Die OTA – Software soll es dem AG ermöglichen die Anforderungen an die Personalisierung der GSM-R SIM-Karten zu erfüllen.
Zu den Anforderungen gehören u.a. die Verwaltung technischer und logischer Profile, Verwaltung von SIM-Karten, Personalisierung der SIM-Karten über Kartenschreib-/-lesegeräte oder Datenübertra-gung per SMS (OTA-SIM-Kartenupdates).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OTA Konfiguration der Personalisierungsplattform für GSM-R SIM-Karten (Teilnehmerverwaltung)
19FEA37116”
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung:
“Die OTA – Software soll es dem AG ermöglichen die Anforderungen an die Personalisierung der GSM-R SIM-Karten zu erfüllen.
Zu den Anforderungen gehören u.a....”
Kurze Beschreibung
Die OTA – Software soll es dem AG ermöglichen die Anforderungen an die Personalisierung der GSM-R SIM-Karten zu erfüllen.
Zu den Anforderungen gehören u.a. die Verwaltung technischer und logischer Profile, Verwaltung von SIM-Karten, Personalisierung der SIM-Karten über Kartenschreib-/-lesegeräte oder Datenübertra-gung per SMS (OTA-SIM-Kartenupdates).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt a.M.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die OTA – Software soll es dem Augtraggeber ermöglichen die Anforderungen an die Personalisierung der GSM-R SIM-Karten zu erfüllen.
Zu den Anforderungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die OTA – Software soll es dem Augtraggeber ermöglichen die Anforderungen an die Personalisierung der GSM-R SIM-Karten zu erfüllen.
Zu den Anforderungen gehören u.a.:
— Verwaltung technischer und logischer Profile,
— Verwaltung von SIM-Karten,
— Personalisierung der SIM-Karten über Kartenschreib-/-lesegeräte oder Datenübertragung per SMS (OTA-SIM-Kartenupdates).
Die SIM-Kartenupdates werden für das Remote File Management (RFM) zur Aktualisierung von Telefonbüchern, Roamingnetzen, Gruppenrufen usw. sowie zum Auslesen von Daten auf den SIM-Karten eingesetzt. Anwendungsfälle des Remote Applications Management (RAM) auf SIM-Karten sind bei der DB Netz AG derzeit nicht im Einsatz müssen aber von der OTA – Software unterstützt werden. Die Datenübertragung erfolgt auf Protokollbasis SMPP Spezifikation Version 3.3, 3.4 bzw. 5.0 für STK-fähige SIM-Karten und Endgeräte derzeit in einem 2G-Mobilfunknetz basierend auf dem Stand GSM 11.14., sowie muss die Unterstützung der 3G und 4G und des künftigen 5G Mobilfunkstandards gewährleistet sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlich
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 3x12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausschluss 1
Abgabe des ausgefüllten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft" durch den Bewerber
Ausschluss 2
Abgabe des ausgefüllten Dokuments...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschluss 1
Abgabe des ausgefüllten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft" durch den Bewerber
Ausschluss 2
Abgabe des ausgefüllten Dokuments „Bietereigenerklärung" durch den Bewerber
Ausschluss 3
Die Bietereigenerklärung beinhaltet die vollständige Anerkennung aller Unterpunkte (1. bis 14.).
Es wurden vom Bewerber keinerlei Streichungen vorgenommen.
Ergänzungen wurden nur an den vorgesehenen und markierten Punkten vorgenommen (Punkte 3., 11., 12.).
Ausschluss 4
Als Nachweis, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
Ausschluss 5 Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausschluss 1
Der Anbieter muss seine bisherige OTA Software bei mindestens 1 weiteren Kunden in der europäischen GSM- oder GSM-R-Mobilfunkbranche mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschluss 1
Der Anbieter muss seine bisherige OTA Software bei mindestens 1 weiteren Kunden in der europäischen GSM- oder GSM-R-Mobilfunkbranche mindestens 2 Jahre im Einsatz haben.
Der Anbieter soll dem Auftraggeber es ermöglichen, die OTA Software bei einem seiner europäischen Kunden dies live vor Ort vorführen zu lassen.
Ausschluss 2
Der Anbieter muss Projekte im europäischen Bahnbetrieb in den vergangenen 5 Jahren realisiert haben.
Der Anbieter muss 2 Referenzen nachweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-07
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter...”
Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU – Vergabe) auf Portal notwendig. Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung:
a) TNA über das Vergabeportal mit elektron. Signatur: der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA gef. Angaben zu machen und ggf. Begleitdok. hochzuladen. Er signiert den TNA mittels elektronischer Signatur gemäß Vergabeportal und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle;
b) Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform in Textform nach §126b BGB einzureichen:
Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem Angebot geforderten Angaben zumachen und ggf. Angebotsdokumente hochzuladen.
Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung von Dokumenten mit eingescannten Unterschriften zu verlangen (z. B. bei Vertraulichkeitserklärungen nach Ziffer 5.1) 7.2 Alle von den Unternehmen eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. Word, Excel) bearbeitet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Dateiformate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den Unternehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen. Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig. Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung;
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß§ 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem.§ 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer(NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach § 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor;
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden;
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 004-005725 (2019-01-03)