Die ITSCare als IT-Dienstleister unterstützt seine 3 Kunden-AOKs, die AOK Baden- Württemberg, AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung und Begleitung von Projekten zur Erreichung der Unternehmensziele sowie deren notwendigen Weiterentwicklungen und Neuausrichtungen. Dazu sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Beratungsleistungen für die Projektunterstützung beschafft werden. Schwerpunkte der Unterstützung sind die Leitung von Projekten, die Teilprojektleitung sowie die Umsetzungsbegleitung, bei der der Bieter sein Management-, Strategie-, Konzept- und Methoden wissen einbringt. Die zu unterstützenden Projekte sind im Schwerpunkt IT-Konzeptionsprojekte (u. a. IT-Strategie, Organisation, Wertschöpfungstiefe, Leistungsverrechnung und Prozesse) bei denen abgeleitete aus strategischen Vorgaben die passgenaue Konzeption und Dokumentation des Vorhabens sowie dessen konkrete Umsetzung im Vordergrund steht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: IC_CC01_001
Kurze Beschreibung:
Die ITSCare als IT-Dienstleister unterstützt seine 3 Kunden-AOKs, die AOK Baden- Württemberg, AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung und Begleitung von Projekten zur Erreichung der Unternehmensziele sowie deren notwendigen Weiterentwicklungen und Neuausrichtungen. Dazu sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Beratungsleistungen für die Projektunterstützung beschafft werden. Schwerpunkte der Unterstützung sind die Leitung von Projekten, die Teilprojektleitung sowie die Umsetzungsbegleitung, bei der der Bieter sein Management-, Strategie-, Konzept- und Methoden wissen einbringt. Die zu unterstützenden Projekte sind im Schwerpunkt IT-Konzeptionsprojekte (u. a. IT-Strategie, Organisation, Wertschöpfungstiefe, Leistungsverrechnung und Prozesse) bei denen abgeleitete aus strategischen Vorgaben die passgenaue Konzeption und Dokumentation des Vorhabens sowie dessen konkrete Umsetzung im Vordergrund steht.
Die ITSCare als IT-Dienstleister unterstützt seine 3 Kunden-AOKs, die AOK Baden- Württemberg, AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung und Begleitung von Projekten zur Erreichung der Unternehmensziele sowie deren notwendigen Weiterentwicklungen und Neuausrichtungen. Dazu sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Beratungsleistungen für die Projektunterstützung beschafft werden. Schwerpunkte der Unterstützung sind die Leitung von Projekten, die Teilprojektleitung sowie die Umsetzungsbegleitung, bei der der Bieter sein Management-, Strategie-, Konzept- und Methoden wissen einbringt. Die zu unterstützenden Projekte sind im Schwerpunkt IT-Konzeptionsprojekte (u. a. IT-Strategie, Organisation, Wertschöpfungstiefe, Leistungsverrechnung und Prozesse) bei denen abgeleitete aus strategischen Vorgaben die passgenaue Konzeption und Dokumentation des Vorhabens sowie dessen konkrete Umsetzung im Vordergrund steht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich „Gesamtwert der Beschaffung" eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
Siehe Anmerkung unter „Weitere Angaben".
Gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich „Gesamtwert der Beschaffung" eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
Siehe Anmerkung unter „Weitere Angaben".
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vom bezuschlagten Bieter können zur strategischen Beratungsleistung in 3 definierten Skillprofilen „Consultant", „Senior Consultant" und „Principal Consultant" Beratungsunterstützung zur Unterstützung in den Projekten abgerufen werden. Die konkreten Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren.
Vom bezuschlagten Bieter können zur strategischen Beratungsleistung in 3 definierten Skillprofilen „Consultant", „Senior Consultant" und „Principal Consultant" Beratungsunterstützung zur Unterstützung in den Projekten abgerufen werden. Die konkreten Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren.
Die Beratungsleistung wird für eine Laufzeit von 4 Jahren ausgeschrieben:
— die jährliche Beratungsleistung wird aktuell für das Skillprofil…
… „Consultant" auf ca. 600 Personentage á 8h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 800 Personentage á 8h,
… „Senior Consultant" auf ca. 400 Personentage á 8h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 600 Personentage á 8h,
… „Principal Consultant" auf ca. 300 Personentage á 8h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 400 Personentage á 8h.
