Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft Lizenzen und sonstigen Leistungen nach den Konditionen eines Microsoft Enterprise Agreements im Volumenlizenzprogramm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zu MS Lizenzen
B4583
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft Lizenzen und sonstigen Leistungen nach den Konditionen eines Microsoft Enterprise Agreements im Volumenlizenzprogramm.”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft Lizenzen und sonstigen Leistungen nach den Konditionen eines Microsoft Enterprise Agreements im Volumenlizenzprogramm.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, Dresden, Chemnitz, Görlitz, Zwickau
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft Lizenzen und sonstigen Leistungen nach den Konditionen eines Microsoft Enterprise Agreements im Volumenlizenzprogramm.”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft Lizenzen und sonstigen Leistungen nach den Konditionen eines Microsoft Enterprise Agreements im Volumenlizenzprogramm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 1 x 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftragnehmer muss in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftragnehmer muss in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung muss eingehalten sein.
Das Unternehmen muss versichern, dass keine zwingenden Ausschlussgründe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen (gem. § 123 GWB) vorliegen. Ebenso dürfen keine fakultativen Ausschlussgründe (gem. § 124 GWB) vorliegen.
Maßnahmen der Selbstreinigung (gem. § 125 GWB) müssen nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
— Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2),
— Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (ca.-Werte der Netto-Angaben in Jahresscheiben) in Bezug auf den ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (ca.-Werte der Netto-Angaben in Jahresscheiben) in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand,
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer und Anlage UAN.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Einzureichen ist eine Referenzliste des Bieters, von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften sowie auch von den Drittunternehmen, auf deren Eignung sich...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Einzureichen ist eine Referenzliste des Bieters, von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften sowie auch von den Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht. Die Referenzliste muss sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur solche Leistungen, die die Weiterführung der Software Assurance und den Erwerb von Microsoft-Lizenzen aus Microsoft Volumenlizenzverträgen für Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder sonstige Unternehmen und/oder Einrichtungen mit zumindest überwiegend öffentlicher Kapitalbeteiligung ermöglichen sowie die Beratungsleistungen über die Microsoft Lizenzmodelle beinhalten.
Die Referenzliste muss mindestens 3 Referenzen aufzeigen, die Angaben des Projekt-volumens in Euro, des Leistungszeitraums, die Nennung der Auftraggeber inklusive der Ansprechpartner mit Telefonnummer und einer kurzen Projektbeschreibung enthalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-04
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2019/S 191-464476 (2019-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55,00
Kostenkriterium (Name): Rabattsatz Lizenzerwerb
Kostenkriterium (Gewichtung): 20,00
Kostenkriterium (Name): Preis Software-Assurance und inkludierte Dienstleistungen
Kostenkriterium (Name): Preis für erweiterte Dienstleistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 191-464476
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag zu MS Lizenzen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Comparex AG
Postanschrift: Blochstraße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3412568579📞
E-Mail: ausschreibungsmanagement@comparex.de📧
Fax: +49 3412568999 📠
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, Wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, Wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 238-584593 (2019-12-06)