Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die Zuschlags- und Wertungsmatrix zu beachten.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2019-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und IngenieurbĂĽros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 19FEI41136
Kurze Beschreibung:
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die Zuschlags- und Wertungsmatrix zu beachten.
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die Zuschlags- und Wertungsmatrix zu beachten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-06 đź“…
Einreichungsfrist: 2019-10-07 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-11 📅
Datum des Beginns: 2019-12-09 đź“…
Datum des Endes: 2022-12-31 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 175-427312
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3 und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3 und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die in der Bekanntmachung im in den Ausschreibungsunterlagen genannten Wertungs-/Zuschlagskriterien zu beachten.
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die in der Bekanntmachung im in den Ausschreibungsunterlagen genannten Wertungs-/Zuschlagskriterien zu beachten.
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung beinhaltet Optionale Planungsleistungen in den Gewerken Objektplanung Ingenieurbauwerke, Gebäude, Verkehrsanlage; Fachgewerke Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Technische Streckenausrüstung und Umweltplanung/LBP.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Mindeststandards:
1) Eignung des Bewerbers:
a) Referenznachweis des Bewerbers: Tunnelbau/Verkehrsanlagen
Nachweis über ein 1 vergleichbares Projekt, das innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfĂĽllt sind:
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau Tunnelbauwerk) Lph 3-7 einer Tunnelerneuerung mit Oberleitung;
b) Objektplanung Verkehrsanlagen (Schienenverkehrsanlagen);
c) Tunnellänge > 500 m;
d) Tunnelkonstruktion mit Sohlschluss.
Sollten die Leistungsphasen nicht in einem Projekt erbracht worden sein, können einzelne Leistungsphasen auch durch andere Projekte mit gleichen Mindestforderungen erbracht werden.
– der Nachweis ist über ein Abnahmedokument/Referenzschreiben des AG zu erbringen. Folgende Angaben sind mindestens aufzuführen: Projektname; Ansprechpartner; Leitungsphasen; GWU.
b) Referenznachweis des Bewerbers: Umweltplanung
Nachweis über 1 vergleichbares Projekt, das innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden.
a) Umweltplanung eines Eisenbahnprojektes Lph 3-4;
b) Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung UVP;
c) Begleitung des Planfeststellungsverfahrens.
c) BIM spezifische Eignungskriterien:
–– Erklärung über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software,
–– Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter,
–– Nachweis über mindestens ein in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) geplantes Projekt,
– der Nachweis ist über entsprechende Zertifikate oder Nachweise,
– folgende Angaben sind mindestens aufzuführen: Projektname; Ansprechpartner; Leitungsphasen; GWU.
2) Nachweise ĂĽber die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter:
a) Angaben zum vorgesehenen Leitenden Mitarbeiter:
1) Abgeschlossenes Hochschulstudium: Diplom-Ingenieur/MSC/MEng in Bauingenieurwesen oder vergleichbar;
2) mind. 6 Jahre Berufserfahrung als Leitender Mitarbeiter in der Planung von konstruktiven Ingenieurbauwerken Tunnel in den Lph 1-5 abgeschlossen.
Als Nachweis sind Urkunde und Projektlebenslauf einzureichen.
b) Referenznachweis des Planers
Nachweis über 1 vergleichbares Projekt, das innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichungdieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden.
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau Tunnelbauwerk) Lph 3-4 einer Tunnelerneuerung mit Oberleitung;
Der Nachweis ist ĂĽber ein Abnahmedokument/Referenzschreiben des AG zu erbringen.
c) Angaben zum vorgesehenen Fachplaner Tunnel:
2) mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planer von konstruktiven Ingenieurbauwerken Tunnel in den Lph 1-5.
d) Angaben zum vorgesehenen Fachplaner Umwelt:
1) Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschafts- und Umweltplanung oder vergleichbar;
2) mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Planer von UmweltmaĂźnahmen fĂĽr Bahnanlagen in den Lph 1-5;
3) Nachweis über die Erstellung mind. 1 Umweltverträglichkeitsprüfung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen.
Die Allgemeinen PQ-Anforderungen fĂĽr Arch.-/Ing.leistungen sind zu berĂĽcksichtigen und ĂĽber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 19FEI41136 herunterzuladen.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn,
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken.
Planung elektrotechnische Anlagen:
— Planung von elektrischen Energieanlagen.
Planung Oberleitungsanlagen:
— Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage.
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
— Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-11 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-09 đź“…
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungskonzept „Erdfall"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3 und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 175-427312 (2019-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung beinhaltet Optionale Planungsleistungen in den Gewerken Objektplanung Ingenieurbauwerke, Gebäude, Verkehrsanlage; Fachgewerke Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Technische Streckenausrüstung und Umweltplanung/LBP
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 đź“…
Name: Amberg Engineering AG
Postanschrift: TrockenloostraĂźe 21
Postort: Regensdorf-Watt
Postleitzahl: 8105
Land: Schweiz 🇨đź‡
ZĂĽrich
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; oder
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 245-604361 (2019-12-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 6926543271📞
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-15 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-20 📅
Datum des Beginns: 2019-12-16 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 077-182792
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 245-604361
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
— DB Engineering & Consulting GmbH;
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH;
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird;
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
— DB Engineering & Consulting GmbH;
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH;
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen: Erneuerung Cornberger Tunnel in der BIM-Methode (Building Information Modelling) (LPH 3-4, opt. 5-8)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die in der Bekanntmachung im in den Ausschreibungsunterlagen genannten Wertungs-/ Zuschlagskriterien zu beachten.