Eine Erhöhung der Plankapazitäten, begrenzt auf die Höchstabrufmengen, innerhalb der Laufzeit sind möglich. Hintergrund für die Nennung der Höchstabrufmengen ist die aktuelle EuGH Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 -C-216/17) nach der eine Höchstmenge benannt werden muss.
Eine Erhöhung der Plankapazitäten, begrenzt auf die Höchstabrufmengen, innerhalb der Laufzeit sind möglich. Hintergrund für die Nennung der Höchstabrufmengen ist die aktuelle EuGH Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 -C-216/17) nach der eine Höchstmenge benannt werden muss.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich „Gesamtwert der Beschaffung" eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
Gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich „Gesamtwert der Beschaffung" eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
Siehe Anmerkung unter „Weitere Angaben".
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Tätigkeit erfordert die vor-Ort Präsenz der Berater*innen an den definierten Standorten. Als Kalkulationsannahme für den Reiseaufwand und die Reisekosten in den Bundesländern Hessen, Rheinland- ...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bieter gilt als zuverlässig, wenn er seinem Angebot die folgenden Nachweise beilegt:
— einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional als Anlage E01 beizufügen) als Beleg für die Eignung muss der Bieter die Anlage „Eigenerklärung Zuverlässigkeit" E001 unterschrieben einreichen, er kann daneben optional auch eine ausgefüllte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE) abgegeben, § 50 VgV. Diese wird vom AG gem. § 48 Abs. 3 VgV akzeptiert,
— einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional als Anlage E01 beizufügen) als Beleg für die Eignung muss der Bieter die Anlage „Eigenerklärung Zuverlässigkeit" E001 unterschrieben einreichen, er kann daneben optional auch eine ausgefüllte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE) abgegeben, § 50 VgV. Diese wird vom AG gem. § 48 Abs. 3 VgV akzeptiert,
— Eigenerklärung, dass Unternehmen i. S. v. § 124 I Nr. 1 GWB nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat oder verstößt.
(Anlage E001),
— Eigenerklärung, dass von Seiten des Unternehmens keine illegale Beschäftigung und keine illegale Schwarzarbeit erfolgt ist, dass keine Verfahren anhängig sind, dass in den vergangenen 2 Jahren gegen das Unternehmen keine Strafen verhängt wurden und dass keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer- Entsendegesetz und das Aufenthaltsgesetz vorliegen. (Anlage E001),
— Eigenerklärung, dass von Seiten des Unternehmens keine illegale Beschäftigung und keine illegale Schwarzarbeit erfolgt ist, dass keine Verfahren anhängig sind, dass in den vergangenen 2 Jahren gegen das Unternehmen keine Strafen verhängt wurden und dass keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer- Entsendegesetz und das Aufenthaltsgesetz vorliegen. (Anlage E001),
— Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und somit kein Verstoß gegen § 123 IV GWB vorliegt. (Anlage E001),
— Eigenerklärung, dass der Bieter keine schwere Verfehlung i. S. v. § 124 I Nr. 3 GWB begangen hat, derzeit kein Anhörungsverfahren gegen ihn wegen schwerer Verfehlung anhängig ist und er nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Eigenerklärung, dass der Bieter keine Kenntnis davon hat, dass gegen eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, eine rechtskräftige Verurteilung, insbesondere wegen Straftaten i.S.d. § 123 I Nr. 1 bis 10 GWB.
