Rahmenvereinbarung Englischkurse

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Rahmenvereinbarung für Englischkurse an den Standorten Bonn und Frankfurt am Main.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-19 Auftragsbekanntmachung
2019-04-02 Ergänzende Angaben
2019-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: 2018/0637-000
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Englischkurse an den Standorten Bonn und Frankfurt am Main.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafin.de 🌏
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GY7NY/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GY7NY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 058-134180
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Nichtvorlage von Ausschlussgründen In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (s. Vordruck Nr. 1.1.) erklärt der Bieter: 1) dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; 2) dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt; 3) dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Erklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (s. Vordruck Nr. 1.2.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht wegen Verstoßes gem. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Erklärung zu § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG (s. Vordruck Nr. 1.3.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht wegen Verstoßes gem. § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung i. S. d. § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde. Erklärung zu § 21 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (s. Vordruck Nr. 1.4.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist. Rechtslage (Angaben zum Bieter) Es sind vollständige „Angaben zum Bieter" zu machen, die dem Angebot (s. Vordruck Nr. 1.5.) beizufügen sind. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a Gewerbeordnung genutzt. Die Ausführungen zur Bildung von Bietergemeinschaften, zur Eignungsleihe und zum Einsatz von Unterauftragnehmer sind den Bewerbungsbedingungen (Nr. 21.1.8) zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GY7NY
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Englischkurse. Hierzu gehören wöchentliche Kurse und Blockkurse sowie optional Englisch-Einzelunterricht. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000 EUR 💰
Dauer: 64 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optional kann die Auftraggeberin beim Auftragnehmer zusätzlich bei Bedarf Englisch-Einzelunterricht als Präsenzunterricht für Beschäftigte abrufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf von Englisch-Einzelunterricht.
Die Inhalte werden entsprechend dem Bedarf für jeden Kurs des Englisch-Einzelunterrichts gesondert festgelegt.
Ein Kurs des Englisch-Einzelunterrichts besteht dabei aus 15 Unterrichtsstunden zu je eineinhalb Zeitstunden, die zeitlich flexibel durchgeführt werden. Es werden max. 15 Kurse pro Jahr abgerufen.
Der konkrete weitere Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Neben dem Haupterfüllungsort und den weiteren Erfüllungsorten können während der Vertragslaufzeit weitere Erfül...

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.6.) hinsichtlich einer Haftpflichtversicherung abzugeben. Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Bestehens einer Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Eigenerklärung, eine derartige Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung abzuschließen und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen (s. Vordruck Nr. 1.6).
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Die Haftpflichtversicherung wird während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Die Haftpflichtversicherung muss Sachschäden und Schlüsselschäden abdecken. Die Versicherungssumme muss für Sach- und für Schlüsselschäden jeweils mind. 100 000,00 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.7.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens acht Dozenten/innen für die Durchführung der Englischkurse (wöchentliches Kurssystem und Blockkurse) an den Standorten Bonn und Frankfurt am Main zur Verfügung stehen, die über die nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:
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— Englischkenntnisse auf Niveaustufe C 2 CEFR, wenn der/die Dozent/in für Kurse ab Sprachniveau C 1 CEFR eingesetzt wird oder
— Englischkenntnisse auf mind. Niveaustufe C 1 CEFR, wenn der/die Dozent/in für Kurse auf allen anderen Sprachniveaus eingesetzt wird und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingstätigkeit in der Erwachsenenbildung bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung mit inhaltlich gleichen oder mindestens vergleichbaren Fortbildungsthemen, z. B. aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, interkulturelle Kompetenz bei allen Dozenten/innen und
— Trainingserfahrung im Finanzsektor bei allen Dozenten/innen und
— gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveaustufe B2 CEFR) bei allen Dozenten/innen und
— mehrjährige (mind. 3 Jahre) Trainingserfahrung in der Durchführung von Sprachkursen
auf Niveaustufe B CEFR (B1 und B2) bei allen Dozenten/innen und
auch auf Niveaustufe C CEFR (C1 und C2) wenn der/die Dozenten/in für Kurse ab Sprachniveau C 1 CEFR eingesetzt wird; dies muss bei mindestens vier Dozenten/innen vorliegen.
Zusätzlich ist Vordruck Nr. 1.8. als Übersicht über diese mindestens acht Dozenten/innen zu übersenden, aus der sich ergibt, dass diese über die entsprechenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Nach § 21 Abs. 6 i.V.m. 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung bei der Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen höchstens sechs Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Das Vorliegen eines Sonderfalles ist im konkreten Fall nicht ersichtlich.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Nach § 21 Abs. 6 i.V.m. 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung bei der Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen höchstens sechs Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Das Vorliegen eines Sonderfalles ist im konkreten Fall nicht ersichtlich.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 Punkte
Preis (Gewichtung): 30 Punkte

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZII 6
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GY7NY/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nichtvorlage von Ausschlussgründen
In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (s. Vordruck Nr. 1.1.) erklärt der Bieter:
1) dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
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2) dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt;
3) dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (s. Vordruck Nr. 1.2.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht wegen Verstoßes gem. § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Erklärung zu § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG (s. Vordruck Nr. 1.3.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht wegen Verstoßes gem. § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung i. S. d. § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (s. Vordruck Nr. 1.4.) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
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Rechtslage (Angaben zum Bieter)
Es sind vollständige „Angaben zum Bieter" zu machen, die dem Angebot (s. Vordruck Nr. 1.5.) beizufügen sind. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
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Die Ausführungen zur Bildung von Bietergemeinschaften, zur Eignungsleihe und zum Einsatz von Unterauftragnehmer sind den Bewerbungsbedingungen (Nr. 21.1.8) zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GY7NY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ZII 6
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Oder per Fax: (02 28) 41 08 - 35 80
Oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
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Quelle: OJS 2019/S 058-134180 (2019-03-19)
Ergänzende Angaben (2019-04-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 067-157942
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 058-134180
ABl. S-Ausgabe: 67
Quelle: OJS 2019/S 067-157942 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 331 050 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 155-383313
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GDYVK

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-09 📅
Name: Eloquia GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 331 050 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Oder per Fax: (02 28) 41 08 – 35 80
Quelle: OJS 2019/S 155-383313 (2019-08-09)