Strom- u. Gaslieferung für 2020 und 2021

Gemeinde Niestetal

Strom- und Gaslieferung für 2020 und 2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-27 Auftragsbekanntmachung
2019-09-16 Ergänzende Angaben
2019-09-20 Ergänzende Angaben
2020-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Referenznummer: G20 19 323-3
Kurze Beschreibung: Strom- und Gaslieferung für 2020 und 2021.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Gasversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Niestetal
Postanschrift: Heiligenröder Straße 70
Postleitzahl: 34266
Postort: Niestetal
Kontakt
Internetadresse: http://www.niestetal.de 🌏
E-Mail: info@niestetal.de 📧
Telefon: +49 561 / 5202-0 📞
Fax: +49 561 / 5202-60 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications/250600 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-29 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2021-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 166-406133
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von III.2.2) Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020: BaseA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist. BaseZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung. PeakA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist. PeakZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung. Die Abrechnungspreise sind jeweils in der Einheit €/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Leipziger Strombörse EEX am Terminmarkt Phelix-Futures. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet. Beispiel: Die Abrechnungspreise wurden für den vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist mit 33,00 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 41,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Abrechnungspreise wurden für den 1. Börsentag nach der Zuschlagserteilung mit 34,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 42,20 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Formel lautet dann wie folgt: APK = 0,8* (34,50-33,00)/10 + 0,2* (42,20-41,50)/10 = 0,120 + 0,014 = 0,134 Ct/kWh aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von + 0,134 Ct/kWh. Um diese Differenz erhöhen sich nach diesem Beispiel die angebotenen Arbeitspreise. 2) Keine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Für die Stromlieferung durch den Lieferanten gelten Festpreise, die im Lieferzeitraum unverändert bleiben. Allerdings können sich Netzentgelte, Abgaben, Umlage und Steuern im Lieferzeitraum ändern. 3) Belieferung ausschließlich mit erneuerbaren Energien während der Vertragslaufzeit muss die Stromlieferung ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei Angebotsabgabe entsprechende Zertifikationen und Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung für Gemeinde Niestetal
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Stromversorgung für 2020 und 2021.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung für Gemeindewerke Niestetal
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung für Straßenbeleuchtung in Niestetal
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gaslieferung für Gemeinde Niestetal
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Gaslieferung für 2020 und 2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34266 Niestetal

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zertifikationen für Ökostrom: 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Quellen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
1) Angebotspreiskorrektur
Zwischen der Angebotserstellung durch die Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung liegt ein zeitlicher Abstand von mehreren Wochen. Allerdings unterliegen die Strompreise an den Großhandelsmärkten und der Strombörse in Leipzig (EEX) täglichen Schwankungen. Damit hat der Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen dem Zeitpunkt der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Es ist davon auszugehen, dass dies Preisänderungsrisiko mit einem Risikoaufschlag in der Preiskalkulation einfließt. Um dies Risiko zu minimieren, werden die Angebotspreise nach der Zuschlagserteilung um eine Angebotspreiskorrektur (APK) angepasst.
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Die Ermittlung der Angebotspreiskorrektur wird vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und errechnet sich nach der folgenden Formel:
APK = 0,8 * (BaseZ – BaseA)/10 + 0,2 * (PeakZ – PeakA)/10 in Ct/kWh
Fortsetzung siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:50
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:50
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Kassel, 14 – Submission
Richard-Roosen-Straße 11
34123 Kassel