Vorliegt (Anlage E001),
— Eigenerklärung des Bieters, keine wettbewerbswidrigen Abreden i. S. v. § 124 I Nr. 4 GWB getroffen zu haben. (Anlage E001),
— Eigenerklärung des Bieters, dass der Gewerbezentralregisterauszug nach §§ 149 ff GewO des Unternehmens, bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung, keinen relevanten Eintrag enthält (Anlage E001).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind beizulegen:
— Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Bewerbers gem. § 124 I Nr. 2 GWB kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (die Anforderung eines entsprechenden Nachweises bleibt vorbehalten; Anlage E001, Ziffer 2),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Bewerbers gem. § 124 I Nr. 2 GWB kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (die Anforderung eines entsprechenden Nachweises bleibt vorbehalten; Anlage E001, Ziffer 2),
— Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation i.S.v. § 124 I Nr. 2 GWB befindet oder die Tätigkeit eingestellt hat (Anlage E001, Ziffer 3),
— Nachweis (ist als Anlage E02 beizufügen und entsprechend zu.
Kennzeichnen) einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen oder rechtsverbindliche Erklärung des Bewerbers, dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird:
— Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 500 000 EUR pro Vertrag,
— Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag,
— Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 200 000 EUR pro Vertrag,
— Gesamtumsatz des Geschäftsjahres 2016, mindestens jedoch: 1 500 000 EUR p. a.,
— Gesamtumsatz des Geschäftsjahres 2017, mindestens jedoch:1 500 000 EUR p. a.,
— Gesamtumsatz des Geschäftsjahres 2018, mindestens jedoch: 1.500.000 EUR p. a.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind beizufügen:
— Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, eingetragen ist (ist als Anlage E03 beizufügen und entsprechend zu kennzeichnen, max. 3 Monate alt),
— Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, eingetragen ist (ist als Anlage E03 beizufügen und entsprechend zu kennzeichnen, max. 3 Monate alt),
— Gesamtanzahl der durchschnittlich beschäftigten, fest angestellten Mitarbeiter…
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
— gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich der Auftragsvergabe eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
— gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich der Auftragsvergabe eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
In dem Software- bzw. Dienstleistungssegment ist ein enger Wettbewerb gegeben und die exakten Preisangaben könnten Wettbewerber des bezuschlagten Unternehmens unrechtmäßig bevorteilen und dessen Wettbewerbsposition folglich benachteiligen,
— die gesamten Verdingungsunterlagen sind auf der Vergabeplattform entsprechend in einem ZIP-Ordner in der Rubrik „Vergabeunterlagen" unter „Sonstiges" abgelegt,
— die bereitgestellten Vergabeunterlagen stellen Eigentum des Auftraggebers dar und dürfen ausschließlich zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ist grundsätzlich untersagt und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Sollte der potentielle Bieter kein Angebot einreichen bzw. sollte ein Bieter nicht den Zuschlag auf sein Angebot erhalten, sind die Vergabeunterlagen und Kopien davon unverzüglich und unaufgefordert vollständig zu vernichten/löschen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Vernichtung/Löschung schriftlich vom Bewerber/Bieter bestätigen zu lassen,
— die bereitgestellten Vergabeunterlagen stellen Eigentum des Auftraggebers dar und dürfen ausschließlich zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ist grundsätzlich untersagt und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Sollte der potentielle Bieter kein Angebot einreichen bzw. sollte ein Bieter nicht den Zuschlag auf sein Angebot erhalten, sind die Vergabeunterlagen und Kopien davon unverzüglich und unaufgefordert vollständig zu vernichten/löschen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Vernichtung/Löschung schriftlich vom Bewerber/Bieter bestätigen zu lassen,
— die in dieser Ausschreibung dargestellten Informationen/Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHAYTKQ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6603📞
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig ist, wenn der Bieter gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB seinen Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. 14 genannten Stelle nicht rechtzeitig gestellt hat.
Dies ist dann der Fall, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 136-335400 (2019-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ITSCare als IT-Dienstleister unterstützt seine 3 Kunden-AOKs, die AOK Baden- Württemberg, AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung und Begleitung von Projekten zur Erreichung der Unternehmensziele sowie deren notwendigen Weiterentwicklungen und Neuausrichtungen. Dazu sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Beratungsleistungen für die Projektunterstützung beschafft werden. Schwerpunkte der Unterstützung sind die Leitung von Projekten, die Teilprojektleitung sowie die Umsetzungsbegleitung, bei der der Bieter sein Management-, Strategie-, Konzept- und Methodenwissen einbringt. Die zu unterstützenden Projekte sind im Schwerpunkt IT-Konzeptionsprojekte (u. a. IT-Strategie, Organisation, Wertschöpfungstiefe, Leistungsverrechnung und Prozesse) bei denen abgeleitete aus strategischen Vorgaben die passgenaue Konzeption und Dokumentation des Vorhabens sowie dessen konkrete Umsetzung im Vordergrund steht.
