PM4 ELT Elektroinstallation

moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH

Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Elektroinstallationsarbeiten innerhalb eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Der Leistungszeitraum liegt zwischen März 2020 und Februar 2021.
Leistungsgegenstand wird insbesondere die Errichtung elektronischer Anlagen und deren Anbindungssysteme sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Elektroinstallationsarbeiten innerhalb eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Der Leistungszeitraum liegt zwischen März 2020 und Februar 2021. Leistungsgegenstand wird insbesondere die Errichtung elektronischer Anlagen und deren Anbindungssysteme sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Postanschrift: Brückenstr. 17
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.modernestadt.de 🌏
E-Mail: vergabe@lenz-johlen.de 📧
Telefon: +49 221/97300293 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E69753944 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E69753944 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 069-161401
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen — mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), — mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), — mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), — mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), — mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und —mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) von den Bewerbern ausgedruckt und als gescannte Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden. Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. Wichtiger Hinweis: In diesem Verfahrensstadium muss noch kein Angebot erstellt werden! Angebote dürfen erst nach ausdrücklicher aufforderung erstellt werden. Das leistungsverzeichnis ist nur aus gründen der transparenz als vorabzug beigefügt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Elektroinstallationsarbeiten innerhalb eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Der Leistungszeitraum liegt zwischen März 2020 und Februar 2021.
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Leistungsgegenstand wird insbesondere die Errichtung elektronischer Anlagen und deren Anbindungssysteme
sein.
sein, wie z.B.:
— 1 Mess- und Übergabeanlage für den VS;
— 5 Zählerschränke mit bis zu 29 Zählerplätzen für die Wohnungen und Nebenräume;
— 49 Wohnungsverteiler mit Medienfeld;
— ca. 1000 m metallische Verlegesysteme bis zu einer Breite von 500 mm;
— 20 000 m Leerrohre bis M32;
— 1 100 Steckdosen und 500 Schaltgeräte;
— Regelungen für Fußbodenheizungen und Badheizkörper;
— Zentralsteuerung und örtliche Steuerung des Sonnenschutzes;
— ca. 32 km Kabel und Leitungen bis zu einem Querschnitt von 10 qmm;
— 3 000 m Hauptleitung bis zu einem Querschnitt bis 95 qmm;
— 3 000 m Leitungen in Funktionserhalt;
— ca. 800 Leuchtenkörper;
— 1 Sicherheitsbeleuchtungsanlage über alle Bereiche;
— Erdungs- Blitzschutzanlage für das gesamte Objekt mit Fangstangen und Ableitsystemen sowie Messkästen;
— Verteilungsanlagen für die Telekommunikations-, Daten- und Antennentechnik (Breitbandanbieter);
— 4 Türsprechstellen mit bis zu 16 Klingeltastern;
— Schrankenanlagen zur Regelung der Tiefgaragenzufahrt;
— 1 passive BOS-Funkanlage im Objekt nach gültigen Vorgaben;
— Brandmeldeanlage für die Bereiche U1, U2, VS und Treppenhäuser, sowie Rauchwarnschalter in den Wohnungen.
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als fünf geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Nicht offenen Verfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird.
Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 1 vergleichbare Referenz einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
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Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen müssen. Je nach Anzahl der Referenzen werden Punkte vergeben.
Es werden höchstens 5 vergleichbare Referenzen im Rahmen des Teilnahmeantrags anhand der folgenden Bewertungsmatrix bewertet.
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
Jede vergleichbare Referenz erhält 1 Punkt. Da maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden, kann ein Bewerber maximal 5 Punkte erzielen.
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als fünf Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem fünften Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), so wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zur Angebotsabgabe im Nicht offenen Verfahren aufgefordert werden.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Fördermittelempfänger
Kontakt
Internetadresse: www.modernestadt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69753944 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen — mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und —mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) von den Bewerbern ausgedruckt und als gescannte Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.
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Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Wichtiger Hinweis:
In diesem Verfahrensstadium muss noch kein Angebot erstellt werden! Angebote dürfen erst nach ausdrücklicher aufforderung erstellt werden. Das leistungsverzeichnis ist nur aus gründen der transparenz als vorabzug beigefügt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 069-161401 (2019-04-03)