Schloss Sachsenburg – VE 12_2 – Außenputzarbeiten, Hauptmaßnahme

Eigenbetrieb Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa

Außenputzarbeiten im Rahmen des Bauvorhabens Schloss Sachsenburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Putzarbeiten
Referenznummer: 2019/21040/VE12.2
Kurze Beschreibung: Außenputzarbeiten im Rahmen des Bauvorhabens Schloss Sachsenburg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Putzarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa
Postanschrift: Markt 15
Postleitzahl: 09669
Postort: Frankenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.frankenberg-sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabe@immobilien-frankenberg.de 📧
Telefon: +49 37206506-0 📞
Fax: +49 37206506-40 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2125581/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-12 📅
Datum des Beginns: 2019-12-17 📅
Datum des Endes: 2020-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 154-378861
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 097-233269
ABl. S-Ausgabe: 154

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Baumaßnahmen sind Teil der Gesamtsanierung und Restaurierung des Schloss Sachsenburg.
Das Bauvorhaben wurde bereits mit 2 Maßnahmepaketen „Vorgezogene Maßnahmen I und II“ begonnen, hier erfolgten bereits Notsicherungen im Rohbau und am Dachstuhl der Nordwestecke, der Einbau eines Aufzugsschachtes und die Rohbau-, Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten an der Südwestecke, einige Nichtstatische Abbruch- und Umbauarbeiten sowie Freilegungsarbeiten im Zusammenhang mit der baubegleitenden Bauforschung. Des Weiteren erfolgen bereits die Sanierungsarbeiten für Natursteingewände und Putz an den Innenhof-Fassaden.
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Im hier beschriebenen Los 12.2 sind im Wesentlichen folgende Arbeiten auszuführen:
— Prüfen Außenfassade auf Putzfehlstellen,
— Herstellung Neuputz im Bereich der abgebrochenen Putzflächen,
— Neuputz auf Bereichen, die bisher ohne Putz sind,
— Malerarbeiten, Anstrich der Fassaden in neuer Farbfassung, Gewände und Gesimse mit Reinsilikat-Farbsystem.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankenberg/Sa., DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten: Entfällt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.frankenberg-sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2125581/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 154-378861 (2019-08-08)
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