Auftragsbekanntmachung (2019-01-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Frankenberg/Sa.
Postanschrift: Markt 15
Postort: Frankenberg/Sa.
Postleitzahl: 09669
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Otparlik
Telefon: +49 372065060📞
E-Mail: vergabe@immobilien- frankenberg.de📧
Fax: +49 3720650640 📠
Region: Mittelsachsen🏙️
URL: www.frankenberg-sachsen.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schloss Sachsenburg – VE30 – Aufzugsanlagen
2019/21040/VE30
Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge, Schrägaufzüge, Hebezeuge, Rolltreppen und Rollsteige📦
Kurze Beschreibung: Errichtung eines Personenaufzug im Schloss Sachsenburg
Die Denkmalsicherung sowie die Wiedernutzbarmachung des Schlosses werden durch umfassende Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Innenräumen umgesetzt. Die Technische Gebäudeausstattung wurde zurück gebaut und wird im Rahmen der Baumaßnahme nach heutigen Stand der Technik integriert.
Im hier beschriebenen Los 30 sind im Wesentlichen folgende Arbeiten auszuführen
— Einbau eines Personenaufzuges in einen gemauerten Schacht,
— Ausführung als maschinenraumloser Personenaufzug mit getriebelosem Antrieb im Schachtkopf,
— Ausführung behindertengerecht,
— Kapazität: 15 Personen,
— Nutzlast: 1 125 kg,
— Hubhöhe: ca. 18 m,
— 5 Haltestellen,
— 2 Zugangsseiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignung gemäß VOB/A unter Angabe der Präqualifikationsnummer oder Eigenerklärung Formblatt 124” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 104-236712
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-01
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Eigenbetrieb „Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa.“, Humboldtstraße 2, 09669 Frankenberg/Sa.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers. Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 008-013354 (2019-01-09)