Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
187_2019
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Installation (incl. Fundamentsetzung) und Inbetriebnahme von 3 Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeits-überwachungsanlagen (VÜA)
— Standort 1...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation (incl. Fundamentsetzung) und Inbetriebnahme von 3 Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeits-überwachungsanlagen (VÜA)
— Standort 1 (2 Anlagen):
Bürgerstraße/Ecke Wiesenstraße – 37073 Göttingen
Fahrtrichtung(en) Groner-Tor/Geismar Tor
— Standort 2 (1 Anlage):
Posthof/Groner Landstraße/Königsstieg (stadtauswärts) – 37081 Göttingen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen-Standort 1 (2 Anlagen)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 37073 Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Installation von 2 Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (VÜA)
— Standort 1:
Bürgerstraße/Ecke...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Installation von 2 Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (VÜA)
— Standort 1:
Bürgerstraße/Ecke Wiesenstraße
Fahrtrichtung Groner-Tor
Fahrtrichtung Geismar-Tor
Zwingende Allgemeine und technische Anforderungen (ist-Kriterien) u. a.:
— die Überwachungsanlage(n) müssen für die vorgesehene Fahrtrichtung jeweils zeitgleich und vollautomatisch Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstößen auf 2 geradeausführenden Fahrstreifen detektieren und mittels digitaler Einzelbildaufnahme (keine Videosequenzen) dokumentieren können. Die Bild- bzw. Beweisdokumentation (Fahreridentifikation) hat mittels Frontfotoaufnahme zu erfolgen,
— die VÜA müssen spurversetzt fahrende Fahrzeuge erfassen können.
Wünschenswerte wertungsrelevante technische Anforderungen (Soll-Kriterien):
— die Detektion der Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstöße erfolgt kontaktschleifenlos (SK1),
— es besteht die Möglichkeit der parallelen Ahndung von Verstößen (SK2),
— die Überwachungsanlage verfügt über die Möglichkeit, noch eine weitere (dritte) links- bzw. rechtsabbiegende Fahrspur zu überwachen (SK3),
— das in der VÜA verbaute Messgerät ist auch für den mobilen Einsatz einsetzbar (SK4),
— die VÜA sollen jeweils mit einer Alarmfunktion einschl. Meldemodul ausstattungsfähig/nachrüstbar sein (SK5).
Sonstige wünschenswerte technische optionale Anforderungen:
Nachrüstbarkeit der VÜA mit einer Brandschutzanlage (sogenannte Löschpille).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-27 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Erst zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe steht fest, über welche wünschenswerten Funktionsmöglichkeiten (vgl. II.2.4)) Beschreibung der Beschaffung) die VÜA...”
Beschreibung der Optionen
Erst zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe steht fest, über welche wünschenswerten Funktionsmöglichkeiten (vgl. II.2.4)) Beschreibung der Beschaffung) die VÜA des Auftragnehmers verfügt.
Vor diesem Hintergrund behält sich die Auftraggeberin vor, sofern ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, den Auftragnehmer im Bedarfsfall mit zusätzliche(n) Lieferleistungen
Im Rahmen des § 132 GWB – ungeachtet des § 14 Abs. 4 Nr. VgV – zu beauftragen.
Dies betrifft insbesondere zusätzlich erforderlich werdende Lieferleistungen bei etwaiger Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Sollkriterien 4 und 5 sowie etwaige Nachrüstbarkeit der VÜA mit einer Brandschutzanlage (sogenannte Löschpille).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.1.6) Angaben zu den Losen: Es sind Angebote für beide Lose abzugeben.
Zu II.2.7) Der Vertragsbeginn erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen-Standort 2 (1 Anlage)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 37081 Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Installation von einer Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (VÜA)
— Standort 2:
Posthof/Groner Landstraße/Königsstieg...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Installation von einer Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (VÜA)
— Standort 2:
Posthof/Groner Landstraße/Königsstieg (stadtauswärts)
Zwingende Allgemeine und technische Anforderungen (ist-Kriterien) u. a.:
— die Überwachungsanlage(n) müssen für die vorgesehene Fahrtrichtung jeweils zeitgleich und vollautomatisch Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstößen auf 2 geradeausführenden Fahrstreifen detektieren und mittels digitaler Einzelbildaufnahme (keine Videosequenzen) dokumentieren können. Die Bild- bzw. Beweisdokumentation (Fahreridentifikation) hat mittels Frontfotoaufnahme zu erfolgen,
— die VÜA müssen spurversetzt fahrende Fahrzeuge erfassen können.
