Die TUM betreibt derzeit ca. 550 Webseiten auf ca. 320 Installationen des Content Management Systems TYPO3. Die TYPO3-Installationen werden derzeit in der Version 8.7 Long-Term-Support betrieben. Die TUM beabsichtigt, die Entwicklung und Pflege für sämtliche TYPO3-Installationen und der hierauf laufenden Webseiten sowie das diesbezügliche Reporting an einen externen Dienstleister auszulagern („Outsourcing“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Outsourcing Entwicklung und Pflege von TYPO3-Installationen und Webseiten
TU München”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Die TUM betreibt derzeit ca. 550 Webseiten auf ca. 320 Installationen des Content Management Systems TYPO3. Die TYPO3-Installationen werden derzeit in der...”
Kurze Beschreibung
Die TUM betreibt derzeit ca. 550 Webseiten auf ca. 320 Installationen des Content Management Systems TYPO3. Die TYPO3-Installationen werden derzeit in der Version 8.7 Long-Term-Support betrieben. Die TUM beabsichtigt, die Entwicklung und Pflege für sämtliche TYPO3-Installationen und der hierauf laufenden Webseiten sowie das diesbezügliche Reporting an einen externen Dienstleister auszulagern („Outsourcing“).
Die TUM betreibt derzeit ca. 550 Webseiten auf ca. 320 Installationen des Content Management Systems TYPO3. Die TYPO3-Installationen werden derzeit in der Version 8.7 Long-Term-Support betrieben. Die TUM beabsichtigt, die Entwicklung und Pflege für sämtliche TYPO3-Installationen und der hierauf laufenden Webseiten sowie das diesbezügliche Reporting an einen externen Dienstleister auszulagern.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählen u. a. der Betrieb und die Wartung der TYPO3-Installationen und Webseiten, die Vornahme von Upgrades, die Aufrechterhaltung eines bestimmten Support-Levels einschließlich Ticket-System und Hotline, die Dokumentation, das Reporting und die Durchführung von Schulungen. Detaillierte Angaben zum Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Outsourcingkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um jeweils 24 Monate zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption genügt jeweils eine einseitige...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um jeweils 24 Monate zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption genügt jeweils eine einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollten mehr als 3 Bewerber alle Mindestanforderungen nach Ziffer 5 der Vergabeunterlagen erfüllen, werden diejenigen 3 Bewerber zur Angebotsabgabe...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als 3 Bewerber alle Mindestanforderungen nach Ziffer 5 der Vergabeunterlagen erfüllen, werden diejenigen 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Ergeben sich auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine 3 Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als 3 geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Teilnahmeauswahlkriterien: Im Rahmen der Auswahl einer begrenzten Zahl an Bewerbern werden die von den Bewerbern vorgelegten Referenzprojekte bewertet, sofern diese geeignet sind. Hierbei werden folgende Kriterien bewertet:
— Vergleichbarkeit der Referenzprojekte: Das Referenzprojekt ist mit dem unter Ziffer 1. dieser Vergabeunterlagen genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßgaben:
(I) uneingeschränkt vergleichbar = 2 Punkte;
(II) nur mit Einschränkungen vergleichbar = 1 Punkt.
— Art des Referenzauftraggebers: Bei dem Referenzauftraggeber handelt es sich um:
(I) eine Universität/Hochschule (einschließlich zugehöriger Verwaltung) = 2 Punkte,
(II) eine Stelle der öffentlichen Hand (Behörde/Verwaltung) = 1 Punkt.
— Mitarbeiterzahl des Referenzauftraggebers: Die von den referenzgegenständlichen Leistungen des Bewerbers unmittelbar erfasste festangestellte Mitarbeiterzahl des Referenzauftraggebers beläuft sich auf:
(I) mindestens 500 Mitarbeiter = 2 Punkte,
(II) mindestens 250 Mitarbeiter = 1 Punkt.
