Innenwandputz gefilzt und als Fliesengrundputz im Zuge der Generalsanierung der Dreifachturnhalle und des Hallenbades der Hans- und Sophie-Scholl-Realschule
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Realschul-Sportstätte, Generalsanierung, Innenputz
65-2018-Sc-035
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Innenwandputz gefilzt und als Fliesengrundputz im Zuge der Generalsanierung der Dreifachturnhalle und des Hallenbades der Hans- und Sophie-Scholl-Realschule”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weiden in der Oberpfalz
Beschreibung der Beschaffung:
“— Schutzabdeckung PE-Folie: 500 m,
— Untergrundvorbereitung: 3 950 m,
— Innenputz PIII, zweilagig: 3 250 m gefilzt oder Fliesengrundputz,
— Innenputz PII,...”
Beschreibung der Beschaffung
— Schutzabdeckung PE-Folie: 500 m,
— Untergrundvorbereitung: 3 950 m,
— Innenputz PIII, zweilagig: 3 250 m gefilzt oder Fliesengrundputz,
— Innenputz PII, einlagig als Renovierputz: 700 m gefilzt,
— Putzbewehrung Gittergewebe: 2 000 m,
— Putzbewehrung Drahtgitter: 200 m,
— diverse Putzprofile: 800 lfm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter erklärt, dass er im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist. Der Auftraggeber behält sich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter erklärt, dass er im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Erklärung ist mittels Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit es Bauleistungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern;
2) Der Bieter versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten 5 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat. Falls der Bieter in die engere Wahl kommt, wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten 5 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat. Falls der Bieter in die engere Wahl kommt, wird er Referenzen gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorlegen. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen. Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten und die Qualifikation anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese verbindlich benennen (Formblatt 235) und auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nachweisen, das ihnen die Mittel zur Vergütung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (Formblatt 236).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-26
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-26
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Neues Rathaus
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 011-020647 (2019-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Weiden i.d.OPf., Amt für Hochbau und Gebäudemanagement
Postort: Weiden i. d. OPf.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Innenwandputz gefilzt und als Fliesengrundputz im Zuge der Generalsanierung der Dreifachturnhalle und desHallenbades der Hans- und Sophie-Scholl-Realschule.” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weiden i. d. OPf.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 011-020647
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 65-2018-Sc-035
Titel: Realschul-Sportstätte, Generalsanierung, Innenputz
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 096-231295 (2019-05-16)