Rahmenverträge über Rechtsdienstleistungen in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutzrecht, IT-Recht und Kartellrecht

Fraunhofer Gesellschaft e. V.

Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutzrecht, IT-Recht und Kartellrecht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche der Fraunhofer-Gesellschaft hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag pro Los über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-27 Auftragsbekanntmachung
2019-10-09 Ergänzende Angaben
2019-10-24 Ergänzende Angaben
2019-11-05 Ergänzende Angaben
2020-03-30 Ergänzende Angaben
2020-04-06 Ergänzende Angaben
2020-04-08 Ergänzende Angaben
2020-04-14 Ergänzende Angaben
2020-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Juristische Beratung und Vertretung
Referenznummer: E_080_417787/Bon_öz
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutzrecht, IT-Recht und Kartellrecht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche der Fraunhofer-Gesellschaft hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag pro Los über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Juristische Beratung und Vertretung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechtsberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft e. V.
Postanschrift: Hansastr. 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 611/9491060 📞
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-459904
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert. B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21Abs.1und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach §21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen). C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter http://www.deutsche-evergabe.de zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 9.10.2019 gestellt wurden. E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt. Hinweis: diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da nach der Kostenprognose der Schwellenwert nicht überschritten wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich gewerblicher Rechtsschutz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen:
— Urheberrecht,
— Markenrecht,
— Wettbewerbsrecht,
— Patentrecht (z. B. Beratung zum Arbeitnehmererfinderrecht, Patentrecherchen, Bewertung von Patenten, Erstellung von Gutachten zur Rechtsbeständigkeit oder zur Verletzung von Patenten, Freedom-to-operate-Analysen),
— Presserecht.
Außerdem wird die rechtliche Unterstützung bei der Lizensierung/Übertragung von IP von Dritten/an Dritte(jeweils auch mit Sitz im Ausland) benötigt.
Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht, den Vertrag durch eine einseitige Erklärung um weitere 24 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrags
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich Datenschutzrecht
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beratung und Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers u. a. bei der:
— Erstellung von Mustertexten (Verträge, Datenschutzerklärungen, Checklisten),
— Umsetzung von Datenschutzkonzepten,
— Bearbeitung datenschutzrechtlicher Beschwerden und Auskunftsersuchen,
— Durchführung von Schulungen,
— Erstellung von datenschutzrechtlichen Gutachten.
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich IT-Recht
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere:
— Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Erstellung von Vertragsmustern,
— Erstellung von Gutachten.
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich Kartellrecht
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Beratung und Unterstützung bei kartellrechtlichen Fragestellungen, insbesondere der Fusionskontrolle, der länderspezifischen Anmeldepflichten und länderübergreifenden Sachverhalten (DE, EU).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Eignung).
Beim Einsatz von Nachunternehmer sind diese zu benennen und Ihre Eignung ist anhand der o. g. Unterlage nachzuweisen. Außerdem ist auf eigener Unterlage der Anteil der Nachunternehmer am Umfang des Auftragsgegenstandes darzulegen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Formblatt Verpflichtungserklärung) abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz im relevanten Rechtsbereich (je nach Los) jeweils für 2016, 2017,2018, gerundet auf volle 100 000 EUR (Eignungsformblatt)
(Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben).
2) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis und Erklärung in dem Eignungsformblatt folgenden Inhalts:
Ich/wir habe(n) eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird, und habe(n) mit dem Teilnahmeantrag entweder einen aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend), eingereicht. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
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Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die Unter Ziffer III.1.2) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestgesamtjahresumsatz im relevanten Rechtsbereich (je nach Los) für das Jahr 2018 in Höhe von 500 000 EUR,
— Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR je Versicherungsfall(zweifach maximiert), Nachweis nicht älter als 6 Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen über die Leistungen im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los), die seit dem 1.1.2016 erbracht wurden;
2) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 (Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben);
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3) Anzahl der festangestellten Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 (Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben);
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4) Anzahl der festangestellten Fachanwälte gemäß Fachanwaltsordnung für jeweiligen Rechtsbereich(bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzte 3 Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 (Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben):
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— für das Los 1: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz,
— für das Los 3: Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
5) Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Hauptansprechpartner, stellvertretender Hauptansprechpartner und weitere Rechtsanwälte, die im jeweiligen Rechtsbereich überwiegend tätig sind), mit folgenden Angaben: Name, Status (z. B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung (in Jahren) und Berufserfahrung (in Jahren) als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich, Fachanwaltstitel nach FAO für die Lose 1 und 3 (ja/nein).
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Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
—— Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen, deren Leistungen seit dem 1.1.2016 erbracht wurden.
— Für das Los 1: mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Urheberrecht, mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Patentrecht, mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Markenrecht, mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Presserecht,
— für das Los 2: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Datenschutzrecht,
— für das Los 3: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich IT-Recht,
— für das Los 4: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Kartellrecht.
—— mindestens 3 festangestellte Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los und bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2018,
—— mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2018,
—— für die Lose 1 und 3: mindestens 1 Fachanwalt für den jeweiligen Rechtsbereich gemäß Fachanwaltsordnung(bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2018.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 3 BRAO
Hinweis: die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Nachforderung vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Anzahl der Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 1. Für jede wertbare Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte;
2) Bei der Ziffer III.1.3.) Nr. 1 genannten Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden:
— 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde.
Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im jeweiligen Rechtsbereich über die Platzierung des Bewerbers.
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1) Anzahl der Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 1. Für jede wertbare Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich gewerblicher Rechtsschutz (Leistungserbringungskonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Name: Persönliche Kompetenz des Hauptansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Name: Persönliche Kompetenz des stellvertretenden Hauptansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Datenschutzrecht (Leistungserbringungskonzept)
Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich IT-Recht (Leistungserbringungskonzept)
Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Kartellrecht (Leistungserbringungskonzept)

