Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100 Prozent Ökostrom sein. Dafür wird die DB den Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen. Mit einer europaweiten Ausschreibung sucht sie nun Vertragspartner für den Abschluss von Rahmenverträgen für die Stromlieferung aus erneuerbaren Energien (PPA). Innerhalb eines Zeitraums von rd. acht Jahren werden dann insgesamt 500 GWh mit verschiedenen Laufzeiten und Mengen in einem nachgelagerten Bieterverfahren bei diesen Rahmenvertragspartnern abgefragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge Erneuerbare Energien – PPA
19EVE41823
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100...”
Kurze Beschreibung
Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100 Prozent Ökostrom sein. Dafür wird die DB den Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen. Mit einer europaweiten Ausschreibung sucht sie nun Vertragspartner für den Abschluss von Rahmenverträgen für die Stromlieferung aus erneuerbaren Energien (PPA). Innerhalb eines Zeitraums von rd. acht Jahren werden dann insgesamt 500 GWh mit verschiedenen Laufzeiten und Mengen in einem nachgelagerten Bieterverfahren bei diesen Rahmenvertragspartnern abgefragt.
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Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100 Prozent Ökostrom sein. Dafür wird die DB den Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen. Mit einer europaweiten Ausschreibung sucht sie nun Vertragspartner für den Abschluss von Rahmenverträgen für die Stromlieferung aus erneuerbaren Energien (PPA). Innerhalb eines Zeitraums von rd. acht Jahren werden dann insgesamt 500 GWh mit verschiedenen Laufzeiten und Mengen in einem nachgelagerten Bieterverfahren bei diesen Rahmenvertragspartnern abgefragt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug: Der Bewerber hat im Vorfeld einen aktuellen Handelsregisterauszug vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 3 Monate sein.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG (Rahmenvertrag Anlage 2)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG (Rahmenvertrag Anlage 2)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-18
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 193-470010 (2019-10-02)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge Erneuerbare Energien — PPA
19EVE41823
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100...”
Kurze Beschreibung
Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100 Prozent Ökostrom sein. Dafür wird die DB den Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen. Mit einer europaweiten Ausschreibung sucht sie nun Vertragspartner für den Abschluss von Rahmenverträgen für die Stromlieferung aus erneuerbaren Energien (PPA). Innerhalb eines Zeitraums von rd. 8 Jahren werden dann insgesamt 500 GWh mit verschiedenen Laufzeiten und Mengen in einem nachgelagerten Bieterverfahren bei diesen Rahmenvertragspartnern abgefragt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der Bahnstrom zu 100 Prozent Ökostrom sein. Dafür wird die DB den Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen. Mit einer europaweiten Ausschreibung sucht sie nun Vertragspartner für den Abschluss von Rahmenverträgen für die Stromlieferung aus erneuerbaren Energien (PPA). Innerhalb eines Zeitraums von rd. 8 Jahren werden dann insgesamt 500 GWh mit verschiedenen Laufzeiten und Mengen in einem nachgelagerten Bieterverfahren bei diesen Rahmenvertragspartnern abgefragt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 193-470010
Auftragsvergabe
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Titel: Rahmenverträge Erneuerbare Energien — PPA
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
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Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 019-043147 (2020-01-24)