Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strom- u. Gaslieferung für 2020 und 2021
G20 19 323-3
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Kurze Beschreibung: Strom- und Gaslieferung für 2020 und 2021.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung für Gemeinde Niestetal
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Kassel, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34266 Niestetal
Beschreibung der Beschaffung: Stromversorgung für 2020 und 2021.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung für Gemeindewerke Niestetal
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Dauer
Datum des Endes: 2021-12-30 📅
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung für Straßenbeleuchtung in Niestetal
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gaslieferung für Gemeinde Niestetal
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasversorgung📦
Beschreibung der Beschaffung: Gaslieferung für 2020 und 2021.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zertifikationen für Ökostrom: 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Quellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
1) Angebotspreiskorrektur
Zwischen der Angebotserstellung durch die Bieter und dem Tag der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
1) Angebotspreiskorrektur
Zwischen der Angebotserstellung durch die Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung liegt ein zeitlicher Abstand von mehreren Wochen. Allerdings unterliegen die Strompreise an den Großhandelsmärkten und der Strombörse in Leipzig (EEX) täglichen Schwankungen. Damit hat der Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen dem Zeitpunkt der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Es ist davon auszugehen, dass dies Preisänderungsrisiko mit einem Risikoaufschlag in der Preiskalkulation einfließt. Um dies Risiko zu minimieren, werden die Angebotspreise nach der Zuschlagserteilung um eine Angebotspreiskorrektur (APK) angepasst.
Die Ermittlung der Angebotspreiskorrektur wird vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und errechnet sich nach der folgenden Formel:
APK = 0,8 * (BaseZ – BaseA)/10 + 0,2 * (PeakZ – PeakA)/10 in Ct/kWh
Fortsetzung siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-02
10:50 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-02
10:50 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Kassel, 14 – Submission
Richard-Roosen-Straße 11
34123 Kassel
“Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA:...”
Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
BaseZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
PeakA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
PeakZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
Die Abrechnungspreise sind jeweils in der Einheit €/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Leipziger Strombörse EEX am Terminmarkt Phelix-Futures. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beispiel:
Die Abrechnungspreise wurden für den vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist mit 33,00 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 41,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Abrechnungspreise wurden für den 1. Börsentag nach der Zuschlagserteilung mit 34,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 42,20 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Formel lautet dann wie folgt:
APK = 0,8* (34,50-33,00)/10 + 0,2* (42,20-41,50)/10 = 0,120 + 0,014 = 0,134 Ct/kWh aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von + 0,134 Ct/kWh. Um diese Differenz erhöhen sich nach diesem Beispiel die angebotenen Arbeitspreise.
2) Keine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit
Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Für die Stromlieferung durch den Lieferanten gelten Festpreise, die im Lieferzeitraum unverändert bleiben. Allerdings können sich Netzentgelte, Abgaben, Umlage und Steuern im Lieferzeitraum ändern.
3) Belieferung ausschließlich mit erneuerbaren Energien während der Vertragslaufzeit muss die Stromlieferung ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei Angebotsabgabe entsprechende Zertifikationen und Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 166-406133 (2019-08-27)
Ergänzende Angaben (2019-09-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 166-406133
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen / Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA:...”
Text
Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen / Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
BaseZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
PeakA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
PeakZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
Die Abrechnungspreise sind jeweils in der Einheit EUR/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Leipziger Strombörse EEX am Terminmarkt Phelix-Futures. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beispiel:
Die Abrechnungspreise wurden für den vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist mit 33,00 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 41,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Abrechnungspreise wurden für den 1. Börsentag nach der Zuschlagserteilung mit 34,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 42,20 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Formel lautet dann wie folgt:
APK = 0,8* (34,50 - 33,00) /10 + 0,2* (42,20- 41,50) /10 = 0,120 + 0,014 = 0,134 Ct/kWh
Aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von +0,134 Ct/kWh. Um diese Differenz erhöhen sich nach diesem Beispiel die angebotenen Arbeitspreise.
2) Keine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Für die Stromlieferung durch den Lieferanten gelten
Festpreise, die im Lieferzeitraum unverändert bleiben. Allerdings können sich Netzentgelte, Abgaben, Umlage und Steuern im Lieferzeitraum ändern.
3) Belieferung ausschließlich mit erneuerbaren Energien während der Vertragslaufzeit muss die Stromlieferung ausschließlich mit Strom aus Erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei Angebotsabgabe entsprechende Zertifikationen und Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen / Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA:...”
Text
Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen / Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
BaseZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
PeakA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
PeakZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
Die Abrechnungspreise sind jeweils in der Einheit EUR/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Leipziger Strombörse EEX am Terminmarkt Phelix-Futures. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beispiel:
Die Abrechnungspreise wurden für den vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist mit 33,00 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 41,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Abrechnungspreise wurden für den 1. Börsentag nach der Zuschlagserteilung mit 34,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 42,20 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Formel lautet dann wie folgt:
APK = 0,8* (34,50 - 33,00) /10 + 0,2* (42,20- 41,50) /10 = 0,120 + 0,014 = 0,134 Ct/kWh
Aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von +0,134 Ct/kWh. Um diese Differenz erhöhen sich nach diesem Beispiel die angebotenen Arbeitspreise.
