Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schloss Sachsenburg – VE 12_2 – Außenputzarbeiten, Hauptmaßnahme
2019/21040/VE12.2”
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Außenputzarbeiten im Rahmen des Bauvorhabens Schloss Sachsenburg.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankenberg/Sa., DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Baumaßnahmen sind Teil der Gesamtsanierung und Restaurierung des Schloss Sachsenburg.
Das Bauvorhaben wurde...”
Beschreibung der Beschaffung
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Baumaßnahmen sind Teil der Gesamtsanierung und Restaurierung des Schloss Sachsenburg.
Das Bauvorhaben wurde bereits mit 2 Maßnahmepaketen „Vorgezogene Maßnahmen I und II“ begonnen, hier erfolgten bereits Notsicherungen im Rohbau und am Dachstuhl der Nordwestecke, der Einbau eines Aufzugsschachtes und die Rohbau-, Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten an der Südwestecke, einige Nichtstatische Abbruch- und Umbauarbeiten sowie Freilegungsarbeiten im Zusammenhang mit der baubegleitenden Bauforschung. Des Weiteren erfolgen bereits die Sanierungsarbeiten für Natursteingewände und Putz an den Innenhof-Fassaden.
Im hier beschriebenen Los 12.2 sind im Wesentlichen folgende Arbeiten auszuführen:
— Prüfen Außenfassade auf Putzfehlstellen,
— Herstellung Neuputz im Bereich der abgebrochenen Putzflächen,
— Neuputz auf Bereichen, die bisher ohne Putz sind,
— Malerarbeiten, Anstrich der Fassaden in neuer Farbfassung, Gewände und Gesimse mit Reinsilikat-Farbsystem.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-17 📅
Datum des Endes: 2020-09-24 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 097-233269
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-04
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 154-378861 (2019-08-08)