Wünschenswerte wertungsrelevante technische Anforderungen (Soll-Kriterien):
— die Detektion der Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstöße erfolgt kontaktschleifenlos (SK1),
— es besteht die Möglichkeit der parallelen Ahndung von Verstößen (SK2),
— die Überwachungsanlage verfügt über die Möglichkeit, noch eine weitere (dritte) links- bzw. rechtsabbiegende Fahrspur zu überwachen (SK3),
— das in der VÜA verbaute Messgerät ist auch für den mobilen Einsatz einsetzbar (SK4),
— die VÜA sollen jeweils mit einer Alarmfunktion einschl. Meldemodul ausstattungsfähig/nachrüstbar sein (SK5).
Sonstige wünschenswerte technische optionale Anforderungen:
Nachrüstbarkeit der VÜA mit einer Brandschutzanlage (sogenannte Löschpille).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 26.11.2018),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1 – 4 GWB und nach 124 Abs.1 GWB (Formblatt GWB 124a_Erklaerung zur Zuverlaessigkeit“).
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer Übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
— Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Verkehrsüberwachungseinrichtungen für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,
— Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer Übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben,
— Unterbeauftragungen sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Unterauftragnehmer gelten.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin:
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Lieferleistungen aus den letzten 3 Jahren
(ausgehend vom Ende der Angebotsfrist); mit Angabe des Werts, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt.
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: § 17 VOL/B
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
D-37083 Göttingen”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
“Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten elektronisch unter...”
Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten elektronisch unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/87278 zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die elektronische Angebotsabgabe registriert (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/registrierung.html) und rechtzeitig beworben (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben.
Für die elektronische Abgabe eines Angebotes benötigen Sie grundsätzlich den Bieterclient ava-sign der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/hilfe-zu-ava-sign-2019.htm / http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html). Weitere Informationen erhalten Sie unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Alle (nicht registrierten) Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 19.11.2019 – 10:00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig;
6) Nebenangebote sind nicht zugelassen;
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Installation (incl. Fundamentsetzung) und Inbetriebnahme von 3 Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeits-überwachungsanlagen (VÜA)
— Standort 1...”
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Installation von 2 Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (VÜA)
— Standort 1:
Bürgerstraße/Ecke...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Installation von 2 Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (VÜA)
— Standort 1:
Bürgerstraße/Ecke Wiesenstraße
Fahrtrichtung Groner-Tor
Fahrtrichtung Geismar-Tor
Zwingende Allgemeine und technische Anforderungen (ist-Kriterien) u. a.:
— die Überwachungsanlage(n) müssen für die vorgesehene Fahrtrichtung jeweils zeitgleich und vollautomatisch Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstößen auf 2 geradeausführenden Fahrstreifen detektieren und mittels digitaler Einzelbildaufnahme (keine Videosequenzen) dokumentieren können. Die Bild- bzw. Beweisdokumentation (Fahreridentifikation) hat mittels Frontfotoaufnahme zu erfolgen,
— die VÜA müssen spurversetzt fahrende Fahrzeuge erfassen können.
Wünschenswerte wertungsrelevante technische Anforderungen (Soll-Kriterien):
— die Detektion der Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstöße erfolgt kontaktschleifenlos (SK1),
— es besteht die Möglichkeit der parallelen Ahndung von Verstößen (SK2),
— die Überwachungsanlage verfügt über die Möglichkeit, noch eine weitere (dritte) links- bzw. rechtsabbiegende Fahrspur zu überwachen (SK3),
— das in der VÜA verbaute Messgerät ist auch für den mobilen Einsatz einsetzbar (SK4),
— die VÜA sollen jeweils mit einer Alarmfunktion einschl. Meldemodul ausstattungsfähig/nachrüstbar sein (SK5).