Die ITSCare als IT-Dienstleister unterstützt seine 3 Kunden-AOKs, die AOK Baden- Württemberg, AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung und Begleitung von Projekten zur Erreichung der Unternehmensziele sowie deren notwendigen Weiterentwicklungen und Neuausrichtungen. Dazu sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Beratungsleistungen für die Projektunterstützung beschafft werden. Schwerpunkte der Unterstützung sind die Leitung von Projekten, die Teilprojektleitung sowie die Umsetzungsbegleitung, bei der der Bieter sein Management-, Strategie-, Konzept- und Methodenwissen einbringt. Die zu unterstützenden Projekte sind im Schwerpunkt IT-Konzeptionsprojekte (u. a. IT-Strategie, Organisation, Wertschöpfungstiefe, Leistungsverrechnung und Prozesse) bei denen abgeleitete aus strategischen Vorgaben die passgenaue Konzeption und Dokumentation des Vorhabens sowie dessen konkrete Umsetzung im Vordergrund steht.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich „Gesamtwert der Beschaffung“ eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
Siehe Anmerkung unter „Weitere Angaben“.
Gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich „Gesamtwert der Beschaffung“ eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
Siehe Anmerkung unter „Weitere Angaben“.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vom bezuschlagten Bieter können zur strategischen Beratungsleistung in 3 definierten Skillprofilen „Consultant“, „Senior Consultant“ und „Principal Consultant“ Beratungsunterstützung zur Unterstützung in den Projekten abgerufen werden. Die konkreten Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren.
Vom bezuschlagten Bieter können zur strategischen Beratungsleistung in 3 definierten Skillprofilen „Consultant“, „Senior Consultant“ und „Principal Consultant“ Beratungsunterstützung zur Unterstützung in den Projekten abgerufen werden. Die konkreten Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren.
— die jährliche Beratungsleistung wird aktuell für das Skillprofil…
… „Consultant“ auf ca. 600 Personentage á 8 h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 800 Personentage á 8 h,
… „Senior Consultant“ auf ca. 400 Personentage á 8 h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche
Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 600 Personentage á 8 h.
— die jährliche Beratungsleistung wird aktuell für das Skillprofil „Principal Consultant“ auf ca. 300 Personentage á 8 h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche
Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 400 Personentage á 8h.
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich „Gesamtwert der Beschaffung“ eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
Gem. § 39 VI Ziff. 3 und 4 VgV wird der Preis des Angebotes, das bezuschlagt wurde, nicht konkret genannt und anstatt dessen ein Wert von 0,01 EUR im Bereich „Gesamtwert der Beschaffung“ eingetragen. Anders kann der Ausnahmetatbestand des § 39 VI VgV nicht in dem Vordruckformular des DTVP abgebildet werden.
Siehe Anmerkung unter „Weitere Angaben“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Tätigkeit erfordert die vor-Ort Präsenz der Berater*innen an den definierten Standorten. Als Kalkulationsannahme für den Reiseaufwand und die Reisekosten in den Bundesländern Hessen, Rheinland-…
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-09 📅
Name: Zelos Management Consultants
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz Zusätzliche Informationen
— die gesamten Verdingungsunterlagen sind auf der Vergabeplattform entsprechend in einem ZIP-Ordner in der Rubrik „Vergabeunterlagen“ unter „Sonstiges“ abgelegt,
— die in dieser Ausschreibung dargestellten Informationen / Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHADRL4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig ist, wenn der Bieter gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB seinen Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. 14 genannten Stelle nicht rechtzeitig gestellt hat. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig ist, wenn der Bieter gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB seinen Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. 14 genannten Stelle nicht rechtzeitig gestellt hat. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.