— Auftragswert des Referenzprojekts: Der Auftragswert des Referenzprojekts beläuft sich auf einen Betrag von:
(I) mehr als 150 000,00 EUR (bezogen auf die gesamte Laufzeit einschließlich Verlängerungsoption) = 2 Punkte,
(II) mehr als 100 000,00 EUR (Bezugszeitraum wie vorstehend) = 1 Punkt.
— Umfang des Referenzprojekts: Das Referenzprojekt umfasste die Entwicklung und die Pflege von Webseiten:
(I) mit mehr als 1.000 Backendusern gleichzeitig = 2 Punkte,
(II) mit mehr als 300 Backendusern gleichzeitig = 1 Punkt.
Je Referenzprojekt können also bis zu 10 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zu zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 30 Punkte (3 x 10 Punkte).
Die Angaben zu den Teilnahmeauswahlkriterien bzw. zum Bewertungsmaßstab können auch Ziffer 6 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die TUM behält sich vor, den Auftragnehmer mit den nachfolgend genannten optionalen Leistungen zu beauftragen:
— Funktionserweiterungen an dem bestehenden...”
Beschreibung der Optionen
Die TUM behält sich vor, den Auftragnehmer mit den nachfolgend genannten optionalen Leistungen zu beauftragen:
— Funktionserweiterungen an dem bestehenden Template i. S. v. Ziffer 1.2.1 der Vergabeunterlagen.
Funktionserweiterungen an bestehenden und Entwicklung neuer Extensions i. S. v. Ziffer 1.2.2 der Vergabeunterlagen
— Durchführung von weiteren Schulungen im Umfang von jeweils 4 Stunden Anwenderschulung in den Räumlichkeiten der TUM (vgl. Ziffer 1.2.4 der Vergabeunterlagen),
— Archivierung: Im Rahmen der Archivierung ist es notwendig statische Kopien von Webauftritten zur erstellen. Diese statischen Kopien aller Webseiten sind zentral und auf einem gemeinsamen Server abzulegen und müssen weiterhin im www erreichbar und navigierbar sein. Nachträgliche inhaltliche Änderungen sind nicht mehr möglich und nicht gewünscht,
— Upgrade: Durchführung von Major Upgrades für 550 Webseiten in Absprache mit dem TYPO3 Team,
— Upgrade: Durchführung von Major Upgrades für 25 weitere Websiten in Absprache mit dem TYPO3 Team,
— Erweiterung/weiterer Aufwand bzgl. des Administrationstools i. S. d. Ziffer 1.2.5 der Vergabeunterlagen.
Der Abruf der vorgenannten Optionen erfolgt einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer Leistungsoption verpflichtet, die optionale Leistung zu den im Preisblatt angebotenen Konditionen zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der/die vorgelegte(n) Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber hat daher gem. § 47 Abs. 5 VgV festgelegt, dass bestimmte kritische Aufgaben direkt vom Bieter selbst oder im Fall der Bildung einer...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber hat daher gem. § 47 Abs. 5 VgV festgelegt, dass bestimmte kritische Aufgaben direkt vom Bieter selbst oder im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen, um die übergeordneten Ziele der dieses Vergabeverfahrens bzw. der hieraus resultierenden Beauftragung zu erreichen. Hierzu zählen insbesondere die Unterstützung bei der Administration und dem Support der TYPO3-Installationen der darauf befindlichen Webseiten. Die vorgenannten Aufgabenbereiche müssen direkt vom Bieter selbst (oder im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft) ausgeführt werden, d.h. dass eine diesbezügliche Unterauftragsvergabe unzulässig ist. Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter Ziffer 3.8 der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-05
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PY2BJ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 107-261415 (2019-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Outsourcing Entwicklung und Pflege von TYPO3-Installationen und Webseiten | EX-Post-VÖ
TU München”
Kurze Beschreibung:
“Die TUM betreibt derzeit ca. 550 Webseiten auf ca. 320 Installationen des Content Management Systems TYPO3. Die TYPO3-Installationen werden derzeit in der...”
