Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
2019/FD32/01
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Kurze Beschreibung:
“Ausführung de Rohbauarbeiten für den Erweiterungs-Neubau an der Bertha-von-Suttner-Schule”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fundamentierungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maurerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenabtrag📦
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bertha-von-Suttner-Schule
Dösselbuschberg 40
21502 Geesthacht
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauhauptgewerk:
Erdarbeiten 5 025 t.
Stahlbetonarbeiten u. a.:
— Fundamente Sohle Ebene 0.00, Ebene 1 956 und Ebene 5 542
— Stb. Sohle 453 m,
— Stb....”
Beschreibung der Beschaffung
Bauhauptgewerk:
Erdarbeiten 5 025 t.
Stahlbetonarbeiten u. a.:
— Fundamente Sohle Ebene 0.00, Ebene 1 956 und Ebene 5 542
— Stb. Sohle 453 m,
— Stb. Frostschürze 30 m,
— Perimeterdämmung 1 986 m.
Stahlbetonarbeiten EG, 1 OG, 2 OG:
— Stb.-Wände 1 470 m2,
— Stb-Rundstützen d= 30-40 cm 475 m,
— Stb.-Brüstung n. tragend 111,35 m,
— Stb-Unterzug 50 cm x 50 cm 33 m,
— Stb-Decke 1 796 m,
— Stb. Balken 180 m.
Stahlbetonfertigteiltreppen: 17 St.
Mauerwerksarbeiten:
— Porenbeton 185 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-20 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Geesthacht
Fachdienst Bauverwaltung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotsöffnung entsprechend § 14 EU Abs.1 S.1 VOB/A nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotsöffnung entsprechend § 14 EU Abs.1 S.1 VOB/A nicht zugelassen.
“Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von...”
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5QY8RU
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 046-104698 (2019-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ausführung de Rohbauarbeiten für den Erweiterungs-Neubau an der Bertha-von-Suttner-Schule.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1365300.66 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauhauptgewerk:
Erdarbeiten 5 025 t
Stahlbetonarbeiten u. a.:
Fundamente Sohle Ebene 0.00, Ebene 1.956 und Ebene 5 542
Stb. Sohle 453 m
Stb. Frostschürze 30...”
Beschreibung der Beschaffung
Bauhauptgewerk:
Erdarbeiten 5 025 t
Stahlbetonarbeiten u. a.:
Fundamente Sohle Ebene 0.00, Ebene 1.956 und Ebene 5 542
Stb. Sohle 453 m
Stb. Frostschürze 30 m
Perimeterdämmung 1 986 m
Stahlbetonarbeiten EG, 1OG, 2OG:
Stb.-Wände 1 470 m
Stb-Rundstützen d= 30-40 cm 475 m
Stb.-Brüstung n. tragend 111,35 m
Stb-Unterzug 50 cm x 50 cm 33 m
Stb-Decke 1 796 m
Stb. Balken 180 m
Stahlbetonfertigteiltreppen: 17 St.
Mauerwerksarbeiten:
Porenbeton 185 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 046-104698
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019/FD32/01
Titel: Rohbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nuro Bau GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 11
Postort: Quickborn
Postleitzahl: 25451
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herzogtum Lauenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1624707.79 💰
“Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von...”
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5QYWZ2
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 154-379082 (2019-08-08)