Beschreibung der Beschaffung
Die Arbeiten umfassen die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. Ordnung:
Elsenz, Kraichbach, Kriegbach, Leimbach und Landgraben, der Weschnitz und den Hochsystemgräben.
Die Unterhaltungsarbeiten umfassen folgende Leistungen:
— Mähen, Entkrauten, Schlegeln,
— Ufer-, Böschungs- und Sicherungsarbeiten,
— Bepflanzungen,
— Räumungs- und Rodungsarbeiten.
Die Besonderheiten von Unterhaltungsarbeiten an Gewässern bringen es mit sich, dass ein Großteil der Leistungspositionen in den Mengen variieren können.
Außer bei den Mäharbeiten muss davon ausgegangen werden, dass die Massenansätze stark über- oder unterschritten werden.
Dies insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn die Wachstumsverhältnisse einen entsprechenden Minderbedarf erkennen lassen.
Die Beseitigung von Anlandungen und umgefallenen Bäumen, die sich als Abflussgefährdung zeigen, sind an den genannten Gewässern sofort durchzuführen.
Die Mäh- und Schlegelarbeiten können zweimal im Jahr durchgeführt werden und/ oder abschnittsweise zur Durchführung
Kommen. Beim 2. Durchgang wird der gleiche EP verrechnet.
Die in den Vordersätzen der Leistungspositionen angegebenen Massen sind planmäßig ermittelt. Mehrungen oder Minderungen derselben sowie das Entfallen einzelner Positionen sind möglich.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Hochwasserfall auch nachts und an Sonn- und Feiertagen jederzeit erreichbar und mit Fachpersonal und technischem Gerät sofort einsatzfähig zu sein.
Die im Leistungsverzeichnis unter Stundenlohnarbeiten aufgeführten Maschinen und Geräte müssen jederzeit Uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Zufahrtswege sind in der Örtlichkeit zu erkunden. Teilweise sind keine Zufahrtswege vorhanden.
Bauwasser und -strom sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Räumungsstrecken sind im Allgemeinen über Wege, Wiesen und Äcker zugänglich. Die Räumungsarbeiten sind möglichst bei Frost bzw. günstiger Witterung durchzuführen, um größere Flurschäden zu vermeiden.
Durch Unachtsamkeit hervorgerufene Flurschäden gehen zu Lasten des Unternehmers.
Schäden, die durch Hochwasser an der Baustelleneinrichtung, Geräten oder Baustoffen entstehen, werden nicht vergütet.
Es muss damit gerechnet werden, dass die Arbeiten zum Teil im Wasser vorgenommen werden müssen.
Innerhalb der Mähstrecke ist bei den Arbeiten mit folgenden Hindernissen zu rechnen:
Durchlässe, Schleusen, Deichscharten, Deich-km, und Grenzsteine, Schranken, Sperrpfosten, Telefonmasten, Dammüberfahrten, unterschiedliche Böschungsneigungen,
Bermen, Brücken, Uferabbrüche.