Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Gesamtbeschäftigtenzahl];
2) Eigenerklärung in Form einer Beschreibung vorhandenen technischen Ausrüstung des Unternehmens in Zusammenhang mit dem sicheren Transport, dem Digitalisieren von Schriftgut und deren Lagerungsmöglichkeit [Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung];
3) Beschreibung der eigenen, im Unternehmen für die ausschreibungsrelevanten Bereiche angewendeten Maßnahmen zur Qualitätssicherung [Eigenerklärung zur Qualitätssicherung];
4) Beschreibung der eigenen, im Unternehmen für die ausschreibungsrelevanten Bereiche angewendeten Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit [Eigenerklärung zum Informations-Sicherheits-Managementsystems (ISMS)];
5) Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
— Kurzbezeichnung der Referenz
— Vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber)
— Auftragswert
— öffentlicher oder privater Auftraggeber
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt)
— Termingerechter Projektabschluss
— Anzahl der verarbeiteten Akten oder Seiten
— Aussagekräftige Beschreibung der Referenz, einschließlich der erbrachten Leistungen und die Art und Anzahl des digitalisierten Schriftguts,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitgliedeiner Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.