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die in der Bekanntmachung im in den Ausschreibungsunterlagen genannten Wertungs-/ Zuschlagskriterien zu beachten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 đź“…
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Schuster, Martina
Referenz Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
— DB Engineering & Consulting GmbH;
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH;
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
— DB Engineering & Consulting GmbH;
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/ Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird;
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
— DB Engineering & Consulting GmbH;
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die in der Bekanntmachung im in den Ausschreibungsunterlagen genannten Wertungs- / Zuschlagskriterien zu beachten.
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die in der Bekanntmachung im in den Ausschreibungsunterlagen genannten Wertungs- / Zuschlagskriterien zu beachten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
— DB Engineering & Consulting GmbH;
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird;
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
— DB Engineering & Consulting GmbH;
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Quelle: OJS 2020/S 182-440026 (2020-09-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-11) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +69 26545536📞
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— DB Engineering & Consulting GmbH,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Quelle: OJS 2020/S 228-562614 (2020-11-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-18) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Adam-Riese-StraĂźe 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.comđź“§
Fax: +49 6926520071 đź“
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
-DB Engineering & Consulting GmbH
- Dr. Spang Ingenieurgesellschaft fĂĽr Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
-DB Engineering & Consulting GmbH
- Dr. Spang Ingenieurgesellschaft fĂĽr Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stefanie Wörndle
Referenz Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
-DB Engineering & Consulting GmbH
- Dr. Spang Ingenieurgesellschaft fĂĽr Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂĽhrende Informationen ĂĽbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen: Erneuerung Cornberger Tunnel in der BIM-Methode (Building Information Modelling) (LPH 3-4, opt. 5-8)
Referenznummer: 19FEI41136
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 54aa4959-fff7-4693-931c-112b5ef2ac60
Beschreibung der Beschaffung:
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die Zuschlags- und Wertungsmatrix zu beachten.
Anlass der Baumaßnahme ist die Notwendigkeit der Erneuerung des Cornberger Tunnels auf der Strecke 3600 Frankfurt/Main – Göttingen. Der Cornberger Tunnel wurde in den Jahren 1872 bis 1875 erbaut; die Inbetriebnahme erfolgte am 31.10.1875. Der rund 144 Jahre alte Tunnel weist laut den vorliegenden Regelinspektionsberichten zahlreiche Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist deshalb die Erneuerung des Tunnels inkl. der Erneuerung der Technischen Streckenausrüstung, Verkehrs- und Gleisanlagen, diverser Eisenbahnbrücken und Durchlässe und Leistungen der Umweltplanung. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits durch die DB Engineering & Consulting GmbH in konventioneller Form erstellt. Auf Basis der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung sollen die weiteren Leistungsphasen beplant werden. Es sind die Zuschlags- und Wertungsmatrix zu beachten.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen fĂĽr die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet âś…
Elektronische Zahlung wird verwendet âś…
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Amberg Engineering AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 đź“…
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đź’°
Kennung des Angebots: 2019602733
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Amberg Engineering AG
Nationale Registrierungsnummer: 648a18c4-d3ce-45ab-bb24-744d11451c63
Postanschrift: Trockenloostrasse 21
Postleitzahl: 8105
Postort: Regensdorf-Watt
Region: ZĂĽrich
🏙️
Land: Schweiz 🇨đź‡
Kontaktperson: Sales & Marketing
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.comđź“§
Telefon: +41 448709105📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deđź“§
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
18FEI32151_92272605_NT46: Bemessung RRB nach KOSTRA
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Aufgrund einer Einwendung aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren wurde der Bau von zwei zusätzlichen Regenrückhaltekanälen notwendig. Die Berücksichtigung der Bemessung nach KOSTRA 2020 wurde erst nachträglich veranlasst. Zuvor wurde mit KOSTRA 2010 gearbeitet.
Aufgrund einer Einwendung aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren wurde der Bau von zwei zusätzlichen Regenrückhaltekanälen notwendig. Die Berücksichtigung der Bemessung nach KOSTRA 2020 wurde erst nachträglich veranlasst. Zuvor wurde mit KOSTRA 2010 gearbeitet.
Quelle: OJS 2023/S 237-746063 (2023-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đź’°
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
18FEI32151_92272605_NT49: Ăśbernahme handschriftl. Korrekturen
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bei der Ortsbegehung von DB KT wurden Abweichungen zwischen den in den Bestandsplänen des Cornberger Tunnels dargestellten Anlagen und der Örtlichkeit festgestellt. Von DB-KT wurden diese Abweichungen handschriftlich dokumentiert. Damit die handschriftlichen Korrekturen als eine Planungsbasis dienen, müssen sie in die dwg-Bestandspläne übernommen werden
Bei der Ortsbegehung von DB KT wurden Abweichungen zwischen den in den Bestandsplänen des Cornberger Tunnels dargestellten Anlagen und der Örtlichkeit festgestellt. Von DB-KT wurden diese Abweichungen handschriftlich dokumentiert. Damit die handschriftlichen Korrekturen als eine Planungsbasis dienen, müssen sie in die dwg-Bestandspläne übernommen werden