Schwachstrom - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1, S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such & Signalanlagen,
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung,
— Übertragungsnetze,
sowie Wartung der installierten BMA.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Forschungszentrum Borstel
Postanschrift: Parkallee 1-40
Postort: Sülfeld- OT Borstel
Postleitzahl: 23845
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de📧
Region: Segeberg🏙️
URL: https://fz-borstel.de/index.php/de/🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Teilnahme-URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schwachstrom - Fernmelde und Informationstechnische Anlagen 31900015OV
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Schwachstrom - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1, S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such &...”
Kurze Beschreibung
Schwachstrom - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1, S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such & Signalanlagen,
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung,
— Übertragungsnetze,
sowie Wartung der installierten BMA.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 158 534 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parkallee 1, 23845 Borstel, Schleswig Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Schwachstrom - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1, S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such &...”
Beschreibung der Beschaffung
Schwachstrom - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1, S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such & Signalanlagen,
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung
— Übertragungsnetze
sowie Wartung der installierten BMA.
Das 1 300 qm große Gebäude ist zweigeschossig:
Erdgeschoß enthält die Laborflächen sowie einige Büroflächen. Im direkt darüberliegenden Technikgeschoß (450 qm) sind die gesamten Technikanlagen untergebracht.
Neben der Installation der Technikanlagen ist die erfolgreiche Anerkennung der Laborrelevanten Anlagen durch einen Prüfsachverständigen sowie eine erfolgreiche Einregulierung, die durch den folgenden Probebetrieb umfänglich getested wird, kennzeichnent für die Leistung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 158 534 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 16
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu
Diesem Vergabeverfahren sowie unter: https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf .
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Nachweis, dass Hauptunternehmer sowie seine Nachunternehmer in den letzten 5 Jahren in der DACH Region eine vergleichbare Anlage/ Leistung erbracht haben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Text wie zu III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Text wie zu III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Text wie zu III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Text wie zu III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-21
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-21
09:30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Foschungszentrum Borstel
Postanschrift: Parkallee 1-40
Postort: Sülfeld OT Borstel
Postleitzahl: 23845
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 182-442157 (2019-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schwachstrom – Fernmelde und Informationstechnische Anlagen 31900015OV
Kurze Beschreibung:
“Schwachstrom – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1,S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such &...”
Kurze Beschreibung
Schwachstrom – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1,S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such & Signalanlagen;
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung.
Inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung:
— Übertragungsnetze sowie Wartung der installierten BMA.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 180845.35 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parkallee 1
23845 Borstel, Schleswig Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Schwachstrom – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1,S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such &...”
Beschreibung der Beschaffung
Schwachstrom – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1,S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such & Signalanlagen;
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung.
Inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung:
— Übertragungsnetze.
Sowie Wartung der installierten BMA.
Das 1 300 qm große Gebäude ist zweigeschossig:
Erdgeschoß enthält die Laborflächen sowie einige Büroflächen. Im direkt darüberliegenden Technikgeschoß (450 qm) sind die gesamten Technikanlagen untergebracht.
Neben der Installation der Technikanlagen ist die erfolgreiche Anerkennung der Laborrelevanten Anlagen durch einen Prüfsachverständigen sowie eine erfolgreiche
Einregulierung, die durch den folgenden Probebetrieb umfänglich getested wird, kennzeichnent für die Leistung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 182-442157
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Schwachstrom – Fernmelde und Informationstechnische Anlagen 31900015OV
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Otto Schatte GmbH
Postanschrift: Hochstraße 82
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 45140880-0📞
E-Mail: m.spielmann@schatte.de📧
Region: Segeberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 158 534 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 180845.64 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2020/S 072-170418 (2020-04-08)