Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung von ITK-Infrastruktur im Zusammenhang mit Umzügen von Fachämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln. Des Weiteren sind im Rahmen von Migrationsmaßnahmen Aufwendungen im Bereich Umschalt- und Dokumentationsleistungen Bestandteil dieses Vertrages. Die Bereitstellung von externem Personal ist erforderlich, um Beeinflussungen des Regelbetriebes der Informationsverarbeitung der Stadtverwaltung Köln zu vermeiden. Neben den logistischen Anforderungen der eigentlichen Umzüge an den jeweiligen Umzugsterminen, gehören im Wesentlichen die Vorbereitungsarbeiten und Änderungsdienste im Rahmen des IV-Betriebskonzeptes im Vorfeld zu den Projektanforderungen. Umzüge und Änderungsdienste beziehen sich, je nach Größe des Fachamtes und der Dienststellen, auf Teilprojekte zwischen 10 bis circa 500 Arbeitsplätzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 2019-0057-12-6
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung von ITK-Infrastruktur im Zusammenhang mit Umzügen von Fachämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln.
Des Weiteren sind im Rahmen von Migrationsmaßnahmen Aufwendungen im Bereich Umschalt- und Dokumentationsleistungen Bestandteil dieses Vertrages. Die Bereitstellung von externem Personal ist erforderlich, um Beeinflussungen des Regelbetriebes der Informationsverarbeitung der Stadtverwaltung Köln zu vermeiden. Neben den logistischen Anforderungen der eigentlichen Umzüge an den jeweiligen Umzugsterminen, gehören im Wesentlichen die Vorbereitungsarbeiten und Änderungsdienste im Rahmen des IV-Betriebskonzeptes im Vorfeld zu den Projektanforderungen. Umzüge und Änderungsdienste beziehen sich, je nach Größe des Fachamtes und der Dienststellen, auf Teilprojekte zwischen 10 bis circa 500 Arbeitsplätzen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung von ITK-Infrastruktur im Zusammenhang mit Umzügen von Fachämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln.
Des Weiteren sind im Rahmen von Migrationsmaßnahmen Aufwendungen im Bereich Umschalt- und Dokumentationsleistungen Bestandteil dieses Vertrages. Die Bereitstellung von externem Personal ist erforderlich, um Beeinflussungen des Regelbetriebes der Informationsverarbeitung der Stadtverwaltung Köln zu vermeiden. Neben den logistischen Anforderungen der eigentlichen Umzüge an den jeweiligen Umzugsterminen, gehören im Wesentlichen die Vorbereitungsarbeiten und Änderungsdienste im Rahmen des IV-Betriebskonzeptes im Vorfeld zu den Projektanforderungen. Umzüge und Änderungsdienste beziehen sich, je nach Größe des Fachamtes und der Dienststellen, auf Teilprojekte zwischen 10 bis circa 500 Arbeitsplätzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung von ITK-Infrastruktur im Zusammenhang mit Umzügen von Fachämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln.
Des Weiteren sind im Rahmen von Migrationsmaßnahmen Aufwendungen im Bereich Umschalt- und Dokumentationsleistungen Bestandteil dieses Vertrages. Die Bereitstellung von externem Personal ist erforderlich, um Beeinflussungen des Regelbetriebes der Informationsverarbeitung der Stadtverwaltung Köln zu vermeiden. Neben den logistischen Anforderungen der eigentlichen Umzüge an den jeweiligen Umzugsterminen, gehören im Wesentlichen die Vorbereitungsarbeiten und Änderungsdienste im Rahmen des IV-Betriebskonzeptes im Vorfeld zu den Projektanforderungen. Umzüge und Änderungsdienste beziehen sich, je nach Größe des Fachamtes und der Dienststellen, auf Teilprojekte zwischen 10 bis circa 500 Arbeitsplätzen.
Des Weiteren sind im Rahmen von Migrationsmaßnahmen Aufwendungen im Bereich Umschalt- und Dokumentationsleistungen Bestandteil dieses Vertrages. Die Bereitstellung von externem Personal ist erforderlich, um Beeinflussungen des Regelbetriebes der Informationsverarbeitung der Stadtverwaltung Köln zu vermeiden. Neben den logistischen Anforderungen der eigentlichen Umzüge an den jeweiligen Umzugsterminen, gehören im Wesentlichen die Vorbereitungsarbeiten und Änderungsdienste im Rahmen des IV-Betriebskonzeptes im Vorfeld zu den Projektanforderungen. Umzüge und Änderungsdienste beziehen sich, je nach Größe des Fachamtes und der Dienststellen, auf Teilprojekte zwischen 10 bis circa 500 Arbeitsplätzen.
Geschätzter Gesamtwert: 488 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 488 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate (siehe Vergabeunterlagen).
Zusätzliche Informationen:
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei Umzugs- und Migrationsprojekten im Bereich Telekommunikations- und Datennetze Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von 500 000 EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von 500 000 EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Zertifikate, Referenzen, Projektberichte et cetera bezüglich aller angegebenen fachlichen Kenntnisse der angebotenen Mitarbeiter (siehe „Anlage 08 Bewertungsmatrix DL Umzug und Migration“), hierzu zählen insbesondere,
— Zeugnisse über die Berufsausbildung,
— Referenzen über durchgeführte Projekte,
— und Berufserfahrung.
Die Referenzen über die Projekt- und Betriebserfahrung müssen die in Punkt 2.1) der „Anlage 01 180997.00 Lastenheft fachlicher Teil DL Umzug und Migration“ genannten Fähigkeiten und Qualifikationen widerspiegeln. Andernfalls können diese nicht in die Wertung einfließen.
Die Referenzen über die Projekt- und Betriebserfahrung müssen die in Punkt 2.1) der „Anlage 01 180997.00 Lastenheft fachlicher Teil DL Umzug und Migration“ genannten Fähigkeiten und Qualifikationen widerspiegeln. Andernfalls können diese nicht in die Wertung einfließen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt, Zimmer 10.A21
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 65 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.