Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Englischkurse
2018/0637-000
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für Englischkurse an den Standorten Bonn und Frankfurt am Main.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 000 000 💰
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Neben dem Haupterfüllungsort und den weiteren Erfüllungsorten können während der Vertragslaufzeit weitere Erfül...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Englischkurse. Hierzu gehören wöchentliche Kurse und Blockkurse sowie optional...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Englischkurse. Hierzu gehören wöchentliche Kurse und Blockkurse sowie optional Englisch-Einzelunterricht. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 Punkte
Preis (Gewichtung): 30 Punkte
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 64
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional kann die Auftraggeberin beim Auftragnehmer zusätzlich bei Bedarf Englisch-Einzelunterricht als Präsenzunterricht für Beschäftigte abrufen. Der...”
Beschreibung der Optionen
Optional kann die Auftraggeberin beim Auftragnehmer zusätzlich bei Bedarf Englisch-Einzelunterricht als Präsenzunterricht für Beschäftigte abrufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf von Englisch-Einzelunterricht.
Die Inhalte werden entsprechend dem Bedarf für jeden Kurs des Englisch-Einzelunterrichts gesondert festgelegt.
Ein Kurs des Englisch-Einzelunterrichts besteht dabei aus 15 Unterrichtsstunden zu je eineinhalb Zeitstunden, die zeitlich flexibel durchgeführt werden. Es werden max. 15 Kurse pro Jahr abgerufen.
Der konkrete weitere Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.6.) hinsichtlich einer Haftpflichtversicherung abzugeben. Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Bestehens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.6.) hinsichtlich einer Haftpflichtversicherung abzugeben. Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Bestehens einer Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Eigenerklärung, eine derartige Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung abzuschließen und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen (s. Vordruck Nr. 1.6).
Die Haftpflichtversicherung wird während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Die Haftpflichtversicherung muss Sachschäden und Schlüsselschäden abdecken. Die Versicherungssumme muss für Sach- und für Schlüsselschäden jeweils mind. 100 000,00 EUR betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.7.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens acht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.7.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens acht Dozenten/innen für die Durchführung der Englischkurse (wöchentliches Kurssystem und Blockkurse) an den Standorten Bonn und Frankfurt am Main zur Verfügung stehen, die über die nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:
— Englischkenntnisse auf Niveaustufe C 2 CEFR, wenn der/die Dozent/in für Kurse ab Sprachniveau C 1 CEFR eingesetzt wird oder
— Englischkenntnisse auf mind. Niveaustufe C 1 CEFR, wenn der/die Dozent/in für Kurse auf allen anderen Sprachniveaus eingesetzt wird und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingstätigkeit in der Erwachsenenbildung bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung mit inhaltlich gleichen oder mindestens vergleichbaren Fortbildungsthemen, z. B. aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, interkulturelle Kompetenz bei allen Dozenten/innen und
— Trainingserfahrung im Finanzsektor bei allen Dozenten/innen und
— gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveaustufe B2 CEFR) bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung in der Durchführung von Sprachkursen auf Niveaustufe B CEFR (B1 und B2) bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung in der Durchführung von Sprachkursen auch auf Niveaustufe C CEFR (C1 und C2) wenn der/die Dozenten/in für Kurse ab Sprachniveau C 1 CEFR eingesetzt wird; dies muss bei mindestens vier Dozenten/innen vorliegen.
Zusätzlich ist Vordruck Nr. 1.8. als Übersicht über diese mindestens acht Dozenten/innen zu übersenden, aus der sich ergibt, dass diese über die entsprechenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Nach § 21 Abs. 6 i.V.m. 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung bei der Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Nach § 21 Abs. 6 i.V.m. 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung bei der Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen höchstens sechs Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Das Vorliegen eines Sonderfalles ist im konkreten Fall nicht ersichtlich.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-02
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-03
09:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Nichtvorlage von Ausschlussgründen
In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (s. Vordruck Nr. 1.1.)...”
