Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung von ITK-Infrastruktur im Zusammenhang mit Umzügen von Fachämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln.
Des Weiteren sind im Rahmen von Migrationsmaßnahmen Aufwendungen im Bereich Umschalt- und Dokumentationsleistungen Bestandteil dieses Vertrages. Die Bereitstellung von externem Personal ist erforderlich, um Beeinflussungen des Regelbetriebes der Informationsverarbeitung der Stadtverwaltung Köln zu vermeiden. Neben den logistischen Anforderungen der eigentlichen Umzüge an den jeweiligen Umzugsterminen, gehören im Wesentlichen die Vorbereitungsarbeiten und Änderungsdienste im Rahmen des IV-Betriebskonzeptes im Vorfeld zu den Projektanforderungen. Umzüge und Änderungsdienste beziehen sich, je nach Größe des Fachamtes und der Dienststellen, auf Teilprojekte zwischen 10 bis circa 500 Arbeitsplätzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 2019-0057-12-6
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung von ITK-Infrastruktur im Zusammenhang mit Umzügen von Fachämtern und Dienststellen der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung von ITK-Infrastruktur im Zusammenhang mit Umzügen von Fachämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
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Quelle: OJS 2019/S 123-300636 (2019-06-26)