Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr. Gegenstand des Auftrages sind Druckdienstleistungen sowie die portooptimierte Vorsortierung und Postbereitstellung für die zentrale Produktion durch einen externen Dienstleister. Die Druckdienstleistung beinhaltet den Ausdruck des gesamten Papierpostausgangs inklusive sonstiger Druckerzeugnisse unter Berücksichtigung aller möglichen Szenarien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Kurze Beschreibung:
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Gegenstand des Auftrages sind Druckdienstleistungen sowie die portooptimierte Vorsortierung und Postbereitstellung für die zentrale Produktion durch einen externen Dienstleister. Die Druckdienstleistung beinhaltet den Ausdruck des gesamten Papierpostausgangs inklusive sonstiger Druckerzeugnisse unter Berücksichtigung aller möglichen Szenarien.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Gegenstand des Auftrages sind Druckdienstleistungen sowie die portooptimierte Vorsortierung und Postbereitstellung für die zentrale Produktion durch einen externen Dienstleister. Die Druckdienstleistung beinhaltet den Ausdruck des gesamten Papierpostausgangs inklusive sonstiger Druckerzeugnisse unter Berücksichtigung aller möglichen Szenarien.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Zusätzlicher CPV-Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 62 (Rechtssitz)
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E82296629🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E82296629🌏
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E82296629 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E82296629). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Es gilt deutsches Recht.
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E82296629 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E82296629). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Gegenstand des Auftrages sind Druckdienstleistungen sowie die portooptimierte Vorsortierung und Postbereitstellung für die zentrale Produktion durch einen externen Dienstleister. Die Druckdienstleistung beinhaltet den Ausdruck des gesamten Papierpostausgangs inklusive sonstiger Druckerzeugnisse unter Berücksichtigung aller möglichen Szenarien.
Gegenstand des Auftrages sind Druckdienstleistungen sowie die portooptimierte Vorsortierung und Postbereitstellung für die zentrale Produktion durch einen externen Dienstleister. Die Druckdienstleistung beinhaltet den Ausdruck des gesamten Papierpostausgangs inklusive sonstiger Druckerzeugnisse unter Berücksichtigung aller möglichen Szenarien.
Der Auftraggeber plant im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung den Vertragsabschluss mit einem Druckdienstleister für die zentrale Produktion, d.h. den zentralen Druck und Versand seiner Korrespondenz mit seinen Versicherten in Form seiner (1) täglichen individuellen Ausgangsbriefe (2) Serienbriefen/Massenbriefe (3) Nachfassmailing sowie den zentralen Druck von Beilagen (Folder, Flyer, Broschüren), Briefumschlägen, Briefpapier, Befreiungsausweisen (gesetzliche Zuzahlung).
Der Auftraggeber plant im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung den Vertragsabschluss mit einem Druckdienstleister für die zentrale Produktion, d.h. den zentralen Druck und Versand seiner Korrespondenz mit seinen Versicherten in Form seiner (1) täglichen individuellen Ausgangsbriefe (2) Serienbriefen/Massenbriefe (3) Nachfassmailing sowie den zentralen Druck von Beilagen (Folder, Flyer, Broschüren), Briefumschlägen, Briefpapier, Befreiungsausweisen (gesetzliche Zuzahlung).
Der Auftraggeber sucht in diesem Zusammenhang einen Partner, der bereit ist, sich mit seinem fachlichen Wissen, seinen organisatorischen und technischen Möglichkeiten und seiner Leistungsfähigkeit den Anforderungen eines flexiblen, dynamischen und zukunftsorientierten Druckprozesses zu stellen. Die automatisierte Produktion und der Versand der täglichen Korrespondenz, ebenso wie die Produktion und der Versand von Serienbriefen/Massenbriefen und der zentrale Druck von Beilagen (Folder, Flyer, Broschüren), Briefumschlägen, Briefpapier und Befreiungsausweisen (gesetzliche Zuzahlung) stellen höchste Ansprüche an moderne Drucktechnik, Just-in-Time Produktion mit Kuvertierung, Print-on-Demand, Beilagenzusteuerung, sowie Postauflieferung und -freimachung für einen oder mehrere Postdienstleister.
