Providerleistungen Inmarsat, Iridium, Thuraya ab 2019

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Bereitstelllung von Providerleistungen über Inmarsat-, Iridium- und Thuraya-Dienste

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Satellitenverbindungen
Menge oder Umfang:
Zur Nutzung der bundeswehreigenen Inmarsat-, Iridium- und Thuraya-Geräten sind die Services/Dienste Telefonie- und Fax-Betrieb (inkl. Kryptogeräteeinsatz), E-Mail und Datenaustausch, Videokonferenzen, High-Speed Datentransfer, Internet-Anbindung weltweit/weltumspannend bei den genannten Satellitennetzbetreibern für 47 Monate fest plus 24 Monate als 1. Option plus 13 Monate als 2. Option zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich ist ein Point of Presence (PoP) zu betreiben, der verschiedene Services für die Bundeswehr bereitstellt, und eine Hotline für die Nutzer und den Auftraggeber.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Satellitenverbindungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwi2.2@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261-400-22222 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 151-373851
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 137-314075
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien und elektronisch 1x auf CD-ROM) in deutscher Sprache einzureichen. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bearbeitungsnummer Q/I2BM/IA010/AB011 Schlusstermin: 2.9.2019 13:00 Uhr Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Sonstiges: Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1.) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 23.8.2019 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten zu den Bieterfragen werden über die EU-Plattform veröffentlicht. Die Bewerber/Bieter sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstelllung von Providerleistungen über Inmarsat-, Iridium- und Thuraya-Dienste
Beschreibung der Optionen:
– 1. Option zur Verlängerung um 24 Monate,
– 2. Option zur Verlängerung um 13 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Q/I2BM/IA010/AB011_neu
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
– Angaben zur Eigentümerstruktur,
– aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung,
– unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034),
– unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031).
Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen:
— Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018),
— aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten 6 Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) dieser Bekanntmachung,
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— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitglieder einer BewGe/BieGe abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen:
— schriftlicher Nachweis von Inmarsat mit Nennung der ISP-Nr. über Tätigkeit des Bewerbers als Registrierter Inmarsat Service Provider,
— schriftlicher Nachweis von Inmarsat unter Nennung der PSA-Nr. über Tätigkeit des Bewerbers als Point of Service Activation (PSA),
— schriftlicher Nachweis von Inmarsat darüber, dass der Bewerber
registrierter Inmarsat Global Xpress Value Added Reseller (GX VAR) ist oder schriftliche Zuerkennung des Status durch Inmarsat bis zur Abgabe des Angebotes,
den Status eines LTAC Lease Service Providers hat oder schriftliche Zuerkennung des Status durch Inmarsat bis zur Abgabe des Angebotes,
— schriftlicher Nachweis vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Nennung eines gültigen Accounting Authority Identification Code (AAIC) über Tätigkeit als Accounting Authority (AA),
— schriftlicher Nachweis von Iridium darüber, dass der Bewerber autorisierter Iridium Service Provider für Deutschland ist und in der Lage ist Iridium Services bereitzustellen und abzurechnen,
— schriftlicher Nachweis von Thuraya, dass der Bewerber in der Lage ist Thuraya Services für Deutschland bereitzustellen und abzurechnen oder schriftliche Bestätigung durch Thuraya, welche dies bis zur Abgabe des Angebots bestätigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Von allen Unternehmen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe einzureichen (BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
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Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine – auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte – Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
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Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter
Sonstige besondere Bedingungen:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
— für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw I2.2
Christian Dannhäuser
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-19 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 137-314075
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien und elektronisch 1x auf CD-ROM) in deutscher Sprache einzureichen.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer Q/I2BM/IA010/AB011
Schlusstermin: 2.9.2019 13:00 Uhr
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
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Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1.) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 23.8.2019 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Antworten zu den Bieterfragen werden über die EU-Plattform veröffentlicht.
Die Bewerber/Bieter sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
Quelle: OJS 2019/S 151-373851 (2019-08-02)