Kurze Beschreibung
Die TUM betreibt derzeit ca. 550 Webseiten auf ca. 320 Installationen des Content Management Systems TYPO3. Die TYPO3-Installationen werden derzeit in der Version 8.7 Long-Term-Support betrieben. Die TUM hat die Entwicklung und Pflege für sämtliche TYPO3-Installationen und der hierauf laufenden Webseiten sowie das diesbezügliche Reporting auf der Grundlage des vorliegenden Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb an einen externen Dienstleister ausgelagert („Outsourcing“).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 466806.72 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Universität München Arcisstrasse 21 80333 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TUM betreibt derzeit ca. 550 Webseiten auf ca. 320 Installationen des Content Management Systems TYPO3. Die TYPO3-Installationen werden derzeit in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TUM betreibt derzeit ca. 550 Webseiten auf ca. 320 Installationen des Content Management Systems TYPO3. Die TYPO3-Installationen werden derzeit in der Version 8.7 Long-Term-Support betrieben. Die TUM hat die Entwicklung und Pflege für sämtliche TYPO3-Installationen und der hierauf laufenden Webseiten sowie das diesbezügliche Reporting auf der Grundlage des vorliegenden Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb an einen externen Dienstleister ausgelagert.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählen u. a. der Betrieb und die Wartung der TYPO3-Installationen und Webseiten, die Vornahme von Upgrades, die Aufrechterhaltung eines bestimmten Support-Levels einschließlich Ticket-System und Hotline, die Dokumentation, das Reporting und die Durchführung von Schulungen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die TUM behält sich vor, den Auftragnehmer mit den nachfolgend genannten optionalen Leistungen zu beauftragen:
— Funktionserweiterungen an dem bestehenden...”
Beschreibung der Optionen
Die TUM behält sich vor, den Auftragnehmer mit den nachfolgend genannten optionalen Leistungen zu beauftragen:
— Funktionserweiterungen an dem bestehenden Template i. S. v. Ziffer 1.2.1 der Vergabeunterlagen
Funktionserweiterungen an bestehenden und Entwicklung neuer Extensions i. S. v. Ziffer 1.2.2 der Vergabeunterlagen
— Durchführung von weiteren Schulungen im Umfang von jeweils 4 Stunden Anwenderschulung in den Räumlichkeiten der TUM (vgl. Ziffer 1.2.4 der Vergabeunterlagen),
— Archivierung: Im Rahmen der Archivierung ist es notwendig statische Kopien von Webauftritten zur erstellen. Diese statischen Kopien aller Webseiten sind zentral und auf einem gemeinsamen Server abzulegen und müssen weiterhin im www erreichbar und navigierbar sein. Nachträgliche inhaltliche Änderungen sind nicht mehr möglich und nicht gewünscht,
— Upgrade: Durchführung von Major Upgrades für 550 Webseiten in Absprache mit dem TYPO3 Team,
— Upgrade: Durchführung von Major Upgrades für 25 weitere Websiten in Absprache mit dem TYPO3 Team,
— Erweiterung / weiterer Aufwand bzgl. des Administrationstools i. S. d. Ziffer 1.2.5 der Vergabeunterlagen.
Der Abruf der vorgenannten Optionen erfolgt einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer Leistungsoption verpflichtet, die optionale Leistung zu den im Preisblatt angebotenen Konditionen zu erbringen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 107-261415
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10366/2019
Titel: Outsourcing Entwicklung und Pflege TYPO3 | Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: elementare teilchen GmbH
Postanschrift: Habsburgerplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 80801
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89416142920📞
E-Mail: info@elementare-teilchen.de📧
Fax: +49 8976704441 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.elementare-teilchen.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: in2code GmbH
Postanschrift: Kunstmühlstr. 12a
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Telefon: +49 80318873983📞
E-Mail: stefan.busemann@in2code.de📧
Fax: +49 80318873985 📠
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.in2code.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 466806.72 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD564
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(ii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(iii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(iv) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(i) gegen § 134 GWB verstoßen hat (Nr. 1) oder
(ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist (Nr. 2), und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn
(i) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
(ii) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
(iii) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 216-530820 (2019-11-06)