Sonstige wünschenswerte technische optionale Anforderungen:
— Nachrüstbarkeit der VÜA mit einer Brandschutzanlage (sogenannte Löschpille).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfüllung der Sollkriterien anhand der den Vergabeunterlöagen beigefügten Wertungsmatrix”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Erst zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe steht fest, über welche wünschenswerten Funktionsmöglichkeiten (vgl. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung) die VÜA...”
Beschreibung der Optionen
Erst zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe steht fest, über welche wünschenswerten Funktionsmöglichkeiten (vgl. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung) die VÜA des Auftragnehmers verfügt.
Vor diesem Hintergrund behält sich die Auftraggeberin vor, sofern ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, den Auftragnehmer im Bedarfsfall mit zusätzliche(n) Lieferleistunge im Rahmen des § 132 GWB – ungeachtet des § 14 Abs. 4 Nr. VgV – zu beauftragen.
Dies betrifft insbesondere zusätzlich erforderlich werdende Lieferleistungen bei etwaiger Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Sollkriterien 4 und 5 sowie etwaige Nachrüstbarkeit der VÜA mit einer Brandschutzanlage (sogenannte Löschpille).
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen-Standort 2 (1Anlage)” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Installation von einer Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (VÜA)
— Standort 2:
Posthof/Groner Landstraße/Königsstieg...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Installation von einer Stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (VÜA)
— Standort 2:
Posthof/Groner Landstraße/Königsstieg (stadtauswärts)
Zwingende Allgemeine und technische Anforderungen (ist-Kriterien) u.a.:
— die Überwachungsanlage(n) müssen für die vorgesehene Fahrtrichtung jeweils zeitgleich und vollautomatisch Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstößen auf 2 geradeausführenden Fahrstreifen detektieren und mittels digitaler Einzelbildaufnahme (keine Videosequenzen) dokumentieren können. Die Bild- bzw. Beweisdokumentation (Fahreridentifikation) hat mittels Frontfotoaufnahme zu erfolgen,
— die VÜA müssen spurversetzt fahrende Fahrzeuge erfassen können.
Wünschenswerte wertungsrelevante technische Anforderungen (Soll-Kriterien):
— die Detektion der Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstöße erfolgt kontaktschleifenlos (SK1),
— es besteht die Möglichkeit der parallelen Ahndung von Verstößen (SK2),
— die Überwachungsanlage verfügt über die Möglichkeit, noch eine weitere (dritte) links- bzw. rechtsabbiegende Fahrspur zu überwachen (SK3),
— das in der VÜA verbaute Messgerät ist auch für den mobilen Einsatz einsetzbar (SK4),
— die VÜA sollen jeweils mit einer Alarmfunktion einschl. Meldemodul ausstattungsfähig/nachrüstbar sein (SK5).
Sonstige wünschenswerte technische optionale Anforderungen:
— Nachrüstbarkeit der VÜA mit einer Brandschutzanlage (sogenannte Löschpille).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Erst zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe steht fest, über welche wünschenswerten Funktionsmöglichkeiten (vgl. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung) die VÜA...”
Beschreibung der Optionen
Erst zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe steht fest, über welche wünschenswerten Funktionsmöglichkeiten (vgl. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung) die VÜA des Auftragnehmers verfügt.
Vor diesem Hintergrund behält sich die Auftraggeberin vor, sofern ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, den Auftragnehmer im Bedarfsfall mit zusätzliche(n) Lieferleistungen im Rahmen des § 132 GWB – ungeachtet des § 14 Abs. 4 Nr. VgV – zu beauftragen.
Dies betrifft insbesondere zusätzlich erforderlich werdende Lieferleistungen bei etwaiger Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Sollkriterien 4 und 5 sowie etwaige Nachrüstbarkeit der VÜA mit einer Brandschutzanlage (sogenannte Löschpille).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 205-498949
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen-Standort 1 (2 Anlagen)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vitronic Dr. -Ing. Stein – Bildverarbeitungssysteme GmbH
Postanschrift: Hasengartenstraße 14
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61171520📞
E-Mail: sales@vitronic.de📧
Fax: +49 6117152133 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.vitronic.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen-Standort 2 (1Anlage)” Name und Anschrift des Auftragnehmers
URL: https://www.vitronic.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das...”
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 240-588803 (2019-12-10)