Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen:
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte zu dem jeweiligen Los.
Das Referenzprojekt darf nicht älter als drei Jahre sein, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 30.4.2016 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 30.4.2016 und 30.4.2019 erbracht wurde. Laufende Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten nachweisen, d. h. sie dürfen nicht nach dem 1.11.2018 begonnen haben.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
· wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
· Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit den eingesetzten Methoden und Technologien sowie der Anzahl der erbrachten Personentage pro Leistungsangebot (Leistungsbeschreibung Kapitel 1.5.1-1.5.3) übereinstimmen und Inhalte, Volumen, Ziele und die beteiligten Akteure mit Qualifikation erwarten lassen, dass der Bieter diesen Auftrag ausführen kann.
Zum Leitungspaket 3 (ESRI Technologien) sind weiterhin folgende Nachweise im Rahmen der Referenzprojekte zu erbringen:
— Projekterfahrungen im Umfeld der öffentlichen Sicherheit (Umfeld Polizei, Feuerwehr, o. ä.)
— Projekterfahrung in der Administration von ArcGIS Enterprise (Portal for ArcGIS) und des ArcGIS GeoEvent Server
— Projekterfahrungen im Umfeld der Echtzeitdatenverarbeitung
— Projekterfahrungen in der Integration der genannten Komponenten in externe Fachlösungen
Zum Leitungspaket 4 (OpenSource Komponenten) sind weiterhin folgende Nachweise im Rahmen der Referenzprojekte zu erbringen:
— Aktive und langjährige Mitwirkung am OpenSource-Projekt deegree
— Aktive Mitwirkung an der Entwicklung des OpenSource Projektes Masterportal,
— Erfahrungen in der Integration der genannten Bibliotheken in externe Fachverfahren
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.9.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen.
Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.