Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Kenzingen Stromlieferung
2019-01-SK-Tengelmann Strom
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung: Stromlieferung für die Liegenschaften und Anlagen der Stadt Kenzingen.
1️⃣
Ort der Leistung: Emmendingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kenzingen
49341 Kenzingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Kenzingen benötigt elektrische Energie für deren Liegenschaften und Anlagen.
Der bestehende Liefervertrag für die in dem Leistungsverzeichnis...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Kenzingen benötigt elektrische Energie für deren Liegenschaften und Anlagen.
Der bestehende Liefervertrag für die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage A) aufgelisteten Abnahmestellen läuft zum 31.12.2019 aus.
Die Stadt Kenzingen schreibt für ihre im Weiteren näher bezeichnete Abnahmestellen die Lieferung von elektrischer Energie im offenen Verfahren aus.
Die Leistung soll für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 vergeben werden.
Die Energiebelieferung der ausgeschriebenen Abnahmestellen hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen zu erfolgen.
Der Lieferant liefert Strom für die in der A aufgeführten Abnahmestellen:
— Abnehmergruppe 1: Sondervertrags-Abnahmestellen (mit registrierender Leistungsmessung) RLM-Zählpunkte (Anlage A),
— Abnehmergruppe 2: Tarif-Abnahmestellen (mit Standard-Lastprofilen) „SLP-Zählpunkte“ (Anlage A).
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Stromlieferungsvertrag verwiesen.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung 2016 – VgV) durch.
Die Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Angebot ab. Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines offenen Verfahrens aus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Handelsregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist. Im Fall der Beteiligung als...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller Handelsregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Berufs- oder Handelsregisterauszug vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Umsatzes im Formular „Eigenerklärung zum Unternehmen“ (Formblatt)
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Umsatzes im Formular „Eigenerklärung zum Unternehmen“ (Formblatt)
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied ein ausgefülltes Formblatt vorzulegen.
b) Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung wie folgt abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist:
— für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR,
— für sonstige Schäden: mindestens 1,5 Mio EUR.
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Ein Hinweis auf eine etwaige Präqualifizierung eines Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft/Nachunternehmer kann die Vorlage der gemäß C. der Bewerbungsbedingungen geforderten Nachweise, Erklärungen und Referenzen nur insoweit ersetzen, soweit sich diese decken.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist im Formular „Angebotsschreiben“ zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist im Formular „Angebotsschreiben“ zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-04
12:00 📅
“Neben den Bewerbungsbedingungen werden den Bietern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Zum Verbleib beim Bieter:
— Aufforderung zur Abgabe eines...”
Neben den Bewerbungsbedingungen werden den Bietern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Zum Verbleib beim Bieter:
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes,
— Abnahmestellen (Anlage A),
— Stromlieferungsvertrag (Anlage 3),
— Vorlage Übermittlung LG-Daten CSV-Format (Anlage C),
— Lastengangdaten (Anlage D),
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (Anlage 12),
— Leistungsbeschreibung.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
— Angebotsschreiben (Angebotsformular, Anlage B),
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt, Anlage 6),
— Eigenerklärung zum Unternehmen (Formblatt, Anlage 5),
— Bietererklärung betr. Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit (Bestandteil des Angebotsformulars),
— im Falle von Nachunternehmen: Nachunternehmererklärung (Formblatt, Anlage 9),
— im Falle von Nachunternehmen: Erklärung Einsatz Nachunternehmer (Formblatt, Anlage 10),
— im Falle von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt, Anlage 7),
— im Falle der Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 8),
— im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 11),
— Preisblatt (Anlage 4),
— Versicherungsnachweis,
— Handelsregisterauszug,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Formblatt, Anlage 13).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYYRR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 165-404456 (2019-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 423908.08 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kenzingen 49341 Kenzingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Kenzingen benötigt elektrische Energie für deren Liegenschaften und Anlagen.
Der bestehende Liefervertrag für die in dem Leistungsverzeichnis...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Kenzingen benötigt elektrische Energie für deren Liegenschaften und Anlagen.
Der bestehende Liefervertrag für die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage A) aufgelisteten Abnahmestellen läuft zum 31.12.2019 aus.
Die Stadt Kenzingen schreibt für ihre im Weiteren näher bezeichnete Abnahmestellen die Lieferung von elektrischer Energie im offenen Verfahren aus.
Die Leistung soll für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 vergeben werden.
Die Energiebelieferung der ausgeschriebenen Abnahmestellen hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen zu erfolgen.
Der Lieferant liefert Strom für die in der A aufgeführten Abnahmestellen:
— Abnehmergruppe 1: Sondervertrags-Abnahmestellen (mit registrierender Leistungsmessung) RLM-Zählpunkte" (Anlage A),
— Abnehmergruppe 2: Tarif-Abnahmestellen (mit Standard-Lastprofilen) „SLP-Zählpunkte" (Anlage A).
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Stromlieferungsvertrag verwiesen.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung 2016 – VgV) durch.
Die Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Angebot ab. Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines offenen Verfahrens aus.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 165-404456
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
Postanschrift: Lotzbeckstraße 45
Postort: Lahr/Schwarzwald
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 78212800📞
E-Mail: info@e-werk-mittelbaden.de📧
Fax: +49 7821280900 📠
Region: Ortenaukreis🏙️
URL: https://www.e-werk-mittelbaden.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 423908.08 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYY6B
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 237-581281 (2019-12-05)