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.niestetal.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications/250600 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Postfach 10 24 20
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34024
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 561 / 1003-1629 📞
E-Mail: submissionsstelle@landkreiskassel.de 📧
Fax: +49 561 / 1003-1636 📠
Land: Kassel, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.landkreiskassel.de 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe.rib.de 🌏
Internetadresse: www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von III.2.2)
Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung
Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020:
BaseA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
BaseZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
PeakA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist.
PeakZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung.
Die Abrechnungspreise sind jeweils in der Einheit €/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Leipziger Strombörse EEX am Terminmarkt Phelix-Futures. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beispiel:
Die Abrechnungspreise wurden für den vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist mit 33,00 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 41,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Abrechnungspreise wurden für den 1. Börsentag nach der Zuschlagserteilung mit 34,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 42,20 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Formel lautet dann wie folgt:
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APK = 0,8* (34,50-33,00)/10 + 0,2* (42,20-41,50)/10 = 0,120 + 0,014 = 0,134 Ct/kWh aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von + 0,134 Ct/kWh. Um diese Differenz erhöhen sich nach diesem Beispiel die angebotenen Arbeitspreise.
2) Keine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit
Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Für die Stromlieferung durch den Lieferanten gelten Festpreise, die im Lieferzeitraum unverändert bleiben. Allerdings können sich Netzentgelte, Abgaben, Umlage und Steuern im Lieferzeitraum ändern.
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3) Belieferung ausschließlich mit erneuerbaren Energien während der Vertragslaufzeit muss die Stromlieferung ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei Angebotsabgabe entsprechende Zertifikationen und Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 166-406133 (2019-08-27)
Ergänzende Angaben (2019-09-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 181-440726
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 166-406133
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Fortsetung von VI.3) Beispiel: Die Settlementpreise wurden für den Handelstag vor dem Ende der Angebotsfrist als arithmetisches Mittel mit 28,00 EUR/MWh und für den 1. Börsentag nach Zuschlagserteilung mit 28,50 EUR/MWh veröffentlicht. Die Formeln lauten dann wie folgt: APK: (28,50 – 28,00) / 10 = 0,050 Ct/kWh Aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von + 0,05 Ct/kWh. Dementsprechend erhöhen sich somit die angebotenen Arbeitspreise für die Vertragslaufzeit.
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Quelle: OJS 2019/S 181-440726 (2019-09-16)
Ergänzende Angaben (2019-09-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 184-448006
ABl. S-Ausgabe: 184
Quelle: OJS 2019/S 184-448006 (2019-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-437711
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von III.2.2) Bedingungen/Kriterien für Strom- und Gasausschreibung Dabei bedeuten für die Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1.1.2020: BaseA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist. BaseZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Base („Baseload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung. PeakA: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist. PeakZ: Zeitanteilig gemittelte Abrechnungspreise der Jahreskontrakte 2020 und 2021 für Peak („Peakload-Year-Future“) am ersten Börsentag nach der Zuschlagserteilung. Die Abrechnungspreise sind jeweils in der Einheit Euro/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Leipziger Strombörse EEX am Terminmarkt Phelix-Futures. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet. Beispiel: Die Abrechnungspreise wurden für den vorletzten Börsentag vor dem Ende der Angebotsfrist mit 33,00 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 41,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Abrechnungspreise wurden für den 1. Börsentag nach der Zuschlagserteilung mit 34,50 EUR/MWh (Mittelwert aus Base 2020 und 2021) und mit 42,20 EUR/MWh (Mittelwert aus Peak 2020 und 2021) veröffentlicht. Die Formel lautet dann wie folgt: APK = 0,8* (34,50 – 33,00) /10 + 0,2* (42,20- 41,50) /10 = 0,120 + 0,014 = 0,134 Ct/kWh Aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von +0,134 Ct/kWh. Um diese Differenz erhöhen sich nach diesem Beispiel die angebotenen Arbeitspreise. 2. Keine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Für die Stromlieferung durch den Lieferanten gelten Festpreise, die im Lieferzeitraum unverändert bleiben. Allerdings können sich Netzentgelte, Abgaben, Umlage und Steuern im Lieferzeitraum ändern. 3. Belieferung ausschließlich mit erneuerbaren Energien Während der Vertragslaufzeit muss die Stromlieferung ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei Angebotsabgabe entsprechende Zertifikationen und Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-23 📅
Name: Stadtwerke Wolfhagen
Postanschrift: Siemensstr. 10
Postort: Wolfhagen
Postleitzahl: 34466
Land: Deutschland 🇩🇪
Kassel, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Name: E.ON Energie Deutschland GmbH
Postanschrift: Leihgesterner Weg 35
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35392
Land: Gießen 🏙️
Name: Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Land: Gießen, Landkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Abrechnungspreise sind jeweils in der Einheit Euro/MWh in die Formel einzusetzen und beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Leipziger Strombörse EEX am Terminmarkt Phelix-Futures. APK wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet.
APK = 0,8* (34,50 – 33,00) /10 + 0,2* (42,20- 41,50) /10 = 0,120 + 0,014
= 0,134 Ct/kWh
Aus der Formel ergibt sich somit eine Differenz von +0,134 Ct/kWh. Um diese Differenz erhöhen sich nach diesem Beispiel die angebotenen Arbeitspreise.
2. Keine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit
3. Belieferung ausschließlich mit erneuerbaren Energien
Während der Vertragslaufzeit muss die Stromlieferung ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei Angebotsabgabe entsprechende Zertifikationen und Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2020/S 182-437711 (2020-09-15)