Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage der Ausschreibungstermine ist als Vertragsbeginn der 1.3.2020 definiert. Die Mindestvertragslaufzeit für den Rahmenvertrag sind 48 Monate und für den damit verbundenen Microsoft Enterprise Agreement Vertrag 36 Monate. Nach Ablauf der 36 Monate kann der Microsoft Enterprise Agreement Vertrag auf Wunsch der BG ETEM zu den dann jeweils gültigen Konditionen verlängert werden. Die Entscheidung darüber wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit zugestellt. Bleibt eine solche Meldung aus, gilt der Vertrag als gekündigt. In keinem Fall führt ein Ausbleiben einer solchen Meldung zu einer automatischen Vertragsverlängerung.
Die Bieterunternehmen offerieren für die in der Anlage 2 genannten Produkte die Preise für das erste, zweite und dritte Vertragsjahr zu den Bedingungen des o. a. Microsoft Konzernvertrages unter Berücksichtigung aller Rabatte oder Aufschläge, sowie für die folgende SoftwareAssurance an. Der für die einzelnen Vertragsjahre angegebene Bedarf entspricht den derzeitigen Planungen; Anpassungen an die tatsächlich zu meldenden Mengen sind bis zur endgültigen Vertragsschließung möglich (TrueUps). Die Preise für die TrueUps zu der Anfangsbestellung sind in Anlage 2 für die jeweiligen Jahre anzugeben. Die hier genannten Beträge gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Das Angebot ist auf der Basis der zur Angebotsfrist gültigen Preisliste zu kalkulieren. Eventuelle Preisänderungen während der Vertragslaufzeit sind Risiko der Bieterfirmen.
Welche der Produkte innerhalb der Vertragslaufzeit über den gegenwärtig bestehenden Bedarf hinaus in diesen Beitritt zum Microsoft Enterprise Agreement Konzernvertrag aufgenommen werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Sofern innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Produkte aus dem Konzernvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland hinzukommen sollten, die in dieser Ausschreibung nicht berücksichtigt wurden, sind unter Punkt 4.2. die zu erwartenden Zuschläge/Rabatte auf der Grundlage der einen Monat vor Ablauf der Angebotsfrist gültigen Microsoft-Preislisten anzugeben. Fehlende Angaben zu 4.2. werden als unvollständiges Angebot gewertet. Die Microsoft-Preislisten sind in gedruckter Form beizufügen.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den Bedingungen des Microsoft Enterprise Agreement Konzernvertrages (in jährlichen Raten für die Anfangsbestellung und gemäß den speziellen Regelungen des Microsoft Enterprise Agreement Konzernvertrages für TrueUps bzw. für die Aufnahme neuer Produkte in den Vertrag). Die Rechnungsstellung erfolgt erst, nachdem der Handelspartner die Lizenzbestellung bei Microsoft platziert hat und Microsoft diese Lizenzbestellung gegenüber dem Auftraggeber bestätigt hat.
Um dem Konzernvertrag gerecht zu werden und zudem eine korrekte Lizensierung zu gewährleisten, soll ein gemeinsamer Standard etabliert werden. Dieser Prozess wird durch das Microsoft-Framework definiert und leitet Reifegrade des ASSET-Managements ab. Diese schreiben unter anderem vor:
a) wo und wie Software / Hardware beschafft wird;
b) wie bei HW-Entsorgung vorgegangen wird;
c) ob ein interner Verbesserungsplan existiert;
d) ob Verantwortlichkeiten und Budgets geklärt sind;
e) wie Überwachung und Verteilung stattfinden.
Die Entwicklung dieses Standards in Kooperation mit der AG ist Bestandteil der benötigten Dienstleistung.
Um hierauf aufbauend sozusagen automatisch den Bedarf an Lizenzen zu ermitteln soll 1x jährlich ein freiwilliges SAM-Audit, also eine proaktive Lizenzmeldung an Microsoft, gemeinsam mit dem Partner durchgeführt werden. Dazu gehört die erneute Standortbestimmung und natürlich auch eine Klärung, ob besprochene Ziele des Vorjahres eingehalten wurden sowie die Festlegung neuer Ziele.
Es gelten die Haftungsregelungen/Haftungsbeschränkungen der EVB-IT Vertragsbedingungen.