Rahmenverträge über Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Außenwirtschaftsrecht, Geldwäsche/Compliance/Finanzen, Recht der USA und allgemeines Zivilrecht
Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Außenwirtschaftsrecht, Geldwäsche/Compliance/Finanzen, Recht der USA und allgemeines Zivilrecht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag pro Los über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung
Referenznummer: E_080_418147
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Außenwirtschaftsrecht, Geldwäsche/Compliance/Finanzen, Recht der USA und allgemeines Zivilrecht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag pro Los über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Außenwirtschaftsrecht, Geldwäsche/Compliance/Finanzen, Recht der USA und allgemeines Zivilrecht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag pro Los über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechtsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und
Nach §21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 3.12.2019 gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,
Deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKD5A6
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und
Nach §21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 3.12.2019 gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,
Deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKD5A6
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich Außenwirtschaftsrecht
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei sämtlichen exportkontrollrechtlichen Fragestellungen, z.B. Ein- und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und Rüstungsgütern (DE, EU, USA),
— Beratung bezüglich des US-Exportkontrollrechts (EAR, ITAR, OFAC Regulations)/US-Embargos,
— Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der internen Compliance-Regeln und/oder behördlichen Anforderungen im Bereich Außenwirtschaftsrecht,
— Durchführung von Schulungen, um die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften unternehmensintern sicherzustellen,
— Erstellung von außenwirtschaftsrechtlichen Gutachten,
— Prüfung und Gestaltung von Export- und Lieferverträgen sowie Exportklauseln,
— Unterstützung bei der Güterklassifizierung,
— Unterstützung bei der Einführung einer Exportkontroll-Compliance-Software, IT-Lösungen für die Exportkontrolle.
Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht, den Vertrag durch eine einseitige Erklärung um weitere 24 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich Geldwäsche/Compliance/Finanzen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers:
— bei der Umsetzung der Regelungen des GwG und dem Einbau in die interne Compliance,
— bei den Vorgaben für Finanztransaktionen (Stiftungen, Fonds, Finanzierungen), deren Struktur und den regulatorischen Rahmen,
— bei der Prüfung der Erforderlichkeit eine BaFin-Genehmigung bei bestimmten Projekten,
— bei den Rahmenbedingungen für die Korruptionsprävention.
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich Recht der USA (insb. Recht der Bundesstaaten New York, Kalifornien und Delaware)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Rechtsfragen nach dem Recht der USA, vor allem im Zusammenhang mit:
— allgemeinem Zivilrecht und Handelsrecht,
— gewerblichem Rechtsschutz,
— Haftungsfragen,
— Gesellschaftsrecht, z. B. Vereins- und Stiftungsrechte, gegebenenfalls unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Aspekte,
— Datenschutzrecht,
— Vergaberecht,
— Insolvenzrecht,
— IT-Recht,
— Steuerrecht.
Das betrifft insbesondere Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei F&E-Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern nach dem Recht der USA, um eine Bewertung (auch Risikobewertung) der entsprechenden Verträge nach dem Recht der USA vornehmen zu können.
Das betrifft insbesondere Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei F&E-Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern nach dem Recht der USA, um eine Bewertung (auch Risikobewertung) der entsprechenden Verträge nach dem Recht der USA vornehmen zu können.
Außerdem wird Beratung und Unterstützung bei typischen Zuwendungs- und Auftragsbedingungen öffentlicher Vertragspartner, z.B. Federal Aquisition Regulation (FAR) sowie verwandten öffentlichen Ausschreibungsregularien (DEAR, NFS) benötigt.
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich allgemeines Zivilrecht
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in der Konzeption, Auslegung und Verhandlung von Verträgen, insbesondere,
— F&E-Verträge (horizontale Kooperationsverträge, vertikale F&E-Aufträge, Angebote zu F&E-Projekten),
— Werkverträge,
— Dienstleistungsverträge,
— Kaufverträge,
— Kooperationsverträge,
— Leihverträge/Mietverträge/Leasingverträge,
— Unterstützung bei Fragestellungen zu Haftungs- und Gewährleistungsregelungen (einschließlich Produkthaftung und Produktsicherheit),
— Unterstützung bei Fragestellungen zum geistigen Eigentum,
— Erstellung von Vertragsmustern,
— Prüfung und Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen, sofern die Rechtsdienstleistung nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 1 Nr. 1 GWB fällt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers (Formblatt Verpflichtungserklärung, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents) ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des Unterauftragnehmers geplant ist. Nach gesonderter Aufforderung sind die geforderten Erklärungen unter namentlicher Benennung des oder der Unterauftragnehmer zwingend vorzulegen. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer für die Bereiche nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen sind. Insoweit gelten dieselben Eignungsanforderungen, wie für den Bieter. Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen der Unterauftragnehmer unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreichung der Erklärungen in Textform vorliegen und den Aussteller erkennen lassen können müssen.
Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers (Formblatt Verpflichtungserklärung, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents) ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des Unterauftragnehmers geplant ist. Nach gesonderter Aufforderung sind die geforderten Erklärungen unter namentlicher Benennung des oder der Unterauftragnehmer zwingend vorzulegen. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer für die Bereiche nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen sind. Insoweit gelten dieselben Eignungsanforderungen, wie für den Bieter. Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen der Unterauftragnehmer unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreichung der Erklärungen in Textform vorliegen und den Aussteller erkennen lassen können müssen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben).
2) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis und Erklärung in dem Eignungsformblatt folgenden Inhalts:
Ich/wir habe(n) eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird, und habe(n) mit dem Teilnahmeantrag entweder einen aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend), eingereicht. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ich/wir habe(n) eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird, und habe(n) mit dem Teilnahmeantrag entweder einen aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend), eingereicht. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die Unter Ziffer III.1.2. aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestgesamtjahresumsatz im relevanten Rechtsbereich (je nach Los) für das Jahr 2018 in Höhe von 500 000 EUR,
— Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert), Nachweis nicht älter als 6 Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
— Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert), Nachweis nicht älter als 6 Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Als Rechtsanwaltsgesellschaft wird nicht nur ein Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unabhängig von der gewählten Rechtsform, sondern auch eine Einzelkanzlei verstanden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen über die Leistungen im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los), die seit dem 01.01.2016 erbracht wurden.
2) Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 (Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben).
2) Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 (Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben).
3) Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 (Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben).
3) Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 (Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben).
4) Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Hauptansprechpartner, stellvertretender Hauptansprechpartner und weitere Rechtsanwälte, die im jeweiligen Rechtsbereich überwiegend tätig sind), mit folgenden Angaben: Name, Status (z. B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung (in Jahren) und Berufserfahrung (in Jahren) als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich).
4) Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Hauptansprechpartner, stellvertretender Hauptansprechpartner und weitere Rechtsanwälte, die im jeweiligen Rechtsbereich überwiegend tätig sind), mit folgenden Angaben: Name, Status (z. B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung (in Jahren) und Berufserfahrung (in Jahren) als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich).
Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen, deren Leistungen seit dem 1.1.2016 erbracht wurden.
Für das Los 1: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Außenwirtschaftsrecht;
Für das Los 2: mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Geldwäsche, mindestens 2 Referenzen auf dem Bereich Compliance, mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Finanzen;
Für das Los 3: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Recht der USA (davon 1 Referenz aus dem Bereich Wirtschaftsrecht des Bundesstaates New York, 1 Referenz aus dem Bereich Wirtschaftsrecht des Bundesstaates Kalifornien, 1 Referenz aus dem Bereich Wirtschaftsrecht des Bundesstaates Delaware und 1 Referenz aus dem Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht der USA);
Für das Los 3: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Recht der USA (davon 1 Referenz aus dem Bereich Wirtschaftsrecht des Bundesstaates New York, 1 Referenz aus dem Bereich Wirtschaftsrecht des Bundesstaates Kalifornien, 1 Referenz aus dem Bereich Wirtschaftsrecht des Bundesstaates Delaware und 1 Referenz aus dem Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht der USA);
Für das Los 4: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich allgemeines Zivilrecht.
— Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los und bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2018
— Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2018.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 3 BRAO und/oder eine entsprechende Vorschrift im Recht der USA.
HINWEIS:Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Nachforderung vorzulegen. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Anzahl der Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 1. Für jede wertbare Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte.
2) Bei der Ziffer III.1.3.) Nr. 1 genannten Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden:
— 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde.
Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im jeweiligen Rechtsbereich über die Platzierung des Bewerbers.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im jeweiligen Rechtsbereich über die Platzierung des Bewerbers.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Außenwirtschaftsrecht (Leistungserbringungskonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Kompetenz des Hauptansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Kompetenz des stellvertretenden Hauptansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Geldwäsche/Compliance/Finanzen (Leistungserbringungskonzept)
Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Recht der USA (Leistungserbringungskonzept)
Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich allgemeines Zivilrecht (Leistungserbringungskonzept)
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.
Kontakt
Kontaktperson: ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und
B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und
Nach §21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 3.12.2019 gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,
Deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKD5A6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 160 GWB Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Kurfürstendamm 194
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Telefon: +49 30880331-231📞
E-Mail: vergabestelle@zl-legal.de📧
Quelle: OJS 2019/S 220-539879 (2019-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und
Nach §21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 3.12.2019 gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,
Deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei
Diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKDPHS.
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und
Nach §21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKD5A6/documents zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 3.12.2019 gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,
Deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei
Diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKDPHS.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich Außenwirtschaftsrecht.
Kurze Beschreibung:
— Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei sämtlichen exportkontrollrechtlichen Fragestellungen, z. B. Ein- und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und Rüstungsgütern (DE, EU, USA),
— bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer BaFin-Genehmigung bei bestimmten Projekten,
Außerdem wird Beratung und Unterstützung bei typischen Zuwendungs- und Auftragsbedingungen öffentlicher Vertragspartner, z. B. Federal Aquisition Regulation (FAR) sowie verwandten öffentlichen Ausschreibungsregularien (DEAR, NFS) benötigt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-19 📅
Name: GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Name: Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Postort: Köln
Land: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-01 📅
Name: Kilpatrick Townsend & Stockton LLP
Postort: Stockholm
Land: Schweden 🇸🇪
Stockholm 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.
Referenz Zusätzliche Informationen
B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und
B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und
Deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei
Deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei
Diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKDPHS.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB:
„Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“