Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die von den Bewerbern gemachten Angaben werden folgendermaßen bewertet:
— Auswahlkriterium Gesamtumsatz mit max. 5 Punkten
Hier werden die von den Bewerbern genannten Gesamtumsätze für die Jahre 2016, 2017 und 2018 addiert.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen.
— Auswahlkriterium spezifischer Umsatz mit max. 5 Punkten
Die spezifischen Umsätze des Bewerbers der letzten 3 Jahre 2016, 2017 und 2018, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, werden addiert.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
— Auswahlkriterium beschäftigte Arbeitskräfte mit max. 8 Punkten
Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele Facharbeiter bzw. Architekten / Ingenieure / Bauleiter im Jahre 2018 in der Firma tätig waren.
Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden gewertet.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
— Auswahlkriterium Projektleitung mit max. 1 Punkt
Hier wird gewertet, wie viele Jahre Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten insgesamt die verantwortliche Person aufweist.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
— Auswahlkriterium technische Ausstattung mit max. 1 Punkt
Abgefragt wird die technische Ausstattung der Bewerber.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
— Auswahlkriterium Referenzen Objektplanung mit max. 35 Punkten
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Objekte.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt – je nach erbrachter Leistung – in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
— Auswahlkriterium Referenzen gebäudetechnische Planung mit max. 15 Punkten
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Objekte.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt – je nach erbrachter Leistung – in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
— Auswahlkriterium Referenzen Neubau mit max. 30 Punkten.
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte) für vergleichbare Objekte.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt – je nach erbrachter Leistung – in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen
Die genaue Bewertung erfolgt nach den o. g. Angaben und ist im Detail der Auswertemethodik Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten gemäß der Bewertungsmatrix (s. o.). Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.