Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu H) (i) Es muss mindestens eine Referenz eingereicht werden, die folgendes Thema abdeckt:
Personalbedarfsermittlung bei einer Organisation mit relevantem Anteil an dispositiv-kreativen Aufgaben und Mischaufgaben.
(ii) Es muss mindestens eine weitere Referenz eingereicht werden, die folgendes Thema abdeckt:
Anwendung der Methoden und Verfahren des Organisationshandbuchs des Bundes.
(iii) Es muss mindestens eine weitere Referenz eingereicht werden, die folgendes Thema abdeckt:
Interne Kommunikation und Einbeziehung von Führungskräften und MitarbeiterInnen im Rahmen einer Personalbedarfsermittlung.
(iv) Sämtliche der von dem Bieter angegebenen Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 50 Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen.
Zu I) (i) Für den/die Projektleiter/in gelten folgende Mindestanforderungen:
– einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss,
– mindestens 6 Jahre Beratungserfahrung in Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen,
– Mitwirkung in mindestens 2 Referenzprojekten in Bezug auf Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen in den Kalenderjahren 2019 bis 2016 bei unterschiedlichen Auftraggebern mit jeweils mindestens 20 Personentagen als Projektleiter/in, davon wiederum mindestens eine Referenz bzgl. Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen nach den Methoden und Verfahren des Organisationshandbuchs des Bundes.
(ii) Für den/die stellvertretende/n Projektleiter/in gelten folgende Mindestanforderungen:
– einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss,
– mindestens 6 Jahre Beratungserfahrung in Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen,
– Mitwirkung in mindestens 2 Referenzprojekten in Bezug auf Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen in den Kalenderjahren 2019 bis 2016 bei unterschiedlichen Auftraggebern mit jeweils mindestens 15 Personentagen als Projektleiter/in, davon wiederum mindestens eine Referenz bzgl. Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen nach den Methoden und Verfahren des Organisationshandbuchs des Bundes.
(iii) Für die BeraterInnen gelten folgende Mindestanforderungen:
– einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss,
– mindestens 3 Jahre Beratungserfahrung in Planung und Durchführung von Organisationsanalysen,
– Mitwirkung in mindestens einem Referenzprojekt in Bezug auf Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen in den Kalenderjahren 2019 bis 2016.