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.
Kontakt
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
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B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21Abs.1und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach §21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
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C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter http://www.deutsche-evergabe.de zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 9.10.2019 gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Mehr anzeigen
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Hinweis: diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da nach der Kostenprognose der Schwellenwert nicht überschritten wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Deutschland
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
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Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe
Postanschrift: Hansastr. 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de 📧
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 189-459904 (2019-09-27)
Ergänzende Angaben (2019-10-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 198-482044
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 189-459904
ABl. S-Ausgabe: 198
Quelle: OJS 2019/S 198-482044 (2019-10-09)
Ergänzende Angaben (2019-10-24)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 208-508597
ABl. S-Ausgabe: 208
Quelle: OJS 2019/S 208-508597 (2019-10-24)
Ergänzende Angaben (2019-11-05)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 215-528491
ABl. S-Ausgabe: 215
Quelle: OJS 2019/S 215-528491 (2019-11-05)
Ergänzende Angaben (2020-03-30)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 067-160076
ABl. S-Ausgabe: 67
Quelle: OJS 2020/S 067-160076 (2020-03-30)
Ergänzende Angaben (2020-04-06)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 071-169564
ABl. S-Ausgabe: 71
Quelle: OJS 2020/S 071-169564 (2020-04-06)
Ergänzende Angaben (2020-04-08)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 072-172835
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit verlängern wir die Zuschlagsfrist/Bindefrist nur für Los 3 zum 30.4.2020.
Quelle: OJS 2020/S 072-172835 (2020-04-08)
Ergänzende Angaben (2020-04-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 075-178618
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2020/S 075-178618 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal deutsche eVergabe
Kontakt
E-Mail: fraunhofer@deutsche-evergabe.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 076-180468
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Außerdem wird die rechtliche Unterstützung bei der Lizensierung/Übertragung von IP von Dritten/an Dritte (jeweils auch mit Sitz im Ausland) benötigt.
Beratung und Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers u. a. bei der

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen imBereich gewerblicher Rechtsschutz (Leistungserbringungskonzept)
Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen imBereich Datenschutzrecht (Leistungserbringungskonzept)
Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen imBereich Kartellrecht (Leistungserbringungskonzept)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-30 📅
Name: Härting Rechtsanwälte PartGmbB
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Helbing Kanzlei für Datenschutzrecht und IT-Recht
Postort: München
Land: Bayern 🏙️
Name: Oppenländer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postort: Stuttgart
Land: Stuttgart 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: 2c-de.info@zv.fraunhofer.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 076-180468 (2020-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 089-212853
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert. B) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21Abs.1und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach §21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen). C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter http://www.deutsche-evergabe.de zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 9.10.2019 gestellt wurden. E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt. Hinweis: Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da nach der Kostenprognose der Schwellenwert nicht überschritten wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Unterstützung bei der Vertragsgestaltung / Erstellung von Vertragsmustern,
Bezeichnung des Loses: Rechtsdienstleistungen im Bereich IT Recht

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen imBereich IT-Recht (Leistungserbringungskonzept)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-21 📅
Name: BHO Legal Rechtsanwälte und Patentanwalt Partnerschaft mbB
Postort: Köln
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da nach der Kostenprognose der Schwellenwert nicht überschritten wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: 2c-de.info@zv.fraunhofer.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 089-212853 (2020-05-05)