Schwachstrom - Fernmelde und Informationstechnische Anlagen 31900015OV

Forschungszentrum Borstel

Schwachstrom - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1, S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such & Signalanlagen,
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung,
— Übertragungsnetze,
sowie Wartung der installierten BMA.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-16 Auftragsbekanntmachung
2020-04-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
Kurze Beschreibung:
Schwachstrom - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1, S2 und S3 Laboren. Die Arbeiten umfassen: — Such & Signalanlagen, — Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung, — Übertragungsnetze, sowie Wartung der installierten BMA.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Segeberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum Borstel
Postanschrift: Parkallee 1-40
Postleitzahl: 23845
Postort: Sülfeld- OT Borstel
Kontakt
Internetadresse: https://fz-borstel.de/index.php/de/ 🌏
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de 📧
URL der Dokumente: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 182-442157
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schwachstrom - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1, S2 und S3 Laboren.
Die Arbeiten umfassen:
— Such & Signalanlagen,
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung,
— Übertragungsnetze,
sowie Wartung der installierten BMA.
Geschätzter Gesamtwert: 158 534 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung
— Übertragungsnetze
Das 1 300 qm große Gebäude ist zweigeschossig:
Erdgeschoß enthält die Laborflächen sowie einige Büroflächen. Im direkt darüberliegenden Technikgeschoß (450 qm) sind die gesamten Technikanlagen untergebracht.
Neben der Installation der Technikanlagen ist die erfolgreiche Anerkennung der Laborrelevanten Anlagen durch einen Prüfsachverständigen sowie eine erfolgreiche Einregulierung, die durch den folgenden Probebetrieb umfänglich getested wird, kennzeichnent für die Leistung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 158 534 EUR 💰
Dauer: 16 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parkallee 1, 23845 Borstel, Schleswig Holstein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Nachweis, dass Hauptunternehmer sowie seine Nachunternehmer in den letzten 5 Jahren in der DACH Region eine vergleichbare Anlage/ Leistung erbracht haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Text wie zu III.1.1)
Mindeststandards: Text wie zu III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Text wie zu III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Dokumente: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Foschungszentrum Borstel
Postanschrift: Parkallee 1-40
Postort: Sülfeld OT Borstel
Postleitzahl: 23845
Quelle: OJS 2019/S 182-442157 (2019-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schwachstrom – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1,S2 und S3 Laboren. Die Arbeiten umfassen: — Such & Signalanlagen; — Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung. Inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung: — Übertragungsnetze sowie Wartung der installierten BMA.
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Gesamtwert des Auftrags: 180845.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 072-170418
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 182-442157
ABl. S-Ausgabe: 72

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schwachstrom – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1,S2 und S3 Laboren.
— Such & Signalanlagen;
— Gefahrenmeldeanlagen und Alarmierung.
Inklusive Zutrittskontrolle und Videoüberwachung:
— Übertragungsnetze sowie Wartung der installierten BMA.
Schwachstrom – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen in einem Forschunsgneubau mit S1,S2 und S3 Laboren.
— Übertragungsnetze.
Sowie Wartung der installierten BMA.
Erdgeschoß enthält die Laborflächen sowie einige Büroflächen. Im direkt darüberliegenden Technikgeschoß (450 qm) sind die gesamten Technikanlagen untergebracht.
Neben der Installation der Technikanlagen ist die erfolgreiche Anerkennung der Laborrelevanten Anlagen durch einen Prüfsachverständigen sowie eine erfolgreiche
Einregulierung, die durch den folgenden Probebetrieb umfänglich getested wird, kennzeichnent für die Leistung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Parkallee 1
23845 Borstel, Schleswig Holstein

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-24 📅
Name: Otto Schatte GmbH
Postanschrift: Hochstraße 82
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 45140880-0 📞
E-Mail: m.spielmann@schatte.de 📧
Land: Segeberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 180845.64 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2020/S 072-170418 (2020-04-08)