 1 000 mm,
— 1 950 m Außenputz abschlagen,
— 1 950 m Kalk – Zementputz – Leichtputz LW, zweilagig,
— 400 m Sanierputzsystem nach WTA, Sockelzone,
— 180 m Abputzen und Neuverputz Gesims, Abwicklung: bis 100 cm,
— 185 m Reinigen Gesims, Abwicklung: bis 100 cm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 327 100 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2021-09-01 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzende Angaben zu Ziff. II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Folgende Arbeitsabschnitte sind...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Angaben zu Ziff. II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Folgende Arbeitsabschnitte sind im Detail vorgesehen:
— Außenputz Nordfassade 2.3.2020 bis 1.9.2020,
— Außenputz Ostfassade 23.3.2020 bis 1.10.2020,
— Außenputz Westfassade 1.2.2021 bis 1.9.2021,
— Außenputz Süd/Innenhof 1.2.2021 bis 1.9.2021.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können;
Link zum Formblatt 124:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können;
Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Anerkennung der Ergänzenden Vertragsbedingungen nach dem Thüringer Vergabegesetz:
— EVB-Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB-ILO (Beachtung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Anerkennung der Ergänzenden Vertragsbedingungen nach dem Thüringer Vergabegesetz:
— EVB-Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB-ILO (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB ThürVgG (Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG).
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die EVB-ILO Kernarbeitsnormen müssen vom Bieter zwingend ausgefüllt werden. Alle Ergänzenden Vertragsbedingungen müssen zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform abgegeben werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 073-171761
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-17
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadtverwaltung Gera
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Raum 003
Kornmarkt 12
07545 Gera”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender (www.vergabe.rib.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender (www.vergabe.rib.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Verg.-Nr. 19 VOB 150 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Registrieren Sie sich auf der RIB-Vergabeplattform, damit Sie über Fragen anderer Bieter, unsere Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind und Ihr Angebot elektronisch abgeben können.
Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben". Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können.
Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb für eine rechtswirksame Angebotsabgabe zwingend erforderlich.
Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe darstellt und zwangsläufig zum Ausschluss des Angebots führt.
Hinweis zur Angebotsabgabe „elektronisch in Textform":
Es handelt sich hier um eine Form der Signierung des Angebots gemäß § 126b BGB, welche ausschließlich und nur elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zulässig ist. Insbesondere muss die Person des Erklärenden eindeutig benannt und im Datenpaket des Angebots eingetragen werden. Technisch realisierbar ist dies mit der Bietersoftware ava-sign, welche Sie von der RIB-Software AG nach Ihrer Registrierung auf der Vergabeplattform bereitgestellt bekommen. Für eine rechtswirksame Angebotsabgabe muss der Bieter das Angebot in jedem Falle mit ava-sign verschlüsseln und auf die Vergabeplattform hochladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 36137739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer Informationsfrist von 15 Kalendertagen erfolgen, bei elektronischer Übermittlung verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Gera – ZVS
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658381620📞
E-Mail: ausschreibung.submission@gera.de📧
Fax: +49 3658381625 📠
URL: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 220-538705 (2019-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Zentr. Vergabe- u. Submissionsstelle Kornmarkt 12
Telefon: +49 3658381631📞
E-Mail: vergabe@gera.de📧
URL: http://www.gera.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung
20 VOB 018”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6464960.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Grobmengen sollen u. a. ausgeführt werden:
— 180 m Gesimsabdeckung mit Wandanschluss, Titanzink, bis 500 mm;
— 64 m Gesimsabdeckung mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Grobmengen sollen u. a. ausgeführt werden:
— 180 m Gesimsabdeckung mit Wandanschluss, Titanzink, bis 500 mm;
— 64 m Gesimsabdeckung mit Wandanschluss, Titanzink, bis 1 000 mm;
— 1 950 m Außenputz abschlagen;
— 1 950 m Kalk – Zementputz – Leichtputz LW, zweilagig;
— 400 m Sanierputzsystem nach WTA, Sockelzone;
— 180 m Abputzen und Neuverputz Gesims, Abwicklung: bis 100 cm;
— 185 m Reinigen Gesims, Abwicklung: bis 100 cm.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 220-538705
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0.000 002.1
Titel: Los 07 Außenputzarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stuck- und Sanierungs-GmbH Behrendt & Petzold
Postanschrift: Auestraße 1/3 – Haus 6
Postort: Glauchau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 460346.21 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Telefon: +49 3658381621📞
Quelle: OJS 2020/S 094-223609 (2020-05-12)