Das in den 1970er Jahren errichtete Schulzentrum Mühlenredder in Reinbek soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Der als Kasseler-Modell gebaute, 3- bzw. 1-geschossige Gebäudekomplex wird bis auf das ursprüngliche Stahlbeton-Skelett-Tragwerk aus Fertigteilstützen, -bindern und -deckenplatten zurückgebaut. Die Rückbauarbeiten erfolgen zeitlich vorgezogen im Vorfelde des Umbaus. Die anschließenden Umbau- und Erweiterungsarbeiten werden in einem zusammenhängenden Bauablauf ohne laufenden Betrieb ausgeführt. Die bestehenden Gebäudeteile erhalten dabei eine komplett neue Außen hülle sowie einen vollständig neuen Innenausbau. Ferner werden die gesamten Außenanlagen unter Erhaltung des Baumbestandes erneuert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Kurze Beschreibung:
Das in den 1970er Jahren errichtete Schulzentrum Mühlenredder in Reinbek soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Der als Kasseler-Modell gebaute, 3- bzw. 1-geschossige Gebäudekomplex wird bis auf das ursprüngliche Stahlbeton-Skelett-Tragwerk aus Fertigteilstützen, -bindern und -deckenplatten zurückgebaut. Die Rückbauarbeiten erfolgen zeitlich vorgezogen im Vorfelde des Umbaus. Die anschließenden Umbau- und Erweiterungsarbeiten werden in einem zusammenhängenden Bauablauf ohne laufenden Betrieb ausgeführt. Die bestehenden Gebäudeteile erhalten dabei eine komplett neue Außen hülle sowie einen vollständig neuen Innenausbau. Ferner werden die gesamten Außenanlagen unter Erhaltung des Baumbestandes erneuert.
Das in den 1970er Jahren errichtete Schulzentrum Mühlenredder in Reinbek soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Der als Kasseler-Modell gebaute, 3- bzw. 1-geschossige Gebäudekomplex wird bis auf das ursprüngliche Stahlbeton-Skelett-Tragwerk aus Fertigteilstützen, -bindern und -deckenplatten zurückgebaut. Die Rückbauarbeiten erfolgen zeitlich vorgezogen im Vorfelde des Umbaus. Die anschließenden Umbau- und Erweiterungsarbeiten werden in einem zusammenhängenden Bauablauf ohne laufenden Betrieb ausgeführt. Die bestehenden Gebäudeteile erhalten dabei eine komplett neue Außen hülle sowie einen vollständig neuen Innenausbau. Ferner werden die gesamten Außenanlagen unter Erhaltung des Baumbestandes erneuert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gipskartonarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stormarn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-13 📅
Datum des Beginns: 2020-11-30 📅
Datum des Endes: 2021-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 219-536739
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
„Ausführung von Trockenbauarbeiten an Deckenflächen im Neubau und Bestand, EG bis 2.OG:
– ca. 4 100 qm Rasterdecke,
– ca. 600 qm Akustikpaneldecke,
– ca. 2 800 qm Gipskartondecke,
– ca. 1 350 qm Gipskartondecke gelocht,
– ca. 1 000 qm Deckenabkofferungen,
– ca. 210 lfm Deckenschürzen".
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reinbek
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor
— die Gewerbeanmeldung,
— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
— eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossen-schaft nicht älter als ein Jahr,
— Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
— mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen,
— Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:50
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:50
Ort des Eröffnungstermins: GMSH AöR, Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.
Referenz Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentliche Auftraggeber
Postort: Reinbek
Quelle: OJS 2019/S 219-536739 (2019-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das in den 1970er Jahren errichtete Schulzentrum Mühlenredder in Reinbek soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Der als Kasseler-Modell gebaute, 3- bzw. 1-geschossige Gebäudekomplex wird bis auf das ursprüngliche Stahlbeton-Skelett-Tragwerk aus Fertigteilstützen, -bindern und -deckenplatten zurückgebaut. Die Rückbauarbeiten erfolgen zeitlich vorgezogen im Vorfelde des Umbaus. Die anschließenden Umbau- und Erweiterungsarbeiten werden in einem zusammenhängenden Bauablauf ohne laufenden Betrieb ausgeführt. Die bestehenden Gebäudeteile erhalten dabei eine komplett neue Außenhülle sowie einen vollständig neuen Innenausbau. Ferner werden die gesamten Außenanlagen unter Erhaltung des Baumbestandes erneuert.
Das in den 1970er Jahren errichtete Schulzentrum Mühlenredder in Reinbek soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Der als Kasseler-Modell gebaute, 3- bzw. 1-geschossige Gebäudekomplex wird bis auf das ursprüngliche Stahlbeton-Skelett-Tragwerk aus Fertigteilstützen, -bindern und -deckenplatten zurückgebaut. Die Rückbauarbeiten erfolgen zeitlich vorgezogen im Vorfelde des Umbaus. Die anschließenden Umbau- und Erweiterungsarbeiten werden in einem zusammenhängenden Bauablauf ohne laufenden Betrieb ausgeführt. Die bestehenden Gebäudeteile erhalten dabei eine komplett neue Außenhülle sowie einen vollständig neuen Innenausbau. Ferner werden die gesamten Außenanlagen unter Erhaltung des Baumbestandes erneuert.
Gesamtwert des Auftrags: 508722.86 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Reinbek — Der Bürgermeister
Ausführung von Trockenbauarbeiten an Deckenflächen im Neubau und Bestand, EG bis 2.OG
— ca. 4 100 qm Rasterdecke,
— ca. 600 qm Akustikpaneldecke,
— ca. 2 800 qm Gipskartondecke,
— ca. 1 350 qm Gipskartondecke gelocht,
— ca. 1 000 qm Deckenabkofferungen,
— ca. 210 lfm Deckenschürzen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-29 📅
Name: Bohle Innenausbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Porgesring 22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22615410📞
E-Mail: info44@bohle-gruppe.com📧
Land: Hamburg
🏙️
Internetadresse: http://www.bohle-gruppe.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 508722.86 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentliche Auftraggeber
Quelle: OJS 2020/S 075-177727 (2020-04-15)