Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Realisierung und Betrieb einer WAN-Infrastruktur
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Heidekreis schreibt im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs die Realisierung und den Betrieb einer WAN-Infrastruktur aus.”
1️⃣
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 29683 Bad Fallingbostel
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Heidekreis betreibt ein MPLS-Netz das aus einem Kreis-Netz, einem Verwaltungs-Netz und einem Schulnetz besteht. Die Netze sind vertraglich und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Heidekreis betreibt ein MPLS-Netz das aus einem Kreis-Netz, einem Verwaltungs-Netz und einem Schulnetz besteht. Die Netze sind vertraglich und technisch zusammengelegt. Die Anbindung der Standorte erfolgt über LWL. Es gibt auch eine Backup-Konzept zwischen den beiden Rechenzentren. Das Vertragsende ist der 31.12.2020.
Neben dem bestehenden Netz soll über den Wettbewerblichen Dialog eine Markterkundung erfolgen, die zusätzliche Standorte an das Internet anschließt und optional in das Kreisnetz mit einbindet. Die Angaben sind freiwillig und sind nicht Bestandteil des Auftrages. Der Anbieter hat auch kein Recht auf eine Beauftragung.
Die Laufzeit der WAN-Infrastruktur soll 60 Monate betragen.
Das MPLS soll so aufgebaut werden, dass folgende Leistungen umsetzbar sind:
— LWL-Direktanbindung aller Standorte,
— Any-to-Any Kommunikation zwischen den Standorten,
— VLAN/VPN-Struktur (keine Übertragung der Daten ins Internet),
— Gemanagte Firewalls (dezentrale Einrichtung),
— Erbringung von Quality of Service (QoS),
— Hohe Verfügbarkeit.
Grundsätzlich soll die Netzinfrastruktur aus symmetrischen Leitungen aufgebaut werden.
Die aktuellen Bandbreiten sind beizubehalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bei der Bewertung der eingegangenen Teilnahmeanträge wird eine Skalierung auf Basis von max. 1 000 erreichbaren Bewertungspunkten durchgeführt, genaue...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei der Bewertung der eingegangenen Teilnahmeanträge wird eine Skalierung auf Basis von max. 1 000 erreichbaren Bewertungspunkten durchgeführt, genaue Bewertungshinweise entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III dieser Bekanntmachung.
Die Einladungen zum 1. Dialog für die ausgewählten Unternehmen werden voraussichtlich am 7.10.2019 versandt. Eine Aufwandsentschädigung für die teilnehmenden Unternehmen wird nicht gewährt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Mit dem ausgewählten Bieter wird ein EVB-IT Dienstvertrag geschlossen. Es gelten die entsprechenden AGB (EVB-IT Dienstleistungs-AGB). Wesentliche...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem ausgewählten Bieter wird ein EVB-IT Dienstvertrag geschlossen. Es gelten die entsprechenden AGB (EVB-IT Dienstleistungs-AGB). Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Keine geforderten Kautionen und Sicherheiten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.1.1) Erklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden;
1.1.2) Erklärung, dass der Bieter seinen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.1.1) Erklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden;
1.1.2) Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
1.1.3) Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
1.1.4) Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
1.1.5) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
1.1.6) Erklärung, dass das Unternehmen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist (Eintragung im Berufs- oder Handelsregister).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.2.1) Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.2.1) Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen im Bereich WAN. Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer), Beschreibung der Servicestruktur. (Auswahlkriterium: max. 240 Punkte);
1.2.2) Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für den Geschäftsbereich WAN. (Auswahlkriterium: max. 160 Punkte);
1.2.3) Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar) (siehe: https://www.creditreform.de/microsites/creditreform-ratingmap-deutschland.html);
1.2.4) Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
1.2.5) Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet;
1.2.6) Erklärung, dass für das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen besteht (s. auch ergänzende Vertragsbedingungen zum EVB-IT Dienstvertrag):
Personenschäden: 1 500 000 EUR; Sachschäden: bis zu 500 000 EUR je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 000 000 EUR je Vertrag; Vermögensschäden: bis zu 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages.
“Zu 1.2.3: Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft muss einen Creditreform-Bonitätsindex mit einer „befriedigenden bzw. noch guten Bonität“ der Risikoklasse III...”
Zu 1.2.3: Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft muss einen Creditreform-Bonitätsindex mit einer „befriedigenden bzw. noch guten Bonität“ der Risikoklasse III aufweisen. Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.3.1) Beschreibung von mind. 3 vergleichbaren Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
— Referenz / Auftrag in den letzten 3 Jahren (vor Ablauf der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3.1) Beschreibung von mind. 3 vergleichbaren Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
— Referenz / Auftrag in den letzten 3 Jahren (vor Ablauf der Teilnahmefrist) abgeschlossen oder mindestens seit einem Jahr laufend,
— Beschreibung einer ähnlichen Aufgabenstellung möglichst im öffentlichen Bereich ähnlicher Größenordnung,
— Angabe über die Realisierung einer WAN-Infrastruktur,
— Benennung von Ansprechpartnern beim Referenzkunden mit vollständigen Kontaktdaten. (Auswahlkriterium: max. 600 Punkte).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet,
— Der Bieter hat mit Abgabe des Teilnahmeantrags schriftlich zu erklären, bei der Ausführung des Auftrags seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,19 EUR) zu zahlen und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden.
Mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-25
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Nachweise und...”
Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine Bewerbung zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-15-3306 / 3307 / 3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 163-400724 (2019-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Landkreis Heidekreis, Stabsstelle Vergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 2568900.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 2568900.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 163-400724
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 150-2019
Titel: Realisierung und Betrieb einer WAN-Infrastruktur
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWE TEL GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Straße 310
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 568 900 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 035-083347 (2020-02-17)