Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens sechs Referenzaufträge, in denen sie Beratungsleistungen zu Registern, Datenbanken oder Verzeichnissen erbracht haben. Davon müssen:
— mindestens 2 Beratungsleistungen den Aufbau und
— mindestens 2 die Weiterentwicklung einer Datenbank, eines Verzeichnisses oder Registers zum Inhalt haben.
Für alle einzureichenden Referenzen gelten neben den thematischen noch folgende Anforderungen:
— mindestens 3 Referenzen sind bei einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden,
— alle Referenzen sind nach dem 31.12.2015 begonnen worden (Referenzen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, werden auch anerkannt, sofern sie alle übrigen Anforderungen erfüllen),
— jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 50 Personentagen. (Bei Projekten in denen Sie als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sind, muss der Eigenanteil mindestens 50 Personentage betragen. Es werden zudem auch Referenzen anerkannt, die neben Beratungsleistungen zu Registern, Datenbanken und Verzeichnissen weitere Leistungen beinhalten. Bei solchen muss der den Beratungsleistungen zu Registern, Datenbanken oder Verzeichnissen zuordnenbare Anteil jedoch mindestens 50 Personentage betragen.)
Zur Beschreibung der Referenzaufträge ist die dafür vorgesehene Anlage „09_Referenzen" zu verwenden. Verwenden Sie die Anlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die „Referenzbeschreibung" ab Seite 2 muss folgende Punkte beinhalten:
— Projektinhalt und Projektziele,
— Beschreibung der durchgeführten Beratungsleistungen,
— Beschreibung der Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand,
— erzielte Beratungsergebnisse sowie
— eingesetzte Methoden und Werkzeuge.
Sollten Sie in einem Projekt als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sein, so geben Sie bitte auch Art und Umfang der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten an. Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Nicht bestätigte Referenzen können zum Ausschluss führen.
Die „Referenzbeschreibung" (ab Seite 2 der Anlage) sollte einen Umfang von maximal 2 DIN-A4-Seiten mit insgesamt 900 Wörtern für beide Seiten nicht überschreiten. Die Verwendung von Grafiken ist nicht erlaubt.
Beschreiben Sie zum Nachweis der technischen und beruflichen Eignungsfähigkeit bitte des Weiteren Ihr firmeninternes Qualitätsmanagement. Fügen Sie die Beschreibung bitte dem Angebot auf einer eigens von Ihnen zu erstellenden Anlage bei. Erläutern Sie Art und Umfang Ihres Qualitätsmanagements sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Gehen Sie bei der Darstellung auch auf Ihre Qualitätspolitik und Qualitätsziele ein. Benennen Sie die für das Qualitätsmanagement zuständige Person in Ihrem Unternehmen (Qualitätsmanagementbeauftragte/-r). Gehen Sie in der Beschreibung ggf. auf entsprechende Zertifizierungen (z. B. EN ISO 9 000 ff.) ein und fügen Sie ggf. die entsprechenden Zertifierzierungsurkunden in Kopie bei. Die einzureichende Beschreibung darf einen Umfang von maximal vier DIN-A4-Seiten mit insgesamt maximal 1 350 Wörtern (einschließlich der in Grafiken enthaltenen Wörter) für alle Seiten nicht überschreiten. Die Einbindung von Grafiken ist erlaubt, die maximal zulässige Seitenanzahl erhöht sich hierdurch jedoch nicht. Die ggf. einzureichende Kopie der Zertifizierungsurkunde gilt nicht als Grafik und kann gesondert eingereicht werden. Das Eignungskriterium gilt als erfüllt, wenn Ihre Beschreibung die genannten inhaltlichen und formellen Kriterien erfüllt.