Der Auftraggeber sucht in diesem Zusammenhang einen Partner, der bereit ist, sich mit seinem fachlichen Wissen, seinen organisatorischen und technischen Möglichkeiten und seiner Leistungsfähigkeit den Anforderungen eines flexiblen, dynamischen und zukunftsorientierten Druckprozesses zu stellen. Die automatisierte Produktion und der Versand der täglichen Korrespondenz, ebenso wie die Produktion und der Versand von Serienbriefen/Massenbriefen und der zentrale Druck von Beilagen (Folder, Flyer, Broschüren), Briefumschlägen, Briefpapier und Befreiungsausweisen (gesetzliche Zuzahlung) stellen höchste Ansprüche an moderne Drucktechnik, Just-in-Time Produktion mit Kuvertierung, Print-on-Demand, Beilagenzusteuerung, sowie Postauflieferung und -freimachung für einen oder mehrere Postdienstleister.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag nach Auftragsdurchführung zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt.
Der Auftraggeber behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag nach Auftragsdurchführung zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate)
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
— für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
— für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben und den Mindeststandards, die im weiteren benannt sind,
— Bescheinigung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zum Nachweis eines…
… Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Art. Es werden gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Zertifizierungsstellen aus anderen Staaten anerkannt,
… Umweltmanagementsystems nach dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung EMAS der Europäischen Union, nach anderen anerkannten Umweltmanagementsystemen nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1) oder nach anderen Normen für das Umweltmanagement, die auf den einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 genügt diese Anforderungen. Auf die Möglichkeit einer alternativen Nachweisführung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 2 VgV und § 49 Abs. 2 Satz 2 VgV wird hingewiesen.
Hinweise:
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
— für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
Mindeststandards:
Die drei Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Ein Referenzauftrag muss mindestens ein Massenmailing mit einer Auflage von mehr als 15 000 Stück und ein Massenmailing mit einer Auflage von mindestens 30 000 umfassen. Beide Massenmailings müssen in einem Zeitraum von 6 Monaten gedruckt und binnen einer Woche zur Postauflieferung bereitgestellt worden sein. (Es reicht ein Referenzauftrag, der diese Mindestanforderungen erfüllt.)
a) Ein Referenzauftrag muss mindestens ein Massenmailing mit einer Auflage von mehr als 15 000 Stück und ein Massenmailing mit einer Auflage von mindestens 30 000 umfassen. Beide Massenmailings müssen in einem Zeitraum von 6 Monaten gedruckt und binnen einer Woche zur Postauflieferung bereitgestellt worden sein. (Es reicht ein Referenzauftrag, der diese Mindestanforderungen erfüllt.)
b) Über einen Zeitraum von zwei Monaten müssen von Montag bis Freitag täglich mehr als 3.500 Briefe gedruckt und kuvertiert worden sein (hierbei ist es unschädlich, wenn an einzelnen Tagen weniger als 3 500 Briefe gedruckt worden sind, solange der Gesamtcharakter des Auftrags „Druck und Kuvertierung von > 3 500 Briefen täglich von Montag bis Freitag über einen Zeitraum von zwei Monaten“ erhalten bleibt). (Es müssen insgesamt zwei Referenzaufträge angegeben werden, die diese Mindestanforderungen erfüllen.)
b) Über einen Zeitraum von zwei Monaten müssen von Montag bis Freitag täglich mehr als 3.500 Briefe gedruckt und kuvertiert worden sein (hierbei ist es unschädlich, wenn an einzelnen Tagen weniger als 3 500 Briefe gedruckt worden sind, solange der Gesamtcharakter des Auftrags „Druck und Kuvertierung von > 3 500 Briefen täglich von Montag bis Freitag über einen Zeitraum von zwei Monaten“ erhalten bleibt). (Es müssen insgesamt zwei Referenzaufträge angegeben werden, die diese Mindestanforderungen erfüllen.)
c) Es müssen hierbei Beilagen zu diesen Briefen über die OM-Software zugesteuert worden sein.
(Nur einer der zwei unter lit. b) angegebenen Referenzaufträge muss zusätzlich zu den unter lit. b) angegebenen Mindestanforderungen auch noch diese Mindestanforderung erfüllen.)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept u.a.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E82296629 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E82296629). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E82296629 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E82296629). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (...) 2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (...) 2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder;
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (...);
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 085-203893 (2019-04-29)