Nichtvorlage von Ausschlussgründen
In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (s. Vordruck Nr. 1.1.) erklärt der Bieter:
1) dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
2) dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt;
3) dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (s. Vordruck Nr. 1.2.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht wegen Verstoßes gem. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Erklärung zu § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG (s. Vordruck Nr. 1.3.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht wegen Verstoßes gem. § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung i. S. d. § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (s. Vordruck Nr. 1.4.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
Rechtslage (Angaben zum Bieter)
Es sind vollständige „Angaben zum Bieter" zu machen, die dem Angebot (s. Vordruck Nr. 1.5.) beizufügen sind. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Die Ausführungen zur Bildung von Bietergemeinschaften, zur Eignungsleihe und zum Einsatz von Unterauftragnehmer sind den Bewerbungsbedingungen (Nr. 21.1.8) zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GY7NY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ZII 6
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Oder per Fax: (02 28) 41 08 - 35 80
Oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
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Quelle: OJS 2019/S 058-134180 (2019-03-19)
Ergänzende Angaben (2019-04-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 058-134180
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.7.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens acht...”
Text
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.7.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens acht Dozenten/innen für die Durchführung der Englischkurse (wöchentliches Kurssystem und Blockkurse) an den Standorten Bonn und Frankfurt am Main zur Verfügung stehen, die über die nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:
— Englischkenntnisse auf Niveaustufe C2 CEFR, wenn der/die Dozent/in für Kurse ab Sprachniveau C1 CEFR eingesetzt wird oder
— Englischkenntnisse auf mind. Niveaustufe C1 CEFR, wenn der/die Dozent/in für Kurse auf allen anderen Sprachniveaus eingesetzt wird und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingstätigkeit in der Erwachsenenbildung bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung mit inhaltlich gleichen oder mindestens vergleichbaren Fortbildungsthemen, z. B. aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, interkulturelle Kompetenz bei allen Dozenten/innen und
— Trainingserfahrung im Finanzsektor bei allen Dozenten/innen und
— gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveaustufe B2 CEFR) bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung in der Durchführung von Sprachkursen auf Niveaustufe B CEFR (B1 und B2) bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung in der Durchführung von Sprachkursen auch auf Niveaustufe C CEFR (C1 und C2) wenn der/die Dozenten/in für Kurse ab Sprachniveau C1 CEFR eingesetzt wird; dies muss bei mindestens vier Dozenten/innen vorliegen.
Zusätzlich ist Vordruck Nr. 1.8. als Übersicht über diese mindestens acht Dozenten/innen zu übersenden, aus der sich ergibt, dass diese über die entsprechenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.7.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens acht...”
Text
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.7.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens acht Dozenten/innen für die Durchführung der Englischkurse (wöchentliches Kurssystem und Blockkurse) an den Standorten Bonn und Frankfurt am Main zur Verfügung stehen, die über die nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:
— Englischkenntnisse auf Niveaustufe C2 CEFR, wenn der/die Dozent/in für Kurse ab Sprachniveau C1 CEFR eingesetzt wird oder
— Englischkenntnisse auf mind. Niveaustufe C1 CEFR, wenn der/die Dozent/in für Kurse auf allen anderen Sprachniveaus eingesetzt wird und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingstätigkeit in der Erwachsenenbildung bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung mit inhaltlich gleichen oder mindestens vergleichbaren Fortbildungsthemen, z. B. aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, interkulturelle Kompetenz bei allen Dozenten/innen und
— Trainingserfahrung im Finanzsektor bei allen Dozenten/innen und
— gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveaustufe B2 CEFR) bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung in der Durchführung von Sprachkursen auf Niveaustufe B CEFR (B1 und B2) bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung in der Durchführung von Sprachkursen auch auf Niveaustufe C CEFR (C1 und C2) wenn der/die Dozenten/in für Kurse ab Sprachniveau C1 CEFR eingesetzt wird; dies muss bei mindestens vier Dozenten/innen vorliegen.
Der Vordruck 1.8. ist nicht mit dem Angebot vorzulegen, sondern gemäß § 5 Nr. 3 und 4 des Vertrages einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 067-157942 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 331 050 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Neben dem Haupterfüllungsort und den weiteren Erfüllungsorten können...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Neben dem Haupterfüllungsort und den weiteren Erfüllungsorten können während der Vertragslaufzeit weitere Erfül...
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 058-134180
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018/0637-000
Titel: Rahmenvereinbarung Englischkurse
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eloquia GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 331 050 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GDYVK
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ZII 6
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Oder per Fax: (02 28) 41 08 – 35 80
Oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
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Quelle: OJS 2019/S 155-383313 (2019-08-09)