2) Keine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Für die Stromlieferung durch den Lieferanten gelten
Festpreise, die im Lieferzeitraum unverändert bleiben. Allerdings können sich Netzentgelte, Abgaben, Umlage und Steuern im Lieferzeitraum ändern;
3) Belieferung ausschließlich mit erneuerbaren Energien während der Vertragslaufzeit muss die Stromlieferung ausschließlich mit Strom aus Erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei
Angebotsabgabe entsprechende Zertifikationen und Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen.
Angebotspreiskorrektur
Zwischen der Angebotsstellung durch die Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung liegt ein zeitlicher Abstand von mehreren Wochen. Um das damit verbundene unternehmerische Risiko zu minimieren, werden die Angebotspreise nach der Zuschlagserteilung um eine Angebotspreiskorrektur (APK) angepasst.
Die Angebotspreiskorrektur wird vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und errechnet sich nach folgender Formel:
APK = (PreisZ - PreisA) / 10 in Ct/kWh
Dabei bedeuten:
APK: Angebotspreiskorrektur
PreisA: Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 („NCG Settlement Prices Calendar Futures“) am Handelstag vor dem Ende der Angebotsfrist.
PreisZ: Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 („NCG Settlement Prices Calendar Futures“) am ersten Handelstag nach der Zuschlagserteilung.
Die Settlementpreise sind jeweils in der Einheit EUR/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Energiehandelsplattform Pegas am Terminmarkt („Futures market“). Die gemittelten Settlementpreise werden auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Fortsetzung siehe VII.2)
“Fortsetung von VI.3)
Beispiel:
Die Settlementpreise wurden für den Handelstag vor dem Ende der Angebotsfrist als arithmetisches Mittel mit 28,00 EUR/MWh und...”
Fortsetung von VI.3)
Beispiel:
Die Settlementpreise wurden für den Handelstag vor dem Ende der Angebotsfrist als arithmetisches Mittel mit 28,00 EUR/MWh und für den 1. Börsentag nach Zuschlagserteilung mit 28,50 EUR/MWh veröffentlicht. Die Formeln lauten dann wie folgt:
APK: (28,50 – 28,00) / 10 = 0,050 Ct/kWh
Aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von + 0,05 Ct/kWh. Dementsprechend erhöhen sich somit die angebotenen Arbeitspreise für die Vertragslaufzeit.
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Quelle: OJS 2019/S 181-440726 (2019-09-16)
Ergänzende Angaben (2019-09-20)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“Dabei bedeuten:
APK: Angebotspreiskorrektur
PreisA: Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 („NCG Settlement Prices...”
Text
Dabei bedeuten:
APK: Angebotspreiskorrektur
PreisA: Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 („NCG Settlement Prices Calendar Futures“) am Handelstag vor dem Ende der Angebotsfrist.
PreisZ: Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 („NCG Settlement Prices Calendar Futures“) am ersten Handelstag nach der Zuschlagserteilung.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Dabei bedeuten:
APK: Angebotspreiskorrektur
PreisA: Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 („NCG Settlement Prices...”
Text
Dabei bedeuten:
APK: Angebotspreiskorrektur
PreisA: Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 („NCG Settlement Prices Calendar Futures“) am fünften Handelstag vor dem Ende der Angebotsfrist.
PreisZ: Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 („NCG Settlement Prices Calendar Futures“) am ersten Handelstag nach der Zuschlagserteilung.
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Quelle: OJS 2019/S 184-448006 (2019-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 166-406133
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Strom Gemeinde
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Wolfhagen
Postanschrift: Siemensstr. 10
Postort: Wolfhagen
Postleitzahl: 34466
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kassel, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Strom Gemeindewerke
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: E.ON Energie Deutschland GmbH
Postanschrift: Leihgesterner Weg 35
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35392
Region: Gießen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Strom Straßenbeleuchtung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Gas Gemeinde
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Gießen, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA:...”
Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
BaseZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
PeakA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
PeakZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
Die Abrechnungspreise sind jeweils in der Einheit Euro/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Leipziger Strombörse EEX am Terminmarkt Phelix-Futures. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beispiel:
Die Abrechnungspreise wurden für den vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist mit 33,00 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 41,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Abrechnungspreise wurden für den 1. Börsentag nach der Zuschlagserteilung mit 34,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 42,20 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Formel lautet dann wie folgt:
APK = 0,8* (34,50 – 33,00) /10 + 0,2* (42,20- 41,50) /10 = 0,120 + 0,014
= 0,134 Ct/kWh
Aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von +0,134 Ct/kWh. Um diese Differenz erhöhen sich nach diesem Beispiel die angebotenen Arbeitspreise.
2. Keine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit
Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Für die Stromlieferung durch den Lieferanten gelten Festpreise, die im Lieferzeitraum unverändert bleiben. Allerdings können sich Netzentgelte, Abgaben, Umlage und Steuern im Lieferzeitraum ändern.
3. Belieferung ausschließlich mit erneuerbaren Energien
Während der Vertragslaufzeit muss die Stromlieferung ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei Angebotsabgabe entsprechende Zertifikationen und Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 182-437711 (2020-09-15)