Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe der Unterauftragnehmerleistungen im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV);
2) Referenzprojekte:
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber Referenzprojekte aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung zu benennen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich „kommunale CMS-Lösungen“, die erfolgreich an Kommunen(Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise) mit mehr als 15 000 Einwohner*innen angebunden wurden und seitdem vom Bewerber über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten im Rahmen eines Software-Wartungs- oder pflegevertrages begleitet werden. Eine „kommunale CMS-Lösung“ ist eine Software zur gemeinschaftlichen Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Inhalten kommunaler Körperschaften, bei denen Mitarbeiter*innen der Körperschaft Daten eingeben, die zur webbasierten Ausgabe gegenüber Bürger*innen bestimmt sind. „Erfolgreich angebunden“ ist eine „kommunale CMS-Lösung“ ab dem Zeitpunkt, zu dem die Datenausgabe gegenüber Bürger*innen dauerhaft (abgesehen von definierten Zeiten der Nicht-Verfügbarkeit, z. B. Wartungsfenstern) zur Verfügung steht. „Interkommunale Mandanteninstallation“ ist eine Anbindung zwischen einer oder mehreren Kommunen und einer übergeordneten Kommune oder Gebietskörperschaft im Rahmen einer Installation mit übergreifenden Funktionen. Den kreisangehörigen Gemeinden/Städten gleichgestellt sind kreisfreie angrenzende Gemeinden/Städte. Für die Zwecke dieser Ausschreibung unterfällt auch die Region Hannover dem Begriff „Landkreis“. Bewerber, die eine „kommunale CMS-Lösung“ bei weniger als 10 Gemeinden betreiben, werden als ungeeignet vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Falle einer abweichenden Organisation der Gebietskörperschaften insbesondere in anderen Bundesländern oder anderen EU-itgliedsstaaten tritt die lokale öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft an die Stelle der Gemeinde und die übergeordnete öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft an die Stelle des Landkreises.
Wertung der Referenzprojekte:
1) Der Bewerber hat seine „kommunale CMS-Lösung“ bereits bei:
– 10 bis 30 Gemeinden/Städten/Landkreisen = 1 Punkt,
– 31 bis 75 Gemeinden/Städten/Landkreisen = 3 Punkte,
– mehr als 75 Gemeinden/Städten/Landkreisen = 5 Punkte.
Erfolgreich angebunden und diese seit mehr als 12 Monate betrieben.
2) Der Bewerber hat mit seiner CMS-Lösung bereits:
– bis zu 10 Gemeinden/Städten/Landkreisen = 1 Punkt,
– 11 bis 25 Gemeinden/Städten/Landkreisen = 5 Punkte,
– mehr als 25 Gemeinden/Städten/Landkreisen = 10 Punkte.
Mit einer bidirektionalen TSA-zertifizierten-Schnittstelle zu Dienstleistungsportalen auf Landesebene angebunden.
3) Der Bewerber hat in seine „kommunale CMS-Lösung“ bereits
– bis zu 10 Online-Services/Formulare = 1 Punkt,
– bis zu 15 Online-Services/Formulare = 3 Punkte,
– mehr als 15 Online-Services/Formulare = 5 Punkte.
Mit einer Fachverfahrensanbindung angebunden. Als eigenständiger Online-Service/eigenständiges Formular wird dabei ein Service/ein Formular gewertet, das sich auf eine eigenständige Verwaltungsleistung im Sinne des OZG-Umsetzungskataloges des IT-Planungsrates bezieht.
4) Der Bewerber hat seine „kommunale CMS-Lösung“ bereits im Rahmen einer „interkommunalen Mandanteninstallation“ bei:
– 1 übergeordneten Kommune/Gebietskörperschaft (z. B. Landkreis) mit mindestens 5 untergeordneten Kommunen, = 1 Punkt,
– 2 übergeordneten Kommunen/Gebietskörperschaften (z. B. Landkreisen) mit jeweils mindestens 5 Untergeordneten Kommunen, = 5 Punkte,
– 3 übergeordneten Kommunen/Gebietskörperschaften (z. B. Landkreisen) mit jeweils mindestens 5 Untergeordneten Kommunen = 10 Punkte.
Erfolgreich angebunden und diese seit mehr als 12 Monate betrieben.
Maximalpunktzahl (Idealerfüllung): 30 Punkte
Die Vergabestelle wählt die 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach der Summe der Punkte aus, die das Bewerberunternehmen mit seinen in Anlage 4 nachgewiesenen Referenzprojekten erzielt.
Hinsichtlich weiterer Informationen und Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.